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Dimagier_Horst 20.07.2004 19:42

Zitat:

Zitat von Jerichos
privatrechtlichen aus

Wo sollte der Anspruch herkommen? Meiner Meinung ist er nur aus unerlaubter Handlung herzuleiten, und die liegt nicht vor. Also kann auch kein Schaden in Folge vorliegen. Soweit die Lehrbuchbeispiele.
Interessanter ist hier ein ganz anderer Ansatz. Wenn ich die Adresse des Urhebers bekäme, würde ich gegen den einen zivilen Prozess anstreben. Mit einem richtig schönen hohen Streitwert, dass der aus allen Wolken fällt. Vor Schreck verbreitet der Urheber das in Foren, und ich habe mein Ziel erreicht, nämlich die Abschreckung. Vor der Verhandlung vergleiche ich mich mit dem anderen gegen Schweigeverpflichtung. Manchmal eine recht preiswerte Marketingaktion.

@blondl
Danke für die Info :D

f1.8 20.07.2004 20:35

Also ich hätte das Bild gleich verkauft! :twisted: AutoBild oder sowas! ;)

Wie wäre es dann gewesen???


Gruß

Hans


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