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Habe mir über Jahre immer wieder mal eine Kamera oder auch Objektive in S/O- Asien gekauft, und mit internationaler Garantiekarte auch nie Probleme wenn es zu einem Garantiefall kam, zumindest war es bei Minolta so. Jedenfalls habe ich nichts nach S/O- Asien schicken müssen um die Garantie in Anspruch zu nehmen, allerding hatte ich auch nur einmal solch einen. |
Ich würde es lassen.
Der Zoll filzt doch sehr stark und du wirst einiges nachzahlen müssen. Die wissen dort sehr genau, was mitgeführt werden könnte, wenn die Leute aus Asien zurück kommen...und wenn du ne Fototasche umhängen hast, bist du wahrscheinlich eh gleich dran. :D Was ich da in den Sendungen über den Zoll gesehen habe, lohnt es sich eher nicht. |
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Nimmt man aber den roten Ausgang und deklariert die eingeführten Waren ordnungsgemäß, dann wird nur für den über 430 Euro liegenden Betrag Einfuhrumsatzsteuer fällig... Edtih: ...und aufgrund der Belege bei späteren reisen nie wieder ÄRGER... ;) |
Wenn die wirklich so scharf filzen, frage ich mich nach ca. 28 Jhren Fernreisen davon viele auch nach Asien, ist es schon erstaunlich das ich noch nie gefilzt wurde.
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Die von Jürgen verlinkte Seite des Zoll besagt explizit das Gegenteil. Allerdings wird dort immer von "Abgaben" gesprochen. Ist damit die Einfuhrumsatzsteuer, der Zoll oder beides gemeint? Rainer |
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D.h. kostet ein Objektiv 440€ zahlt man für den kompletten Betrag und nicht nur für die 10€. Genauso wenig können auch nicht mehrere Personen "zusammenlegen" um eine teurere Ware ohne Eust. und Zoll einzuführen. Bei Sony Produkten erhält man z.B. in den USA, meist erst auf Anfrage beim Händler, eine Tourist Garantie Karte. Damit erhält man weltweit 1 Jahr Garantie. LG Gerhard Edit: Falls man zufällig die Rechnung "verloren" hat, ist man tw. noch schlechter dran. Dann wird nämlich der Wert per Internetrecherche, zumeist gleich vor Ort ermittelt im. Der Preis richtet sich dann nach dem günstigsten Preis im eigenen Land. Also nix mit Geizhals EU-Preis. |
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ich meine es war so, aber wenn ich mir diese Seite anschaue, dann war es der Wunschgedanke... :zuck: http://www.zoll.de/faq/reiseverkehr/...eise_nicht_eg2 |
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Ich muss ggf. den Nachweis erbringen, dass die eingeführte Ware ordnungsgemäß Versteuert ist. |
Richtig!
Der Zoll ist der Staat im Staate.:twisted: Der Zoll muss gar nichts. Stellt er fest, dann legt er fest (die Strafe)! Alles andere musst du oder dein Anwalt klären. Einen Tipp! Nimm keinen Flug, der direkt in Deutschland runterkommt. Nimm zB Benelux oder Frankreich (die sind nicht so verbissen) und steig dort um nach Deutschland, oder lass dich von jemanden mit dem Auto abholen. Oder, wer zB die USA im Blick hat, sucht jemanden (Studenten, Austauschschüler), die ein Aufenthaltsvisum besitzen, die gelten wie ein Haushaltsumzug, die haben keine Freigrenzen, da sie ja in den Staaten gelebt haben und da muss man sich halt mal was kaufen. Der einfache Tourist ist halt der Schmuggler. Wer durch Grün geht und mehr als erlaubt hat, gilt schon als Betrüger! Wer sich nicht "sicher" ist, der ist mit Rot besser drann. Damit fällt die Zollstrafe weg, nur die Einfuhrsteuer (19%) wird fällig. Originalrechnung ist zwingend!!! |
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