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Übrigens - auch wir vermelden eine infrastrukturelle Sensation: Die Schwebebahn fährt seit vorgestern wieder!
Endlich quietscht es im Tal wieder nicht nur in den Betten :mrgreen: |
Zitat:
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Der Luftraum war für normale IFR-Flüge (Instrumentenflugregeln) nicht freigegeben. Durch Ausnahmegenehmigungen durfte aber nach Sicht CVFR (controlled visual flight rules) geflogen werden. Dies betraf Starts und Landungen. Ab 6.000 Meter Höhe war der Luftraum sowieso frei (Überflüge). Da war ja keine Kontamination.
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