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Mach einen ordentlichen Vertrag, worin auch das Veröffentlichungsrecht, Zeit - Dauer, in welchen Medien veröffentlicht werden kann, usw. geklärt ist. Nur dann bist du wirklich auf der sicheren Seite. |
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Aus den Urheberrechten und Persönlichkeitsrechten leiten sich die Nutzungsrechte ab. Der Fotograf tut also gut daran, sich die Nutzungsrechte der einzelnen Rechteinhaber abtreten zu lassen. Also das Abbild des Models, die Kreation des Visagisten/ein und das Kleid veröffentlichen zu dürfen. Und da geht es darum, für welche Zwecke (kommerziell, nichtkommerziell), in welchen Medien (Handabzüge in kleiner Auflage, Plakate in Europa oder weltweit, Zeitungen, elektronische Medien usw.) und in welchem Umfeld (Strassenplakate, religiösen Zeitungen, Boulevardblätter oder Schaufenster vom Bordell usw.). Dann kommt noch die Frage, WAS der Fotograf oder sein Kunde mit seiner Aufnahme manipulieren darf. Also: darf er dem Model längere Beine machen, die Haut retouschieren, sie freistellen und die Haiti als Hintergund einfügen? Wenn Du das nicht regelst kann es sein, dass dein Model kommt und sagt: Haiti als Hintergrund ist mir politisch nicht recht, das katholische Bischofsblatt lehne ich als Atheistin ab und so lange Beine habe ich nicht, das ist mir zu sexistisch! Und "BUMM" kannst Du alles wieder einsammeln :twisted: . Also von wegen eindeutig geklärt ;). Zitat:
Ganz abgesehen davon finde ich es menschlich nicht in Ordnung. Wenn ich selber angemessen bezahlt werde, können das auch die Verlangen, die daran mitwirken. Ich muss mich also im Vorfeld darum kümmern, was z.B. ein Model für angemessen hält. Und dabei kann man auch die eigene Bezahlung offen legen. Sollte sich dann aus einer Gelegenheitsarbeit etwas größeres entwickeln, muss man es neu besprechen. Noch ganz nebenbei, wenn man ohne Agentur arbeitet: kümmert euch um die Sozialabgaben, oder beschäftigt euch zumindest damit. Models, Visagisten sind Künstler per Definition, und wenn der Fotograf nicht aufpasst fällt er selber darunter. Zurück zur Ausgangsfrage.... Für normale, fremde Models, die für jede Haltung eine Anweisung brauchen, zahle ich um die 100,- bis 150,- zzgl. Anreise pro Projekt von in der Regel bis zu einem halben Tag. Bei geübten Models, die posen können und besser als ich selber wissen, was ich will, liegt es zwischen 250,- bis 500,- bis zu einem Tag. Das hängt davon ab, was sie können, was mein Auftraggeber will, wer Zeit hat, wie interessant die Models das Projekt finden (eine ganz wichtige Motivationssache), gibt es Visa oder machen sie es selber. Das läuft alles ohne Agentur, meine Kunden kommen aus dem weiteren Freundes-/ Geschäftsfreundeskreis. Denen schlage ich Models vor, deren Personalverantwortliche machen den Rest. Das ganze spielt sich ein bis dreimal im Jahr ab, also nichts großes oder repräsentatives. Einen recht guten Tipp hatte ich auf einem Workshop bekommen: gib mindestens um die 50,- bis 100,- wenn Bekannte mitmachen. Es geht dann über den reinen Freundschaftsdienst hinaus und sie fühlen sich eher verpflichtet, nehmen es ernster und sind dann, was Terminzusagen anbelangt, auch zuverlässiger. Einen reinen Freundschaftdienst am Wochenende sagt man schon eher mal am Samstagvormittag ab, weil die Familie dann doch lieber mit Papa/ Mama in den Zoo will. So, lange dummes Zeug geschrieben, aber vielleicht ist für dich ja ein interessanter Aspekt dabei. |
Vielen dank Horst!
So wie du "deine" Aufträge beschreibst ist es auch bei mir. (oder ähnlich) Danke auch für die klaren Beträge die du hier angibst ;) Zitat:
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Tobi |
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Regelt z.B. ein Verteag Art und Umfang der Veröffentlichung, dann kann sich durchaus bei einer weiteren nicht festgelegten Verwendung der Bilder ein Nachhonoraranspruch des Models ergeben und das kann mitunter richtig teuer werden und selbst wenn der Vertrag wie ein Persilschein verfasst ist, können in bestimmten Fällen weitere Ansprüche des Models folgen. Das rechtliche Thema ist durchaus nicht einfach und da sollte, wer Geld mit der Fotografie verdient durchaus eine professionelle Beratung in Anspruch nehmen. Die bekommt man als Mitglied in bestimmtem Umfang z.B. bei bei Freelens oder dem DJV. Ich empfehle da auch durchaus einmal ein Beratungsgespräch bei einem Fachanwalt zu führen, oder zumindest die Anschaffung aktueller Literatur zum Thema. Zu sagen, mit 20 Euro ist man auf der sicheren Seite ist falsch. Wo im BGB steht bitte, das wer für das fotografiert werden entlohnt wird, mit der Veröffentlichung einverstanden ist? Wenn schon so frei mit dem BGB umgegangen wird, dann sollte auch punktgenau mit den entsprechenden Paragraphen zitiert werden. |
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