![]() |
Die Höhe für diese Vergütung zu ermitteln ist nicht so einfach ,schon gar, wenn es nachträglich erforderlich wird wie hier.
Die Vergütung richtet sich nicht nach dem Umsatz , den Anteil, die Umsatzerhöhung durch eine Kampagne ist schlicht nicht eindeutig feststellbar, weil es keine Wiederholungen und erst recht keine Basis ohne Kampagne gibt. Die Vergütung kann grundsätzlich als Auftragsvergütung vorgenommen werden, da wird die eine Vergütung für die Dauer des Shootings vereinbart und die Art, Dauer und Umfang der Nutzung festgelegt. Das war wohl hier der Fall, wobei die Art, der Umfang und die Dauer wohl jetzt strittig sind, Es wurde wohl absichtlich unklar verhandelt oder es hat sich später so ergeben. Die grundsätzlich zwuete Art der Vergütung richtet sich nach Umfang und Dauer der Nutzung der Bilder. Da der erzielte Umsatz und die Auswirkungen statistisch nincht eindeutig mit der Kampagne beiwesen werden kann, werden das Ausmass der Veröffentlichungen zugrunde gelegt. In Deutschland gibt es eine Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM), sie erhebt jährlich die üblichen Honorare im Foto-Bereich. Diese können dann als Bezugspunkt dienen. Zum Beispiel heißt es hier: Zuschläge: Zuschläge beziehen sich auf das zum Zeitpunkt der Nutzung aktuelle Grundhonorar des jeweiligen Nutzungszweckes. Unterlassener Bildquellennachweis: plus 100% (bestätigt durch Rechtsprechung, z.B. LG Hamburg vom 20.11.87, Az. 74 0 68/78, LG München I vim 23.4.91, Az. 210 6247/89). Vertragsstrafe bei nicht genehmigter Nutzung: das fünffache Honorar, sofern eine solche Klausel in den AGB des Bildanbieters enthalten ist (OLG Ffm Az. 11U 49/96(I/1), OLG Celle Az. 13U 81/96 + 13U 139/96). Hier mal Ausschnitte, ohne dass die Zurordnung für diesen Fall richtig sein muss. 3. PR-Fotos, Pressemappen (redaktionelle Nutzung) Nutzungsdauer bis 3 Monate 1 Jahr Beilage in Pressemappe ab 550 € ab 825 € digital downloadbar ab 750 € ab 1.125 € Kombination Pressemappe / Download ab 1.200 € ab 1.800 € Honorar für Serienverwendung: Nutzungsdauer 1 Jahr plus 500% Natürlich können Verträge auch mündlich abgeschlossen werden und sind voll gültig. Was aber im Streitfall machen? Wie will man hier den Inhalt einer Vereinbarung nachweisen? Das ist der wichtigste Aspekt in diesem Fall. Erst dann kann man über die Höhe einer eventuell berechtigten Nachvergütung streiten. Wenn Leute, deren Beruf es ist, sich täglich mit Werbung und Nutzungsrechten auseinander zu setzen ist, nur mündliche Vereinbarungen abschließen und dann über entstandene Bilder frei verfügen ohne erst einmal darüber zu informieren, dann ist es in meiner Nase sehr anrüchig. Natürlich wäre einer Nachvergütung mehr, als die Frau beim Bier austragen verdient hätte in der Zeit des Fotoshootings, aber wenn man Leute ausnutzen will und betrügen, dann kann man das nicht mit Neid oder Missgunst gutheißen. Wenn man den Eindruck erwecken will, die Hofbäu Meine letzte Bemerkung soll kein Urteil im vorliegenden Fall sein, einer rechtlichen Bewertung will ich nicht vorgreifen, es ist meine gründsätzliche Ansicht. Es grüßt Matthias |
Ich danke euch allen für die umfangreichen Informationen hierzu.
Ein Urteil ist sicher immer schwierig zumal man meist nur eine Seite kennt und schon in den drei Pressemeldungen die mir vorliegen, also Augsburger Allgemeine, tz und Süddeutsche, nicht nur unterschiedliche Begrifflichkeiten für die Dependanzen in anderen Ländern genutzt werden, so nach dem Motto, gehört HB Shanghai gar nicht zum HB oder wie ? Dass man hier vermutlich an andere Gesellschaften wohl kaum ohne Gebühr lizenziert hat - ohne Kenntnis des Models ist schon witzig, oder nicht mehr witzig. Meine Meinung ist, dass der Profi sich in jedem Fall mit einem schriftlichen Vertrag absichern würde, wie es hier ja auch einige nicht Profis tun, um Nachforderungen und Geplänkel auszuschließen und der Profi mit unterlassenem Vertrag schon eigenartig unterwegs ist, um`s mal so zu nennen - dem Model mit wenig Erfahrung und ohne Agentur kann man wohl kaum den nicht vorhandenen Vertrag anlasten, aber das ist natürlich auch alles Spekulation und Unterstellung. Und meist haben die Richter das Problem, den üblichen Weg der Branche nicht zu kennen, ganz zu schweigen von der Vergütungspraxis und -höhe - das scheint mir das Hauptproblem zu werden. |
Zitat:
Kunde: wir machen jetzt ein Bildarchiv im Intranet, das ist toll und praktisch, das stellen wir dann einfach den Tochterunternehmen, Vertriebspartnern usw. zur Verfügung. Ich: und wer kümmert sich um Bildrechte, pflegt das Archiv? usw. Kunde: ach das kann Frau xyz nebenbei machen und die Bilder haben wir doch gekauft, da haben wir keine Probleme. Ich: wär aber besser sie würden einen ausgebildeten Archivar/Bibliothekar mit der Aufgabe betrauen, denn der kennt sich mit solchen Sachen aus und außerdem wären die Bilder dann ordentlich verschlagwortet. Kunde: ach dann schicken wir halt Frau xyz in Fortbildung, die macht das dann schon richtig. Fazit ein paar Jahre später: das Archiv ist weitgehend unbrauchbar, weil schlecht verschlagwortet. Die Bilder sind alle ohne Metadaten, nur im Web-Interface sind so wichtige Kleinigkeiten wie Fotograf, BU, ggf. eingeschränkte Bildrechte usw. einsehbar. Vertriebsfirmen, Fachpresse, Händler und Geschäftspartner - jede Menge Leute können praktisch unkontrolliert Bilder runterladen und sind der Meinung, sie dürften diese Bilder mehr oder weniger ohne Einschränkung nutzen. Was ich damit sagen will: sehr oft ist es kein böser Vorsatz wenn Bildrechte verletzt wird, sondern Nachlässigkeit und Dämlichkeit. |
Naja, schon möglich, aber dass dann die HB Plakate in Shanghai hängen, Bierdeckel und Sixpacks in USA mit dem Konterfei der mit Einmalbeitrag abgespeisten Lady in Hülle und Fülle genutzt/verkauft oder vielleicht gar noch via Lizenz vergoldet werden scheint mir nicht mehr der Lapsus der Halbzeitkraft zu sein, die das Bildarchiv seit 2001 nicht so ganz in Ordnung hält.......
|
Es ist viel trivialer. Mitarbeiter der Zweigstelle China lädt Bild aus firmeneigenem Bildarchiv der Konzernmutter. Dieses Bild wird dann an einen Dienstleister weitergereicht, der die Plakate bastelt und schon isses passiert. ... Da läuft nix mit Lizenz oder weiterverkaufen.
|
...oder Mutter in BRD schreibt Tochter in den anderen Ländern von der Fliesenfarbe bis zur Unterwäsche der Bedienung alles vor und kassiert für das bereitgestellte Material auch noch richtig ab....
Weil der Name die Marke ist, alles was mit Werbung zu tun hat die Marke drauf haben muss und wo die Marke drauf ist immer von ganz oben genehmigt sein muss und somit nur Material von der Mutti genommen werden kann..... Ich hatte sowas mal ein einer banalen "Handelsvertretergeschichte", wo ich als selbständiger Handelsvertreter nur Matrial der "Company" verwenden durfte; die Visitenkarten - weil nur beim Obermuffti bestellbar - kosteten damit drei mal so viel wie auf dem freien Markt! |
Also das wird hier jetzt alles reichlich spekulativ und führt im Thema wirklich nicht weiter, also zurück zu selbigem.
|
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 14:07 Uhr. |