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Zitat:
War der Rucksack von außen sichtbar oder nicht also zum Beispiel im nicht einsehbaren Kofferraum untergebracht? Wenn sichtbar, wird man Dir vermutlich Fahrlässigkeit vorwerfen. Das ist quasi eine Aufforderung an Diebe das Auto aufzubrechen. Rainer |
SO wird ein Schuh draus!
Also dann Versicherung anmahnen und die Ablehnung zurückweisen, mit dem jahrelangen treuen Kundenbonus wedeln und mit Rückzug von der Gesellschaft drohen - man kann alles auch bei der Konkurrenz zu ähnlichen Konditionen versichern. Dann werden die meist etwas hellhöriger, aber vielleicht hilft auch ein freundliches Telefonat mit einem Sachbearbeiter, die sind froh wenn sie zwischen den Krakelern auch vernünftige Menschen am Telephon haben und freuen sich auch hin und wieder was ganz normal ohne Streitigkeiten zu regeln ! (hierbei immer Datum & Uhrzeit und Namen des Gegenübers notieren !) Wenn das alles nichts hilft, vielleicht die Rechtschutz (der gleichen Gesellschaft:D) nutzen um die Gerechtigkeit via Anwalt herzustellen. Viel Erfolg ! |
Darum geht es in ihrer Argumentation überhaupt nicht,sondern immer nur um die fehlenden Einbruchsspuren
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Als man mir damals in das Auto eingebrochen ist, und das Navi sowie einen Schlüsselbund und ein Paar Sonnenbrillen gestohlen hat, waren auch überhaupt keine Spuren vorhanden, der Polizeibeamte hat mir damals noch vorgeschlagen das Schloss (Golf3) Untersuchen zu lassen dann könnte man nachvollziehen ob sie mit einen Sogenannten "Polen-Schlüssel" rein sind, das ist so eine Art Gemisch aus General Schlüssel und Extra Gehärteten Rohling, ich habe dankend Verzichtet, da das mindestens 2 Wochen ohne Auto bedeutet hätte, die Versicherung hat es nicht gestört das keine Spuren vorhanden wahren (naja, es wurden ja keine gesucht).
Das Navi war nicht in der Hausratsversicherung abgedeckt, weil Elektronische Geräte laut AGB im inneren des Autos nicht Versichert wahren, der Folgeschaden der Schlüssel war ca. 1000€. Was die Hausratsversicherung auch nicht zahlen wollte, erst als ich explizit auch dem Punkt "Verlust von Schlüsseln" in der Hausratsversicherung hingewiesen habe wurde mir anstandslos gezahlt. Aber die Vorhergegangenen Schadensmeldungen und Widersprüche wurden alle abgelehnt mit verschiedenen Begründungen. Fazit.: Hartnäckig bleiben, Notfalls bis zum Ombudsmann oder zum Gericht, aber eines Nie Vergessen, Nett bleiben denn verärgerte Sachbearbeiter sagen sich oft "Nee, Jetzt erst recht nicht" wenn man ihnen doof kommt. |
Such mal im Internet unter "fehlende Einbruchspuren bei Kfz-Diebstahl".
Dort kommt eniges u.a. auch ein Urteil aus München wo es wohl um die Vortäuschung einer Straftat ging - ich habe es nicht komplett gelesen. http://books.google.de/books?id=22yC...age&q=&f=false Interessant ist aber am Schluss die Aufzählung der vem Versicherungnehmer nicht bekannten Möglichkeiten woher ein Schlüssel kommen kann und wer alles Zugang zu chlüsselnummer haben kann, um sich einen Schlüssel nachmachen zu lassen/nachzumachen...... In dubio pro reo - im Zweifel für den Angeklagten hieß es demnach hier. |
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