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Hallo Peter,
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Ich will auf keinen Fall jetzt dran rumbasteln, damit ich a) nichts an dem Zustand der Cam verschlimmere b) nicht evtl. meinen Gewährleistungsanspruch verliere Grüße, Niko |
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Das ist leider in der heutigen kurzlebigen Zeit so, dass des öfteren die Händler Pleite machen, bevor die Gewährleistungsdauer zu Ende ist. Da kann man nur hoffen, dass sich da Minolta nicht quer stellt.
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habe eben noch einen leider etwas kurz angebundenen und schrecklich gehetzt wirkenden Mitarbeiter des fraglichen Mikro-Marktes ans Telefon gekriegt. Er sagte, dass die neue Firma die Garantie-Verpflichtungen der alten übernommen hat. Aber ob meine D5 jetzt im Rahmen der Gewährleistung repariert wird, entscheide der Mitarbeiter der Fotoabteilung nach eigenem Ermessen. Na dann: Zitat:
Tshüss und frohes Schaffen, Niko |
Hallo,
ich habe gerade mit dem Minolta-Repair-Centre in Bremen telefoniert. Zwar nicht mit Frau Gabriel, aber einer anderen sehr netten und zuvorkommenden Mitarbeiterin. Glücklicherweise kann ich die defekte Dimâge direkt nach Bremen schicken und muss nicht den Weg über den Mikro-Markt gehen. Dies hat den Vorteil, das die gesamte Kommunikation bezüglich der Reparatur auch mit mir abgewickelt wird (Statusabfrage ist auch möglich). Was mich sehr überrascht hat, war die die Ankündigung, dass die Kamera in Bremen auch gereinigt und allgemein überprüft wird. Sogar die halb abgerissene Augenmuschel wird drangeklebt. Echt ein toller Service, kann ich da nur sagen/schreiben! Hoffentlich läuft die Abwicklung meines "Falls" genauso ab. Wenn's was Neues gibt, poste ich es hier. Nochmals vielen Dank an alle in diesem Forum, die ihr Wissen mit mir geteilt haben. Beste Grüße und frohes Schaffen, Niko |
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Deine Beschreibung paßt genau zu den gebrochenen Zoom-Ringen, über die schon im alten Forum berichtet wurde (Einzelfälle). Von mindestens 2 Fällen ist mir bekannt, daß sie auf Garantie repariert wurden. Sag uns doch, wie es bei Dir gelaufen ist, wenn Du die Kamera wieder hast... Tom |
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Dat Ei |
@doubleflash
Garantie und Gewährleistung hat nichts miteinander zu tun. Garantie ist eine freiwillge Vertragserweiterung, die kann auch von der Oma kommen. Gewährleistung ist in den Ländern der EU eine gesetzlich geregelte Leistung, die die Rechte und Pflichten zwischen einem Verkäufer und einem Käufer im Hinblick auf den Verbraucherschutz regelt. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre. Wenn Du während der Gewährleistung einen an der Kamera basteln lässt, ohne Dich mit dem Verkäufer darüber geeinigt zu haben, dann verlierst Du Deinen Gewährleistungsanspruch - auch wenn es der Minolta-First-Class-Presidents-Service mit goldenen Handschuhen war. |
Danke Horst! Erzähl doch bitte nochmal was zu der Beweislast und ihrer Umkehrung...
Dat Ei |
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