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Dimagier_Horst 14.05.2004 12:29

Zitat:

Zitat von helmut-online
das ist besser als ne Mail

Nein, wenn der Versand oder der Empfang bestritten wird, ist beides gleich nutzlos.

helmut-online 14.05.2004 23:52

Ach herje,
es sollte doch nur ein Versuch sein, sich unauffällig in eine etwas bessere Position zu bringen. Im Falle eines Falles kann auch ein Einschreiben mit Rückschein schief gehen; der Empfänger kann nämlich behaupten, der ihm zugestellte Umschlag habe kein entsprechendes Schreiben enthalten.
Ganz sicher und gerichtsfest ist nur die schriftliche Bestätigung des Empfängers, er habe das betreffende Schreiben erhalten.
Aber irgendwie wirkt das etwas auffällig.
Gruß Helmut

Dimagier_Horst 15.05.2004 08:40

Zitat:

Zitat von helmut-online
die schriftliche Bestätigung des Empfängers,

Auch nicht. Du kannst Dein Schreiben vom Gerichtsvollzieher zustellen lassen, dann braucht er es noch nicht einmal anzunehmen und er muss es gegen sich gelten lassen. Der Gerichtsvollzieher gibt dem Absender eine beglaubigte Kopie, und daran gibt es nichts zu rütteln.

FotoMatthi 17.05.2004 12:51

Ich habe das Fax heute gesendet und eine Empfangsbestätigung erhalten. Damit ist für mich klar das das Fax beim Empfänger so angekommen ist wie ich es geschrieben habe.

Rechtsschutz habe ich leider noch nicht. :flop:
Aber soll wohl so sein das man alle kosten für den Anwalt geltend machen kann sofern man Gewinnt.

Achso folgendes habe ich in dem Fax geschrieben:

Sehr geehrter Herr XYZ,

wie mit Ihnen am 20.04.04 abgestimmt, habe ich die Kamera (Dimage 7i) zwischenzeitlich direkt an Minolta gesandt und einen Kostenvoranschlag erhalten. Diesen habe ich Ihnen bereits am 03.05.04 per Mail zugesandt. Leider ist bis jetzt nichts bei Minolta eingegangen. Auch keine E-Mail von der sie mir berichteten. Bitte setzen Sie sich zur weiteren Abwicklung mit Minolta schnellstmöglich in Verbindung. Die Reparatur ist dort unter der Reparatur-Nr. xxx erfasst.
Falls Sie Rückfragen haben können Sie mich gern unter der Rufnummer 123456789 anrufen.

Mit freundlichen Grüßen


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