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Ah und wieder was gelernt :) :top:
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Zitat:
olli |
Hallo Byronimus!
Ich abe in einem englischen Kaufsformular von E-Bay spät abends mal "." und "," verwechselt, so dass auf einmal 1250 Euro da stand, als mein Gebot. http://www.rkaehler.de/images/smile/angst.gif Ich habe mehrere Stunden Blut und Wasser geschwitzt, bis der Verkäufer mein Gebot gestrichen hat ... http://www.rkaehler.de/images/smile/ohnmacht.gif Das würde ich aber auch bei einem Verkäufer handhaben, der solch einen Fehler gemacht hat. Oder freundlicher Weise nachfragen, ob er es ggf. für einen moderaten Preis den er auch vertreten kann, verkaufen würde. Eckhard Zitat:
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Zitat:
ich hab auch ungefähr um die zeit bestätigt aber war auch zu spät. Dachte zuerst das ist so ne art leasing und hab nicht gleich zugeschlagen. Den verköufer hab ich daraufhin gleich angeschrieben das er das objektiv doch nicht für 29€ verkaufen wollte, aber da kam keine antwort bis heute |
Ich denke, daß der Verkäufer bei einem offensichtlichen Irrtum ganz leicht das Angebot annullieren kann.
Wenn in einem Ladengeschäft eine Ware zu niedrig audgezeichnet ist, ich diese Ware kaufen möchte und mir an der Kasse gesagt wird "falsch ausgezeichnet", habe ich auch keinen Rechtsanspruch auf den Erwerb zu diesem Preis. |
...:shock: das nenne ich ein Angebot ...
ich hab Blut geweint als ich das Link öffnete...:roll::lol: Evtl. (NATÜRLICH NICHT!:lol:) weiss der Verkäufer nicht wie viel die Weiße Klopapier-Rolle mit Linsen wert ist. ...die beste Klopapier-Rolle mit Linsen, BTW...:lol::top: Grüße an alle, Erwin |
Die Anmerkungen von Byronimus sind auch bei Ebay gültig. Wenn der Verkäufer nicht völlig unwissend über den Wert des Objektivs ist, dann wird er sich darauf berufen und annulieren. Wir können ja mal beobachten, ob und mit welchem Kommentar die Auktion bewertet wird, erst dann kann man vielleicht zu rechtig neidisch werden.
Es grüßt Matthias |
Zitat:
Wenn sich der VK allerdings über den Wert wirklich nicht im klaren war, ist das wohl moralisch wie juristisch wirklich ein Schnäppchen gewesen ;) |
Der Verkäufer beschreibt es als eines der besten Minoltagläser, hat Ahnung von den Innereien und ähnlichen Objektiven, setzt auch noch gleichzeitig eine englische Variante seiner Beschreibung drunter ...
Das kann eigentlich nur ein Irrtum sein. Zudem ist das anscheinend einer dieser "privaten" Verkäufer, deren Keller förmlich vor Kameras überquwllen müssen :lol: Tausende Artikel, die typisch für Wohnungsauflöser sind, das stinkt doch zum Himmel. Kameras quer durch die Marken, Sammlerstücke jeglicher Warengattung etc. An sich gönne ich einem solchen Schlawiner durchaus so einen Fehler *pfeif* Wenn der Käufer Glück hat und (eigentlich erwartbar) nicht zurücktritt, bekommt er es zu dem Preis. Wenn nicht, dann schreibt der Verkäufer halt eine Mail, dass der Preis ein Tippfehler war, und fertig ist der Lack. Ganz normale Geschichte bei ebay und auch bei gerichtlicher Klärung ein hohes Risiko für den Käufer. Eine "faire Einigung", sprich den Kauf der Ware für deutlich unter Marktpreis, aber über dem irrtümlichen Verkaufspreis, empfinde ich übrigens als Nonsens. An der Ladenkasse einigt man sich auch nicht "fair" auf einen Mittelwert, wenn die Kassiererin aus Versehen zuviel oder zuwenig Geld raus gegeben hat :lol: Was ist das denn für eine Anspruchshaltung? Die einzig faire Reglung wäre, mit Vorkaufsrecht zum Marktpreis vom Kauf zurückzutreten, wenn der Verkäufer (erwartbar) die Auktion für nichtig erklären will. Aber wenn es um Geld geht, hört bei den Leuten der Communitygedanke ja bekanntlich auf :roll: |
Dazu passt ja wohl das: http://www.shortnews.de/start.cfm?id=777127 da geht es um einen Porsche für 5,50 € bei E-Bay
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