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Hallo,
wer hat sich das Schauspiel auf den ehemaligen Flughafen angeschaut und Fotografiert. Bei den beiden Hanabi Feuerwerks-Bomben ( Kaliber 600 mm, 850 m hoch, 500 m Ausdehnung) wurde das Flugvorfeld überspannende Vordach richtig endstaubt vom Knall der Explosion........... Wäre mal Interssant zu sehen wie Fotos von ausserhalb des Flughafengeländes ausschauen. Falls gewünscht kann ich ja ein paar Bilder hochladen zum anschauen. Werde heute und morgen auch wieder auf dem Flughafengelände sein. |
Hi Peter,
ich warte schon ganz gespannt auf erste Fotos vom Gelände aus aufgenommen. Wie sieht es eigentlich mit Fotos aus, die ich aus 2,5 Kilometer Entfernung aufgenommen habe. Darf ich die hier veröffentlichen und wenn ja, gilt da auch die Größenbeschränkung des Veranstalters? |
Zitat:
das kann ich dir auch nicht sagen.:roll: Wenn du aus großer Endfernung zufällig ein Feuerwerk siehst und dann auch noch Fotos davon machst glaube ich eigendlich nicht das erst recherschiert werden muß in welcher Größe die gezeigt werden dürfen.:lol: Hier sind meine ersten Bilder von gestern. Und hier vom Preview-Feuerwerk Wir gingen bei der Preview erst davon aus das Bild-Presse auch aufs Dach der Empfangshalle darf zum Fotofrafieren, ist aber für alle ausser den Betreiber gesperrt. |
Ich hab da mal was vorbereitet. Die Größe der Bilder entspricht den Forderungen des Veranstalters.
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Christian, wo hast Du da gestanden? :top::top:
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Hi Dirk,
erst wollte ich ja auch kommen, aber dann habe ich mich für unser Flachdach entschieden. Der Aufnahmeort liegt 2,5 Kilimeter vom Ort des Geschehens entfernt. Die Sicht war wirklich prächtig. Leider dürfen die Bilder nur mit maximal 600 Pixel Breite eingestellt werden; glaube ich zumindest. Im A3 Ausdruck wirkt das richtig beeindruckend. |
Zitat:
Ich bin kein Jurist. Aber gilt denn in Deutschland nicht immer noch die Panoramafreiheit? Danach kann man doch keine Größenbeschränkungen erlassen, das Feuerwerk war ja von außerhalb des Veranstaltungsgeländes sichtbar. Du warst doch nicht auf dem Gelände des Veranstalters. Meiner Meinung nach können sie doch nur denjenigen Regeln auferlegen, die auf dem Gelände waren. Oder sollte ich mich da täuschen? Rainer |
Ja Rainer, genau diese Frage stelle ich mir auch schon den ganzen Morgen.
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Hallo Christian,
vermutlich ist die selbst auferlegte Größenbeschränkung doch die "ungefährlichere" Variante. Ich will Dich mit meinem laienhaften Verständnis der Juristerei zu nichts verführen. Rainer |
Hi,
habe soeben mein eingestelltes Bild von der Pressevorführung gelöscht da es ein wenig zu groß war, ups:oops:..... |
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