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lokinst 11.03.2009 23:22

Zitat:

Zitat von Irmi (Beitrag 802878)
in vielen Zoos darf man zwar fotografieren, aber die Bilder nicht veröffentlichen. Auch nicht auf der privaten Homepage.

Mir fallen spontan mehr Zoos ein, in denen Fotografieren (inkl. Veröffentlichung) erlaubt ist...bzw. mir ist gar kein Zoo bekannt, der die Veröffentlichung untersagt.

Die Aussage erscheint mir also etwas übertrieben. Man muss die Leute ja vom fotografieren in Zoos nicht unnötig abschrecken. :)

Dana 11.03.2009 23:35

Sehr pink. :D

Ansonsten gut übersichtlich.

@Zoos: Hagebeck erlaubt zB keine Veröffentlichungen von Fotos, es sei denn, es gibt ne Sondererlaubnis mit Auflagen. Aber dazu kann Funny mehr sagen. Und es gibt wirklich einige Zoos, wo man es nicht darf.

Irgendwo gibt es sogar eine Liste, in denen alle Zoos und andere Einrichtungen stehen, wo fotografiert werden darf und wo nicht...ich weiß nur grad nicht, wie die heißt.

*mb* 11.03.2009 23:45

Zitat:

Zitat von Dana (Beitrag 802921)
Irgendwo gibt es sogar eine Liste, in denen alle Zoos und andere Einrichtungen stehen, wo fotografiert werden darf und wo nicht...ich weiß nur grad nicht, wie die heißt.

Und was ist dieses hier?
Zitat:

Zitat von Irmi (Beitrag 802878)
In Deutschland gibt es www.zooliste.de mit Angaben dazu, ob auch Österreich drin ist, weiß ich jetzt nicht genau.


Dana 11.03.2009 23:49

Ähm.....:oops:

DIE MEINTE ICH NICHT!!!!!!!

Äh....eh....ja.

http://www.cosgan.de/images/smilie/konfus/a070.gif http://www.cosgan.de/images/smilie/konfus/d025.gif

ViewPix 12.03.2009 00:21

Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert das denn das mir jemand erlaubt sein Tier zu fotografieren aber verbietet weiteres damit zu tun.

Das ist ja also ob ich mir einen Apfel vom Baum pflücken darf, das essen mir aber verboten ist.

ViewPix 12.03.2009 00:28

Das liest sich schon ganz anders als in Irmis Liste:
Zitat:

Wie dürfen Fotos von Wilhelma-Tieren, Pflanzen und Parkansichten genutzt werden?

Sie können jederzeit in der Wilhelma zum privaten Gebrauch fotografieren. Wenn Sie Ihre Aufnahmen gewerblich nutzen möchten, bedarf dies der Genehmigung durch die Direktion. Es ist möglich, eine Genehmigung für kommerzielle Zwecke zu bekommen. Diese ist bei der Direktion für den Einzelfall zu beantragen. Dabei sollte die Art der Nutzung genauer bezeichnet werden.
Darf ich meine Wilhelma-Fotos ins Internet stellen?

Wir haben nichts gegen die Veröffentlichung von Fotos auf einer privaten Internetseite, sofern diese keine pornografischen, sadistischen, diskriminierenden, politischen oder radikalen Inhalte gleich welcher Art enthält. Es sollte allerdings immer erwähnt werden, dass die Fotos in der Wilhelma aufgenommen wurden und dies muss ebenso bei einer Weiterveröffentlichung gewährleistet sein.
Quelle: http://www.wilhelma.de/de/besuch/fragen.html

*mb* 12.03.2009 00:40

Zitat:

Zitat von ViewPix (Beitrag 802944)
Das liest sich schon ganz anders als in Irmis Liste:
...

Wo ist jetzt der gravierende Unterschied zu "Irmis Liste"?

Wilhelma Stuttgart
Fotografieren? erlaubt
Veröffentlichen? erlaubt (nichtkommerziell, Nennung des Zoos erforderlich)

gpo 12.03.2009 01:36

Hi claudia...

du schreibst: ] eigene Homepage [ :?::?::?:

das irritiert mich nun doch etwas, denn was ich vorfinde ist eine...pinke Galerie :roll::lol:

ich habe nix gegen Galerien...
aber Homepages sollen doch "etwas über dich aussagen" :?: da ist aber nix:oops:

das technische Zeuchs...würde ich drastisch reduzieren...
das hat eigentlich keinen zu interessieren...

mach irgendwie deine Bilder...größer
(oder wie andere erwähnten...aufgeräumter :D )
Mfg gpo

Metzchen 12.03.2009 01:39

Das Problem an dem Pink ist, daß die Bilder durch die Knallerfarbe weniger gut wirken. Und es geht Dir doch um die Bilder... :roll:;)
Die Exifs gehören m.E. auch nicht in eine Galerie. Vielleicht kannst Du sie standardmäßig auf "Aus" setzten (Wer sie sehen will, muß klicken).

eggett 12.03.2009 09:56

Zitat:

Zitat von ViewPix (Beitrag 802939)
Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert das denn das mir jemand erlaubt sein Tier zu fotografieren aber verbietet weiteres damit zu tun.

Letztlich auf dem Hausrecht, wenn Du einen Zoo betrittst. Mir persönlich ging es auch nicht darum, das auf Tiere speziell anzuwenden. Sondern eher darum, dass man lieber eine ladungsfähige Adresse in einem Impressum habe sollte, wenn man mehr als triviale Knipsbilder zeigt. Sprich: fremde Personen, öffentliche Bereiche, Aufnahmen von/auf Privatgeländen etc.

Zoos in Deutschland verbieten übrigens nur die kommerzielle Verwendung der Fotos. Private Homepages sind unproblematisch. Einige Zoos (siehe Liste) wollen vorher die Fotos einzeln freigeben, dann ist das auch kein Thema.


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