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Moment. Wer hat denn nun die falsche Kamera heraus gegeben? Ist die falsch von Kodak zurück gekommen, oder hat Saturn den Zettel vertauscht? Wenn Letzteres: umgehend die Kamera wieder abgeben, natürlich gegen entsprechenden Beleg. UNBEDINGT den Zustand feststellen lassen, nicht dass Du während des Besitzes plötzlich was kaputt gemacht haben sollst ;) Einen Freund als Zeugen mit nehmen!
Gleichzeitig schriftlich bei Saturn die Rückgabe Deiner Kamera bis eine Woche nach Abgabe des Schreibens fordern. Auch hier am besten einen Zeugen dabei haben, den Empfang vielleicht sogar bestätigen lassen. Vorher wäre es natürlich eine Möglichkeit, friedlich zu versuchen, die Situation zu klären. Saturn hat die Kamera entgegen genommen, ist also verantwortlich dafür. Nicht auf Kodak abschieben lassen! Saturn ist haftbar! Dir kann nicht viel passieren, wenn die Kamera weg ist, bekommst Du Ersatz, keine Sorge. Wahrscheinlich aber ist Deine Kamera nun bei dem anderen Kunden ... Wenn Du harsch abgewiesen wirst: klar machen, dass Du die Kamera bereitwillig raus rücken wirst, wenn die Eigentumsverhältnisse geklärt sind. Die Kamera also nicht als Druckmittel benutzen, sondern Deine Bereitschaft zur Übergabe an den rechtmäßigen Eigentümer deutlich machen. Dann kann Dir keiner was. |
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lg Uwe PS: Was ist denn hier hier heute los? Zitat:
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Jo, sicher. Der ist ja da auch der Entscheidungsträger und befindet darüber, ob sein Laden eine Reperatur bezahlt oder nicht.
Doch nicht wirklich, oder? :shock::top: |
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Doch nicht wirklich, oder? Wenn ich das als Händler/Verkäufer nicht auf der Reihe habe, dann sollte ich besser den Beruf wechseln und Frikadellenumdreher bei McDo werden.. |
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So eine Annahme geschieht immer unter dem Vorbehalt der Prüfung (AGB, BGB). Nur weil der Verkäufer das nicht weiss, heisst das nicht, das der Kunde von seiner Beweispflicht entbunden ist. lg Uwe |
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Und nein, er hat keinen Vertrag mit Saturn zur Reperatur seine Kamera geschlossen, Saturn ist nur Mittler. Saturn hat die richtige Kamera an Kodak weitergeleitet und damit ihren Part vereinbarungsgemäß erfüllt. lg Uwe |
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Und den Richter, der bei einem falsch zugesandten Artikel eine Unterschlagung sieht, den musst du mir zeigen. Ich behalte die Kamera nur zur Sicherung und solange, bis ein entsprechender Vorschlag zur Güte vorliegt. Nicht mehr und nicht weniger. |
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