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eggett 16.01.2009 12:48

Moment. Wer hat denn nun die falsche Kamera heraus gegeben? Ist die falsch von Kodak zurück gekommen, oder hat Saturn den Zettel vertauscht? Wenn Letzteres: umgehend die Kamera wieder abgeben, natürlich gegen entsprechenden Beleg. UNBEDINGT den Zustand feststellen lassen, nicht dass Du während des Besitzes plötzlich was kaputt gemacht haben sollst ;) Einen Freund als Zeugen mit nehmen!

Gleichzeitig schriftlich bei Saturn die Rückgabe Deiner Kamera bis eine Woche nach Abgabe des Schreibens fordern. Auch hier am besten einen Zeugen dabei haben, den Empfang vielleicht sogar bestätigen lassen.

Vorher wäre es natürlich eine Möglichkeit, friedlich zu versuchen, die Situation zu klären. Saturn hat die Kamera entgegen genommen, ist also verantwortlich dafür. Nicht auf Kodak abschieben lassen! Saturn ist haftbar! Dir kann nicht viel passieren, wenn die Kamera weg ist, bekommst Du Ersatz, keine Sorge. Wahrscheinlich aber ist Deine Kamera nun bei dem anderen Kunden ...

Wenn Du harsch abgewiesen wirst: klar machen, dass Du die Kamera bereitwillig raus rücken wirst, wenn die Eigentumsverhältnisse geklärt sind. Die Kamera also nicht als Druckmittel benutzen, sondern Deine Bereitschaft zur Übergabe an den rechtmäßigen Eigentümer deutlich machen. Dann kann Dir keiner was.

Oldy 16.01.2009 13:01

Zitat:

Ja, aber die Kamera war bei Kodak verschwunden. Haben mir einfach ein anderes Modell nach Hause geschickt.
Nicht gleich hyperventilieren. Ruhig und richtig lesen. Das da oben ist umgangssprachlich und unterschlägt daher das "Die" vor dem haben. :top:

lg
Uwe

PS: Was ist denn hier hier heute los?
Zitat:

Saturn hat die Kamera entgegen genommen, ist also verantwortlich dafür. Nicht auf Kodak abschieben lassen! Saturn ist haftbar!
Auch dafür hätte ich wohl gerne die gesetzliche Grundlage. Warum sollte Saturn haftbar sein, wenn Kodak eine falsche Kamera verschickt. :shock:

Hanseat 16.01.2009 13:34

Zitat:

Zitat von Oldy (Beitrag 772510)
Wie meinen??:?::?:

Nun, wenn der Verkäufer nicht weiß, daß sich die Beweislast nach 6 Monaten Gewährleistung umkehrt und meine Reklamation annimmt, dann ist es doch von Vorteil für mich.

Oldy 16.01.2009 13:37

Jo, sicher. Der ist ja da auch der Entscheidungsträger und befindet darüber, ob sein Laden eine Reperatur bezahlt oder nicht.
Doch nicht wirklich, oder? :shock::top:

Hanseat 16.01.2009 14:01

Zitat:

Zitat von Oldy (Beitrag 772546)
Jo, sicher. Der ist ja da auch der Entscheidungsträger und befindet darüber, ob sein Laden eine Reperatur bezahlt oder nicht.
Doch nicht wirklich, oder? :shock::top:

Aber klar, oder erwartest Du daß ich dem Verkäufer sage: "Ich hoffe Du kennst Dich mit den für Dich als Händler wichtigen gesetzlichen Regelungen aus, und weißt daß ich Dir belegen muß, daß der Fehler schon beim Verkauf bestanden hat und ich die Reparatur jetzt selber zahlen muß"?

Doch nicht wirklich, oder? Wenn ich das als Händler/Verkäufer nicht auf der Reihe habe, dann sollte ich besser den Beruf wechseln und Frikadellenumdreher bei McDo werden..

Oldy 16.01.2009 14:11

Zitat:

Wenn ich das als Händler/Verkäufer nicht auf der Reihe habe, dann sollte ich besser den Beruf wechseln und Frikadellenumdreher bei McDo werden..
Alles richtig, ändert aber nix an der Tatsache, das Prüfung des Sachverhalts und Enscheidung über die Gewährleistung nicht in seinem Ermessen liegt.
So eine Annahme geschieht immer unter dem Vorbehalt der Prüfung (AGB, BGB).
Nur weil der Verkäufer das nicht weiss, heisst das nicht, das der Kunde von seiner Beweispflicht entbunden ist.

lg
Uwe

eggett 16.01.2009 15:06

Zitat:

Zitat von Oldy (Beitrag 772531)

Auch dafür hätte ich wohl gerne die gesetzliche Grundlage. Warum sollte Saturn haftbar sein, wenn Kodak eine falsche Kamera verschickt. :shock:

Weil schnuffel die Kamera Saturn als Reklamationsfall übergeben hat. Was die damit machen, und wer intern bei denen schlampt, kann ihm egal sein, denn er hat einen Vertrag mit Saturn zur Reparatur geschlossen, und nicht mit Kodak. Kodak ist hier im Prinzip ein Subunternehmer, auch wenn die Verkäufer gerne ihre Gewährleistung auf den Hersteller abschieben.

Oldy 16.01.2009 15:16

Zitat:

Auch dafür hätte ich wohl gerne die gesetzliche Grundlage.
Sagte ich das schon?
Und nein, er hat keinen Vertrag mit Saturn zur Reperatur seine Kamera geschlossen, Saturn ist nur Mittler. Saturn hat die richtige Kamera an Kodak weitergeleitet und damit ihren Part vereinbarungsgemäß erfüllt.




lg
Uwe

schnuffel91 16.01.2009 15:19

Zitat:

Zitat von TommyK (Beitrag 772148)
Das war fast schon selbst eingehandelt :(

Diese 24 Monate Gewährleistung sind eines der Meist Falschverstandenen Dinge die es gibt. Leider wissen das auch einige Händler/Verkäufer nicht und sagen es währe Garantie.

In dem Fall hättest du auf der Webseite oder sonst wo bei Kodak/deiner Kamera nachlesen sollen wie lange die Garantie wirklich ist!
Vermutlich nur 1 Jahr.

Was du hättest machen können am Anfang war dir Schriftlich die 2 Jahre Garantie geben zu lassen. Dann hätten die nix sagen können. Dass die Kameras vertauscht wurden ist schlecht weg die Schuld von Kodak und NICHT Saturn! Die senden die Kamera nur an Kodak weiter. Ein "toller" lokaler Händler hätte auch nix anderes machen können.
Ich war mal in Ähnlichen Situation und war beide male Heilfroh bei Mediamarkt (gleicher Konzern) gekauft zu haben. Die haben sich am Ende Kulant gezeigt und mir weiter geholfen. Näheres will ich nicht posten.

Noch was zum gemotze von Schnuffel:
Stell dir vor du währest in der selben Lage in einem anderen Land. Ich wohne in Irland und weiß inzwischen Deutschen Service sehr gut zu schätzen.
Die Händler bei Saturn können auch nix weiter tun als ihre Arbeit. Der einzige der dort was falsch gemacht hat war der der dir (falls überhaupt) von 2 Jahren Garantie erzählt hat.

And die anderen Servicewüsten Motzer:
Meine Alpha 100 zum Beispiel war für über nen Monat in Frankreich wegen nem Wackelkontakt(Abgesendet in Dublin). Das soll dann wohl ServiceOase sein oder?

Klar, ich lasse mir dann für jedes Teil im Wert von 3,50 € die Gewährleistung oder die Garantie schriftlich geben! Wo sind wir denn? Ich verlasse mich darauf, wenn ein Verkäufer mir sagt, dass ich auf ein gekauftes Teil 24 MONATE Garantie habe. Und was das Thema Unterschlagung angeht: Die f a l s c h e Kamera wurde mir von Saturn per dhl nach Hause geschickt. Die gibts erst zurück, wenn die "SCH...."Kodak wieder da ist oder es einen adäquaten Lösungsvorschlag von Kodak oder Saturn gibt. Basta!

schnuffel91 16.01.2009 15:31

Zitat:

Zitat von Tom (Beitrag 772120)
Ich verstehe zwar Deine Haltung (ich würde wohl auch nicht viel anders reagieren), aber daß Du die Kamera des anderen Kunden (der ja auch nichts dafür kann) nicht heraus gibst, kann Dir richtig Ärger einhandeln (Stichwort: Unterschlagung).
Wird fast so bestraft wie Diebstahl, nur daß Du weißt, worauf Du dich einläßt.

Ich drücke Dir aber die Daumen :top: daß Du Deine Kamera wieder zurück bekommst...

Natürlich kann der andere nichts dafür. Aber ich kann auch nichts dafür, dass mir die falsche Kamera geschickt wurde ... aber so machen schon zwei Kunden wg. ein und derselben Sache, nämlich einer fehlenden Sache Druck bei Saturn und Kodak.

Und den Richter, der bei einem falsch zugesandten Artikel eine Unterschlagung sieht, den musst du mir zeigen. Ich behalte die Kamera nur zur Sicherung und solange, bis ein entsprechender Vorschlag zur Güte vorliegt. Nicht mehr und nicht weniger.


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