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-   -   Klausel im Mietvertrag zur Wohnungsrenovierung nach Auszug rechtens? (https://www.sonyuserforum.de/forum/showthread.php?t=64690)

Ampallang 11.01.2009 14:00

Moin,
soweit ich das von meinen Onkel der selber Vermietet weis muss beim Auszug nicht mehr renoviert werden. Was aber gemacht werden muss und wo der Vermieter ein mitsprache recht hat:
- Holzrahmen von Fenstern und Balskon/Terrassentüren die müssen ordentlich lackiert sein um die substanz zu erhalten ! Hier kann der Vermieter auch dem Mieter vorschreiben welchen Anstrich er benutzen muss.

Hoffe das hilft ein wenig weiter. Ich persönlich halte es so wenn ich die Wohnung renoviert übernommen habe, gebe ich sie auch wieder weiß gestrichen ab. Gehört für mich einfach zum guten Ton dazu, auch wenn man es nach aktueller Rechtslage nicht mehr müsste.

Anaxaboras 11.01.2009 14:25

Alex - es reicht :evil:.

Du hast jetzt eine weitere PN von mir bekommen. Falls hier nicht sofort Ruhe einkehrt, wird das Konsequenzen haben!

Martin

XxJakeBluesxX 11.01.2009 14:28

Tatsache ist dass die Wohnung wahrscheinlich teilsaniert werden muss da mein Bruder bei Abbau des Bettes unter dem Bett Schimmel auf dem Boden entdeckt hat. Auch in anderen Teilen der Wohnung hat sich Schimmel gebildet weshalb mein Bruder mit seiner Familie schon vor Ende des Mietvertrages der Ende Januar endet in die neue Wohnung gezogen ist.

Die Wohnung liegt im EG weshalb ich vermute dass der Boden und die Wände schlecht isoliert sind was zur Schimmelbildung geführt hat.

mapa 11.01.2009 14:33

Wenn jemand eine frisch renovierte Whg. bezieht, diese dann nach ein paar Jahren verlässt, muß er sie nicht in dem Umfang wieder verlassen, wie er eingezogen ist.

Es gibt so eine Art Abnutzungklausel, z.B. wenn beim Einzug eine Türe frisch gehobelt, gestrichen usw. wurde, muß dieser Vorgang beim Auszug nicht wiederhohlt werden.

Der Vermieter nimmt die Wertminderung inkauf, lässt sich diese jedoch auch über die Miete wieder bezahlen, bzw. die Minderung auszahlen, über die gesamt Wohndauer.

Offensichtliche Mängel wie Schimmel usw. sollten bei der Whg´s. -abnahme geklärt werden. Bei offenliegenden Schäden haftet natürlich der Mieter und wenns nötig ist im vollen Umfang auch für weitere Sanierungen.

Aber so wie rein auch raus, is ;)

AlexDragon 11.01.2009 15:00

Zitat:

Zitat von Anaxaboras (Beitrag 769493)
Alex - es reicht :evil:.

Du hast jetzt eine weitere PN von mir bekommen. Falls hier nicht sofort Ruhe einkehrt, wird das Konsequenzen haben!

Martin

Von was für einer Ruhe reden wir hier eigentlich ???
Habe keinen Sturm bemerkt und ich habe es satt, dass IMMER meine Person angegriffen wird, nur weil ich mal was schreibe, was Irgend Einem nicht in den Kram passt ???!!!
Ich schreibe nur die Wahrheit und das kann ich beweisen und das sollte egal WO, IMMER erlaubt sein ! oder haben wir, ohne UNSER Wissen schon wieder die Zensur eingeführt ?
Komisch, dass KEIN Anderer was gegen meinen Kommentar geschrieben hat, außer Joki, der sowieso IMMER gegen mich schreibt, warum auch immer, kenne Ihn überhaupt nicht und DER, der den Thread eröffnet hat, kennt mich sehr wohl und weiss, wie ich bin und das ich gewöhnlich sage, was ich meine und das ich das Herz auf der Zunge trage und von welchen Konsequenzen schreibst Du, mich aus dem Forum zu schmeissen, weil mein Ton nicht angepasst genug ist ??? Wo sind wir denn eigentlich gelandet, dass man noch nicht einmal seine ehrliche Meinung schreiben kann - Wie Einige ja wissen, bin ich im 2. Beruf Fotojournalist (Ganz Offiziell !!!) und weiss durchaus, was ich schreibe und bin auch noch nicht verkalkt um eventuelle Konsequenzen, womit ich nicht das Forum meine, zu tragen ;)

Sorry für OT, aber Selbstverteidung ist ein Grundrecht ;)

Anaxaboras 11.01.2009 15:04

Bevor das jetzt hier weiter ausartet, mache ich den Thread dicht.

Claudio, dir oder deiner Verwandtschaft rate ich, dass ihr euch an eine Beratungsstelle/Rechtsanwalt wendet. Nur dort wird man euch in euerem konkreten Einzelfall wirklich weiterhelfen können.

Martin


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