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DonFredo 23.11.2008 13:13

Mahlzeit,

da hier eine schriftliche Vereinbarung besteht, seh ich gute Möglichkeiten.

Die gemachte Zusicherung wurde nicht erfüllt und eine Texteinblendung hast Du ja nicht bestellt. Ich würde mal einen Anwalt aufsuchen, um wenigsten mein Geld wieder zu bekommen.

Schmiddi 23.11.2008 13:20

Also mein vollstes Verständnis hast Du - Du hast einen Profi engagiert und bezahlt, dann solltest Du auch entsprechende Qualität erwarten können. Dass Du nun nicht der "übliche Kompaktknipsenkunde" bist - kann nicht Dein Problem sein.
Problem dürfte das Durchsetzen Deiner Ansprüche sein: Du kriegst, was vertraglich festgelegt ist. Und da sind Aussagen wie "beste Qualität" vollkommen sinnfrei (2 Gutachter, 3 Meinungen...) - ich lerne daraus, dass man die Bildgröße in DPI bezogen auf Abzugsformate oder gleich in MPixel festschreiben muss. Das hilft Dir nachträglich nicht - aber uns für die Zukunft :twisted:

Und das mit dem Blitzen ist Unfug: schließlich hat der nur etwas aufgehellt und das Umgebungslicht voll mitgenommen (was ja prinzipiell nicht falsch ist!). Nur ohne Stabi kann das halt eng werden (wobei man mit 'ner D3 die 1/90s bei 135mm eigentlich halten können sollte, das Teil ist doch schwer genug)...
Ebenso Betrachten aufm Notebook: klar, Farben und auch Helligkeit/Kontrast muss man da mit Vorsicht genießen, aber Schärfe kann man schon beurteilen...

Im wahrsten Sinne dumm gelaufen - kannst nur beim nächsten Mal 'nen anderen beauftragen... Und einzelne Sachen lassen sich eventuell nachstellen? Also ordentlich nochmal machen??

Viele Grüße,
Andreas

GG 23.11.2008 13:22

Hallo,

meine Eltern hatten vor einigen Jahren mal Ärger mit einer Firma, die ihnen im Wohnzimmer einen Holzfussboden gelegt und eine neue Holztreppe eingebaut hat.
Auch bei dieser Firma konnte man mit den besten Argumenten etwas erwirken. So war eine Diele durch ein herruntergefallenes Werkzeug beschädigt worden und mit einem "Holzwachs" ausgebessert worden. Schon nach einigen Tagen verfärbte sich dieser und die Schadenstelle war klar als solche zu erkennen. Waren noch einige anderen Dinge im argen.
Nach einer Beschwerde bei der IHK hat sich deren Schlichtungsstelle eingeschaltet.Plötzlich war diese Firma auf einmal bereit fachgerecht nachzubessern.

Es gibt sicherlich auch bei Fotografen (Keine Ahnung ob es auch hier die IHK ist) eine entsprechende Stelle, bei der man für Dein Anliegen ein offenes Ohr hat.

GG

fallobst 23.11.2008 13:51

Eine unerfreuliche Geschichte, von Kundenzufriedenheit ist hier nichts erkennbar.
Mir gefällt auch nicht der Zirkus der Fotografen um die Weitergabe der Bilddaten. Ich bin gern bereit für einen Auftrag zu zahlen und würde mich dabei an der notwendigen Ausrüstung und dem Zeitaufwand leiten lassen um über die Höhe der Bezahlung zu diskutieren. Im Selbstverständnis der Fotografen sehen sie ihre Foto als Kunstwerke, die für eine Verwertung ihrerseits geschützt werden müssen. daraus resultiert der Eiertanz um die Weitergabe der Bilddaten. Ich kann auch nicht einsehen, warum ich für Ausdrucke in guter Qualität dann zumTeil hohe Zuschläge im Vergleich zu den Kosten für den eigens in Auftrag gegebenen Ausdruck zahlen soll.
Das muss man dann vorher genau absprechen, aber es ist schwer einen Fotografen zu finden, der die Bilder als Originaldaten weiter gibt.
Du hast zumindest die Zusage, dass er dir die Daten in ausreichender Auflösung für höchste Qualität zur Verfügung stellt. Zur Beurteilung der höchsten Qualität ist nicht allein seine subjektive Einschätzung allein von Bedeutung. 100dpi sind eindeutig nicht höchste Qualität.
Minimum sind 150dpi. Höchste Qualität kann man bei 300dpi ansetzen. Wenn er auf seiner Ansicht beharrt, wäre eine gerichtliche Auseinandersetzung die einzige Möglichkeit hier etwas zu erreichen. Die Fotoqualität entspricht jedoch seiner Einschätzung der Auflösung für höchste Qualität.
Seine Meinung, dass geblitzte Fotos keine Unschärfe haben können, da der Blitz das Motiv in seiner Bewegung einfriert ist so natürlich Quatsch. Bei sehr schnellen Bewegungen des Motivs ist das immer noch möglich. Aber hier ist das Motiv ja als statisch anzusehen. Aber man kann natürlich beim Auslösen die Kamera immer noch verreissen, und es scheint, darin ist er Meister oder seine Kamera-Objektiv Kombination focussiert nicht korrekt.
Wie kommst du jetzt jedoch weiter? Du hast eine konkrete Zusage zur Qualität der Bilddaten.
Ich habe mal beim Beuth Verlag gesucht, aber eine DIN zur Regelung der Auflösung für Ausdrucke habe ich nicht gefunden. Gibt es sowas?
Zwischen dir und dem Fotografen wurde ein Werkvertrag vereinbart, das zu liefernde Werk sind die Fotos.
Leider ist es bei solchen Vereinbarungen nicht allgemein üblich, obwohl es eigentlich notweindig ist, dass man konkrete Qualitätsparameter vereinbart.
Das ist aber der einzige Ansatz, um eine Preisreduzierung zu erreichen. Ansonsten findet der Sztreit auf der von dir geschilderten Ebene statt.
Das Bild ist unscharf!
Nein, die Knöpfe sind scharf!
Sowas führt zu nichts. Der Fotograf liefert wie vereinbart Bilder und qualifiziert sie als gute Qualität. Damit ist der Vertrag erfüllt.
Du kannst also mit vertretbarem Aufwand die Erfüllung der zugesagten Auflösung verlangen und da die Einblendungen nicht vereinabrt waren, muss er die Bilddaten ohne diesen Einblendungen zur Verfügung stellen. Das ist ebenso unstrittig.
Dieses Beispiel ist für mich ein deutlicher Hinweis, dass man bei Fotoaufträgen Ansprüche an die Qualität unbedingt vereinbaren muss. Keine Fabstiche, rote Augen, Unschärfen bei bestimmten Formaten und natürlich die Auflösung der zur Verfügung gestellten Bilddaten.

chri$ti@n 23.11.2008 15:05

Danke für euer Feedback, es tut gut, zu hören, dass man objektiv betrachtet im Recht liegt. Recht haben und recht bekommen sind allerdings leider zwei paar Schuhe.

Das mit dem Blitz und dem Einfrieren, da hab ich vergessen, zu erwähnen, dass ich das natürlich weiß.

@IHK: Auch hier habe ich vergessen, zu erwähnen, dass ich (und auch der Fotograf) aus Österreich sind. Ich denke auch über eine Kontaktierung des Konsumentenschutzes nach. Auch eine Anfrage bei der Fotografeninnung habe ich in Betracht gezogen, ich denke aber doch, dass hier eine Krähe der eigenen Gattung kein Auge aushackt!

Jedenfalls liegt noch ein Vergehen des Fotografen vor, bei dem ich auch 100%ig Recht bekommen werde. Es geht hier um den Datenschutz und wenn er hier weiter so lasch vorgeht, dann wird er 100%ig seine subjektiven Meinungen auch vor dem Richter (oder zumindest vor der Schlichtungsstelle) argumentieren können.

Schmiddi 23.11.2008 19:09

Zitat:

Zitat von chri$ti@n (Beitrag 747108)
Auch eine Anfrage bei der Fotografeninnung habe ich in Betracht gezogen, ich denke aber doch, dass hier eine Krähe der eigenen Gattung kein Auge aushackt!

Du solltest es dennoch versuchen - was der Typ da liefert, ist durchaus geschäftsschädigend für die ganze Innung. Weil wenn sich rumspricht, dass man für viel(?) Geld "sowas" kriegt, dann kann man ja auch 'nen Bekannten fragen. Da spart man zumindest das Geld...
Das wissen die auch - und werden daher durchaus daran interessiert sein, dass es da zu einer gütlichen Einigung kommt. Denke ich mal - und außerdem: verlieren kannst nix dabei. Außer Zeit :twisted:

Schmiddigrüße

WB-Joe 23.11.2008 20:17

Zitat:

(sie hatten einen dicken Nikon-Systemblitz samt diesem komischen Makro-Aufsatz verwendet) unmöglich sei. Die Verwendung des Blitzes friere nämlich jede Bewegung ein!
Wenn mein Nikon-Blitz solche Aufnahmen machen würde hätte ich das gesamte System bereits entsorgt!:mrgreen::mrgreen:

Der Herr hat Pfusch abgeliefert, das ist deutlich ersichtlich an Hand deines Beispielbildes. Selbst mein 10 jähriges Patenkind macht mit meiner D300 bessere Fotos, von höchste Qualität bzw. Handwerkskunst kann nicht die Rede sein. Mich wundert die mäßige Dateigröße der Jpeg mit 1,8MB sowieso, eine D3 sollte bei Jpegs in bester Qualität ca. 6MB liefern.
Ich würde den Weg über die Handwerkskammer/Innung einschlagen. Das wird dich aber Zeit und Mühe kosten. Leider.

JoeJung 24.11.2008 08:46

Zitat:

Zitat von WB-Joe (Beitrag 747261)
... Mich wundert die mäßige Dateigröße der Jpeg mit 1,8MB sowieso, eine D3 sollte bei Jpegs in bester Qualität ca. 6MB liefern.

Es ist ja noch schlimmer: es sind nur 1,8 MPixel und nicht 1,8 MBytes. Der Fotograf hat die Bilder der D3 auf 1,8 MPixel runterskaliert.

Lg. Josef

Pittisoft 24.11.2008 10:12

Hallo,

was sagt denn unser allseits geschätzter gpo zu diesen Thema?;)

chri$ti@n 24.11.2008 10:59

Zitat:

Zitat von Pittisoft (Beitrag 747443)
was sagt denn unser allseits geschätzter gpo zu diesen Thema?;)

Danke Peter für deine Wortmeldung, darauf "warte" ich auch schon wie ein Flitzebogen, habe es mir aber nicht "einzufordern" getraut!


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