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HeinS 31.03.2004 14:27

Zitat:

Zitat von Photopeter

Wir können uns (da quasi Nachbarn) ja mal auf ein Bierchen (oder Brokkoli- Tee ;) ) treffen und darüber in aller Ruhe plauschen.

Hallo Peter
Oder zum Kaffee? Wohne im Nordkreis. Na ja,erst muss meine Hütte mal endlich stehen. Der von meiner Frau vorgegebene Termin war Sommer 2003 :oops:

Grüsse,Heinz

Photopeter 01.04.2004 00:13

Kaffee geht natürlich auch :top:

Nordkreis ist prima. Da hab ich oft zu tun. Morgen muß ich z.B. nach Badbergen.

newdimage 01.04.2004 08:34

Morgen,

kostengünstig? Haus und Hof verkaufen, bei der Frau vom Rückgaberecht gebrauch machen und in ein vom Amt gesponsortes 1-Zimmer Wohnklo ziehen.
Erspart zudem eine Menge Arbeit (habe selbst 1000qm und eine Gattin, die meint, wenn ich 30qm neuen Wohnraum schaffen soll, wäre das zum nächsten Frühstück erledigt).

Gruss nach Niedersachsen (bürgert doch mal eueren prominentesten Hannoveraner Zuchthengst nebst Stute nach Feuerland aus)
Anm.: des Verfassers: Ich hab Sie nicht gewählt :top: :top: :top:

Beff 01.04.2004 09:41

Zitat:

Zitat von newdimage
[...]bei der Frau vom Rückgaberecht gebrauch machen [...]


:lol: was wohl in den wenigsten Fällen funktionieren wird. Auch ich habe schon öfters mal beim "Hersteller" meiner besseren Hälfte nachgefragt wie denn die Garantiebestimmungen hierfür sind; ist Sie doch desöfteren mal mit diversen Knieproblemen unbrauchbar.

Der Hersteller verweigert aber vehement jegliche Rücknahme. Umtausch ist auch nicht möglich aufgrund fehlender Ersatzware....

tja.... :lol:

Dat Ei 01.04.2004 09:54

Wie bei allen Haustürgeschäften so hat man auch bei einer Eheschließung ein 14tägiges Rückgaberecht. Danach hilft nur noch die 2jährige Gewährleistung, die einem die Möglichkeit auf Nachbesserung oder kostenpflichtige Wandlung ermöglicht. Danach ist eh alles zu spät...

Dat Ei

Beff 01.04.2004 09:59

Aha! Dann liegt seitens des Herstellers meines Exemplares ein klarer Vertragsbruch vor. Die Prozedur "Eheschliessung" ist noch nicht vollzogen; lediglich eine gemeinschaftliche Lebensgemeinschaft läuft seit mehreren Jahren.
Der Hersteller verweigert jedoch die Rücknahme u.a. mit den Begründungen:

- Gewährleistungsfrist abgelaufen mit dem 18. Lebensjahr
- ich hätte den "Artikel" bereits benützt und sogar möglicherweise durch selbstverschulden beschädigt. (wie lächerlich ;) - als ob ich was kaputt machen würde)

Hm.... :lol:

newdimage 01.04.2004 10:57

Es gibt noch einen Weg, sich solcher Probleme zu entledigen .....
Aber irgendwie hängt man ja doch an der Mutter seiner Kinder.

HeinS 01.04.2004 13:36

Hallo
Lustige Vorschläge habt ihr :lol: Na,nach 35 Ehejahren ist man da schon drüber ;)
@newdimage
Stell Dir mal vor Frau M. und nicht Herr Sch. hätte gewonnen.Dann wäre Sie die Buuufrau :) Gehört hier nicht rein!

Grüsse, Heinz

newdimage 01.04.2004 18:41

Hallo HeinS,

ich stehe öffentlich dazu. Hin und wieder geht mein gemüt halt mit mir durch, sorry.

Frank

DigiAchim 01.04.2004 19:04

Zitat:

Zitat von Dat Ei
Wie bei allen Haustürgeschäften so hat man auch bei einer Eheschließung ein 14tägiges Rückgaberecht. Danach hilft nur noch die 2jährige Gewährleistung, die einem die Möglichkeit auf Nachbesserung oder kostenpflichtige Wandlung ermöglicht. Danach ist eh alles zu spät...

Dat Ei

wie war das noch wenn man nicht auf das Rückgaberecht hingewiesen wird :?: :lol: :lol:


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