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nemanista 12.04.2008 21:16

@AboutSchmidt und Uwe

danke für die konstruktiven Vorschläge, schön so ein nettes Forum zu haben.

, dass mit dem ADAC habe ich noch gar nicht bedacht. Sie ist ja Mitglied...:roll:

uwe1955 12.04.2008 21:29

Hallo Christian,

schau mal hier http://www.das-rechtsauskunft.de/

LG Uwe

chess 12.04.2008 22:37

Schwierig
 
Grundsätzlich sind solche Fragen immer sehr schwierig zu beantworten, wenn man nicht selber vor Ort war, nur einen ungenauen Sachverhalt geschildert bekommt und vor allem nur eine Seite hört. Trotzdem einige Bemerkungen dazu (auch wenn sie aus "Schweizer Sicht" kommen, die Rechtssysteme sind sich - so weit mir bekannt ist - ziemlich ähnlich...

1. In der Schweiz ist es normal, dass kleine Schäden wie eben z.B. Parkschäden nur von einem Polizisten aufgenommen werden.

2. Eine Einigung über die Versicherung ist bei uns grundsätzlich nur möglich, wenn sich beide Parteien einig sind. Wenn deine Mutter im Beisein des Polizisten jegliches Verschulden abgestritten hätte, wäre er eigentlich verpflichtet gewesen, die vorhandenen Spuren am Auto zu sicher, d.h. mit Klebestreifen allfällige Lackpartikel am Verursacher- und am beschädigten Fahrzeug sicher, Fotos, Aussagen der beiden Beteiligten aufschreiben, mögliche Augenzeugen usw. Ohne diese Beweismittel steht es am Schluss Aussage gegen Aussage und das dürfte vor keinem Gericht zu einem Urteil führen.

3. Einfach so bezahlen, ohne die Versicherung einzuschalten, würde ich nie im Leben - vorausgesetzt, ich wäre ganz sicher, dass ich wirklich keine Schuld am Schaden habe.

Wenn deine Mutter es ableht, den Schaden einfach so zu begleichen, würde ich mich an ihrer Stelle mit der Polizeistelle in Verbindung setzen, die für den Fall verantwortlich ist.

Wie schon erwähnt, in solchen Fällen einen Ratschlag zu geben, ist immer schwierig, wenn man möglicherweise nicht alle Fakten kennt.

Gruss Chess

joki 12.04.2008 22:53

Also das stinkt nach...:cool:

Ein Polizist der Partei ergreift? :flop:

Anwalt - machen lassen - fertig...;)

Sonnenkind 13.04.2008 09:15

Zitat:

Zitat von wwjdo? (Beitrag 641745)
Liegt eine Rechtschutzversicherung vor?

Wenn ja, unbedingt einschalten. :roll:

NEIN! Die brauchst Du nicht !!!
Für die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen ist die Haftpflicht zuständig, die den Schaden ja schliesslich bezahlen soll. Da hat die Rechtschutz nichts damit zu tun...
Die brauchst Du dann, wenn Du was von anderen willst.

So langsam wird mir aber klar, warum die Bevölkerung die RS für eine der wichtigsten Versicherungen hält....tsts!

1. Haftpflicht SOFORT über den Vorgang informieren
2. Betrugsanzeige stellen
3. Wenn Du sicher bist dass da was abgekartet ist, dem Polizisten eine
Dienstaufsichtsbeschwerde anhängen, der hat sich zur Schuldfrage nicht zu
äussern.


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