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PeterHadTrapp 03.04.2008 10:19

mal wieder: so lange es hier um rein faktische Dinge geht (also die Eingangsfrage von Kerstin nach den möglichen rechtlichen bzw. Kirchenrechtlichen Konsequenzen) ist der Thread OK. Sobald es aber in religiöse Richtung abdriftet widerspricht es unseren Regeln.

Zur eigentlichen Frage an sich sage ich lieber nix grundsätzliches, weil das von Landeskirche zu Landeskirche unterschiedlich sein kann. Bei uns hier in der Evangelischen Landeskirche von Kurhessen Waldeck wird die Konfirmation nicht als Voraussetzung für kirchliche Eheschließung vorausgesetzt.

Peter

baerlichkeit 03.04.2008 10:35

Hi Jan,
bei der besagten Hochzeit von der ich spreche war der Bräutigam nicht getauft... sollte er erst (er hat sich etwas gesträubt, hätte es ihr zu Liebe aber getan) musste es dann aber doch nicht.

Hätte ich nicht gedacht Peter, dass da jeder sein eigenes Süppchen kocht.

PeterHadTrapp 03.04.2008 10:44

Die Evangelischen Landeskirchen sind sehr selbständige Organisationen. Die Organistationstruktur unterscheidet sich damit sehr deutlich von der katholischen Kirche. Die EKD (Evangelische Kirche von Deutschland) ist ein eher "lockerer" Dachverband darüber. Die Landeskirchen haben eigene (Kirchen-)Gesetzgebungen und regeln fast alles in eigener Zuständigkeit.

Gruß
Peter

simply black 03.04.2008 10:51

Zitat:

Zitat von ansisys (Beitrag 636030)
Wir mußten zum Kommunionsunterricht gehen und ich habe es gehaßt. Ich würde mein Kind nicht dazu zwingen.

Ich mußte zur Schule gehen, ich habe es gehaßt. Ich zwinge mein Kind dennoch dazu :lol:

Jedes Kind kann glauben was es will. Ich bin - kirchenferner - Agnostiker. Dennoch halte ich es für einen Fehler kleine (!) Kinder nicht an die Kirche und den Glauben heran zu führen. Dagegen entscheiden können sie sich immer noch, wie hier zu sehen. Dafür entscheiden von aussen wird sich kaum einer. Die Kirche ist immer noch fundamentaler Bestandteil unser aller Leben von Wochenstruktur über Feiertage bis zu Ethik und Moral.

PeterHadTrapp 03.04.2008 10:55

räusper .... :!:

Tommyknocker 03.04.2008 11:18

Ich für mich seh keine Nachteile durch mein Austreten damals... Mir wäre es deutlich lieber gewesen, meine Eltern hätten mich das damals selbst entscheiden lassen.
Es wäre ja auch eine Unverschämtheit, dadurch Nachteile zu haben, weil man NICHT "Mitglied" ist

Daydreamer 03.04.2008 11:32

Also ich habe schon mit bei Erwachsenentaufen in der Schillerkirche JEna gesungen, das sollte man also auch nachholen können. Und mein Onkel hat inzwischen zweimal katholisch geheiratet - mit etwas Geduld dürfte sowas doch dann kein Problem sein...

baerlichkeit 03.04.2008 11:56

Zitat:

Zitat von Tommyknocker (Beitrag 636093)
Ich für mich seh keine Nachteile durch mein Austreten damals... Mir wäre es deutlich lieber gewesen, meine Eltern hätten mich das damals selbst entscheiden lassen.
Es wäre ja auch eine Unverschämtheit, dadurch Nachteile zu haben, weil man NICHT "Mitglied" ist

Es geht ja nicht um prinzipielle Nachteile, aber eine kirchliche Hochzeit hängt ja eigentlich doch irgendwie mit dem Glauben zusammen, meinst du nicht? ;)

Es steht ja jedem frei im Standesamt die Trauung zu vollziehen (muss man ja eh), wir wohnen ja nicht in Italien :D

eac 03.04.2008 12:34

Na gut, wenn finanzielle Aspekte nicht zählen, dann gibt es keine Notwendigkeit, Konfirmiert zu werden - zumindest nicht, um zu heiraten.

Um (evangelisch) zu heiraten, muß man nur Mitglied der evangelischen Kirche sein. Das ist man bereits durch die Taufe. Die Rechte, die man erst mit der Konfirmation erwirbt sind andere:

Zitat:

Welche Rechte erhält man durch die Konfirmation?

Mit der Konfirmation wird u. a. das Recht zugesprochen, in allen evangelischen Gemeinden am Abendmahl teilzunehmen, Pate zu werden, eine Nottaufe vorzunehmen und als Erwachsener an kirchlichen Wahlen teilzunehmen (aktiv ab dem 16. Lebensjahr, z. T. schon ab dem 14., passiv ab dem 18. Lebensjahr) oder in kirchliche Ehrenämter gewählt zu werden. Wenn jemand als Erwachsener getauft wird, so kommt der Taufunterricht dem Konfirmandenunterricht gleich.

Jan 03.04.2008 13:56

In der Rheinischen Landeskirche ist die einzige Voraussetzung zur Teilnahme am Abendmahl die Taufe (und ein gewisses Verständnis, woran man da teilnimmt), es gibt auch schon die Position, dass es eigentlich keiner Voraussetzung bedarf, nicht die Kirche lädt zum Abendmahl, sondern Jesus.

Patenschaft und Wählbarkeit als Presbyter etc. können an der Konfirmation hängen. Wie Peter schon schrieb, hat jede Kirche der EKD ihre eigene Kirchenordnung.

Jan


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