SonyUserforum

SonyUserforum (https://www.sonyuserforum.de/forum/index.php)
-   Café d`Image (https://www.sonyuserforum.de/forum/forumdisplay.php?f=94)
-   -   Mal wieder was rechtliches - Eigenkündigung... (https://www.sonyuserforum.de/forum/showthread.php?t=51367)

Dimagier_Horst 26.03.2008 11:26

Zitat:

Zitat von About Schmidt (Beitrag 631131)
Die "richtige" Form der Zustellung lautet hier Einwurfeinschreiben damit ist sie auf der sicheren Seite.

Einwurfeinschreiben ist so ziemlich der größte Marketinggag im Postwesen und ist genauso sicher wie ein normaler Brief :roll:.

In dieser Situation kommt es darauf an, dass Empfang und Inhalt nachgewiesen werden können - und damit bleibt nur der Gerichtsvollzieher. Denn nur so kannst Du nachweisen, dass auch der entsprechende Text zugestellt wurde. Und nicht ein weisses Blatt Papier in einem Umschlag. Auch ein Cheffe kann Zeugen auffahren ;)...

Kabuto 26.03.2008 12:25

Einwurfeinschreiben dokumentiert die zustellende Kraft nur, daß die Sendung in den Briefkasten/Einwurfschlitz eingeworfen wurde. Eher unsicher bei solchen wichtigen Sachen wie Kündigungen.

Hademar2 26.03.2008 13:17

Zitat:

Zitat von Schmiddi (Beitrag 631132)
Ich danke Euch, werde das mal weiter geben!

Viele Grüße,
Schmiddi

Ich würde mich auf sowas nie im Leben einlassen.

Das vernünftigste ist immer noch die persönliche Übergabe der Kündigung an den direkten Chef oder in der Personalabteilung und das bei einem vernünftigen Gespräch mit dem Chef.

Alles andere würdest du dann verschlüsselt im Zeugnis wieder finden und das gilt es auf alle Fälle zu vermeiden.

rmaa-ismng 26.03.2008 13:22

Da eine Zustellung nur dann als erfolgt betrachtet wird wenn sie dem Empfänger persönlich oder einer Person seines Haushaltes persönlich übergeben wurde ist die korrekte Form der Zustellung natürlich Einschreiben Eigenhändig...!

Jedenfalls sagen das wohl die Gerichte. Und die sollten es wissen.

spider pm 26.03.2008 17:01

moin

auf einer Fortbildung sagte man uns aber (trotz Proteste) das der Arbeitgeber einen Kündigen kann , auch wenn man im Urlaub ist . Also wenn der Chef weis du fährst für 4Wochen ins Amy-Land - dann kann er , um Dich kostengünstig und einfach loszuwerden , einen per Einschreibern die Kündigung in Deinen Briefkasten werfen lassen (Es reichte der Briefkasten als Übergabepunkt)... Er hat die Fristen eingehalten , Du kannst aber nicht Fristgerecht Einspruch einheben ...

Warum sollte es also nicht auch umgekehrt gehen können . Einschreiben - Briefkasten - Ende ...


pierre

frame 26.03.2008 17:09

Zitat:

Zitat von spider pm (Beitrag 631434)
auf einer Fortbildung sagte man uns aber (trotz Proteste) das der Arbeitgeber einen Kündigen kann , auch wenn man im Urlaub ist . Also wenn der Chef weis du fährst für 4Wochen ins Amy-Land - dann kann er , um Dich kostengünstig und einfach loszuwerden , einen per Einschreibern die Kündigung in Deinen Briefkasten werfen lassen (Es reichte der Briefkasten als Übergabepunkt)... Er hat die Fristen eingehalten , Du kannst aber nicht Fristgerecht Einspruch einheben ...

richtig, ich kenne einen Fall wo das genau so durchexerziert wurde (die Chefs haben tatsächlich hinter dem Baum gewartet bis der Mitarbeiter in urlaub fuhr und haben dann die Kündigung in seinen Briefkasten geworfen.
Ist aber schon mehr als 15 Jahre her.
ciao
Frank

Dimagier_Horst 26.03.2008 18:47

Zitat:

Zitat von spider pm (Beitrag 631434)
(Es reichte der Briefkasten als Übergabepunkt)

In diesem uralten Fall wurde die Zustellung _an sich_ auch nicht bestritten. Und genau das ist das Problem des TOs, die Zustellung.

Wenn Cheffe alles bestätigt wie geschildert ist der Fall jetzt schon gegessen - aber daran glaubt doch nur der Osterhase, so einen dummen Cheffe findet man nur einmal im Leben. Und dem war man sicher schon einmal begegnet...;)

twolf 26.03.2008 19:38

Zitat:

Zitat von Dimagier_Horst (Beitrag 631479)
In diesem uralten Fall wurde die Zustellung _an sich_ auch nicht bestritten. Und genau das ist das Problem des TOs, die Zustellung.

Wenn Cheffe alles bestätigt wie geschildert ist der Fall jetzt schon gegessen - aber daran glaubt doch nur der Osterhase, so einen dummen Cheffe findet man nur einmal im Leben. Und dem war man sicher schon einmal begegnet...;)

Vor Gericht wird ein Brief locker reichen, brauche nur die Kündigung Ankündigen oder direkt vor Mitarbeitern oder Zeugen die Kündigung Aussprechen, das wahre Problemm sind dann zu einen Arbeitszeugniss zu kommen, daher mein Tip, bevor man Kündigt, zwischenzeugniss Beantrage schrieftlich. Wenn ihr einen Betriebsrat habe über ihn Kündigen ( Informieren ).

Auserdem was Hielft es deinen Chef, wenn er die Kündigung nicht anerkennt ? Zwingen zum Darbleiben geht wohl nicht.

katmai 26.03.2008 20:46

Zitat:

Zitat von Kabuto (Beitrag 631276)
Einwurfeinschreiben dokumentiert die zustellende Kraft nur, daß die Sendung in den Briefkasten/Einwurfschlitz eingeworfen wurde. Eher unsicher bei solchen wichtigen Sachen wie Kündigungen.

Das reicht - am nächsten Tag nach Einlegen der Sendung in die Empfangsvorrichtung des Empfängers (=Briefkasten) gilt die Sendung als zugestellt. Da es sich um einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung handelt, hat sich die Sache.

Und das mit dem leeren A4-Blatt verschicken - Richter sind ja auch nicht doof. Wenn da ein Chef argumentiert, "ich hab ein leeres A4-Blatt im Kasten gehabt", dann denkt der sich für gewöhnlich seinen Teil. Wer sichergehen will: Mit einem Zeugen (nicht engste Verwandtschaft/verheiratet!) zusammen den Brief in den Briefumschlag packen und gemeinsam zur Post bringen. Das sollte dann wirklich reichen. Notfalls noch einen zweiten Brief an sich selbst schicken und den Zeugen bestätigen lassen, dass in beiden Umschlägen identische Schreiben sind und das Einschreiben an sich selbst nicht (!) öffnen...

Gruß,

katmai.

Schmiddi 26.03.2008 21:31

Zitat:

Zitat von twolf (Beitrag 631505)
Auserdem was Hielft es deinen Chef, wenn er die Kündigung nicht anerkennt ? Zwingen zum Darbleiben geht wohl nicht.

Das verstehe ich auch nicht - aber OK, ist seine Sache. Das mit dem Einwurfeinschreiben wäre dann wohl die Lösung - was außer Kündigung schreibt schon der Arbeitnehmer seinem Chef per Einschreiben??? Bestimmt keine Urlaubspostkarte...
Das mit dem Zeugnis wird sicher ein Problem - so sie nicht längst eines hatte (weiß ich nicht). Da reicht nun die Zeit nicht, aber da sie was neues hat, sollte sie damit leben können...

Nochmals vielen Dank Euch allen, hoffen wir, dass alles gut klappt :D

Schmiddigrüße


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 22:12 Uhr.