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simply black 19.01.2008 14:32

inhaltlich: Eine Zusage gilt. Verjährungseinrede wegen Gewährleistungsfrist greift dann nicht durch.

ABER: Wenn der Zusagende rechtzlich nicht mehr existiert, ist Essig. Ob KoMi noch rechtzlich irgenwie existiert, weiß ich nicht.
Ob Sony Konica Minolta so übernommen hat, dass von einem Betriebsübergang aus zu gehen ist weiß ich nicht. Wenn ja, gilt die Zusage fort. Sie ist aber widerrufbar:

Ergo, würde ich mein theoretisch betroffenes gerät sofort einsenden. Nur um auf dem sichern Weg zu sein. jedenfalls dann, wenn ich annehmen muß dass ein herstellungfehler existiert, der mich erwischen kann.

Sonnenkind 19.01.2008 15:48

Zitat:

Zitat von simply black (Beitrag 593320)
inhaltlich: Eine Zusage gilt. Verjährungseinrede wegen Gewährleistungsfrist greift dann nicht durch.

ABER: Wenn der Zusagende rechtzlich nicht mehr existiert, ist Essig. Ob KoMi noch rechtzlich irgenwie existiert, weiß ich nicht.
Ob Sony Konica Minolta so übernommen hat, dass von einem Betriebsübergang aus zu gehen ist weiß ich nicht. Wenn ja, gilt die Zusage fort. Sie ist aber widerrufbar:

Ergo, würde ich mein theoretisch betroffenes gerät sofort einsenden. Nur um auf dem sichern Weg zu sein. jedenfalls dann, wenn ich annehmen muß dass ein herstellungfehler existiert, der mich erwischen kann.

Danke für diese klare Aussage. Mit der Argumentation bekam ich auch einen imaginären ERR58 bei meiner D5D beseitigt und zwar 5 Tage, bevor diesbzgl. ebenfalls die Zusage kam. Aber das konnte ja keiner wissen...
Allerdings hatte ich auch den MediaMarkt im Rücken, der sich meiner Sichtweise natürlich anschloss, bevor es ihn als Händler trifft...

Tom 20.01.2008 12:52

Zitat:

Zitat von Sonnenkind (Beitrag 593350)
Mit der Argumentation bekam ich auch einen imaginären ERR58 bei meiner D5D beseitigt und zwar 5 Tage, bevor diesbzgl. ebenfalls die Zusage kam.

Hoffentlich hast Du da keine imaginäre Reparatur erhalten...:twisted:

Sonnenkind 20.01.2008 13:09

Zitat:

Zitat von Tom (Beitrag 593686)
Hoffentlich hast Du da keine imaginäre Reparatur erhalten...:twisted:

Das würde sich dann irgendwann rausstellen und Runtime gar nicht gut bekommen...
Aber inzwischen ist es eh egal, dann reparieren sie halt nochmal.
Damals stand ich kurz vor Garantieende und habe gehandelt, jetzt gibt es ja die Zusage.

jrunge 20.01.2008 17:16

Zitat:

Zitat von simply black (Beitrag 593320)
...Ergo, würde ich mein theoretisch betroffenes gerät sofort einsenden. Nur um auf dem sichern Weg zu sein. jedenfalls dann, wenn ich annehmen muß dass ein herstellungfehler existiert, der mich erwischen kann.

Das hätte ich auch getan, aber es wurde abgelehnt. Denn sowohl KoMi als auch Sony schreiben ausdrücklich, dass der beschriebene Fehler tatsächlich aufgetreten sein muss. Also anders als z.B. bei einer Rückrufaktion.
Und gerade der CCD-Tod ist deutlich sichtbar, und ich habe bei meiner A1 nach Auftreten auch nicht feststellen können, dass er irgendwann zwischendurch mal wieder weg war.
Der Err58 ist übrigens aus dem Kamerafehlerprotokoll ersichtlich (auch schon bei der D7D), ich durfte mir dies bei Runtime ansehen.

Sonnenkind 21.01.2008 19:32

Zitat:

Zitat von jrunge (Beitrag 593785)
Das hätte ich auch getan, aber es wurde abgelehnt. Denn sowohl KoMi als auch Sony schreiben ausdrücklich, dass der beschriebene Fehler tatsächlich aufgetreten sein muss.

An deren Stelle würde ich mich auch drücken wollen...
Zitat:

Zitat von jrunge (Beitrag 593785)
Der Err58 ist übrigens aus dem Kamerafehlerprotokoll ersichtlich (auch schon bei der D7D), ich durfte mir dies bei Runtime ansehen.

Das ist bei der D/D sowieso unstrittig gewesen, ob die D5D auch ein solches Protokoll hat ist wahrscheinlich, aber nicht sicher.
Aber gut: Wenn die also gesehen haben, daß meine Cam keinen ERR58 hatte. ist das ja Beweis mehr, daß meiner Argumentation gefolgt wurde.

rcc 21.01.2008 22:34

Zitat:

Zitat von Sonnenkind (Beitrag 594362)
Das ist bei der D/D sowieso unstrittig gewesen, ob die D5D auch ein solches Protokoll hat ist wahrscheinlich, aber nicht sicher.
.

doch, das ist sicher, selber schon gesehen.

Sonnenkind 21.01.2008 23:31

Zitat:

Zitat von rcc (Beitrag 594505)
doch, das ist sicher, selber schon gesehen.

Es kursieren Gerüchte das bei der D5D ein verstecktes Menü, daß auch das Protokoll beinhalten soll, per Tastenkombination aufgerufen werden kann. Das hat aber nie funktioniert. Weißt Du was drüber?

rcc 22.01.2008 13:54

Nein, die Sache mit dem Menü hat bei mir auch nicht funktioniert, aber ich durfte mal einen Blick in die Servie-Software werfen. Die letzten 4 (?) aufgetretenen Fehlercodes und die Anzahl der Auslösungen sind im Speicher der Dynax 5D hinterlegt.

jrunge 23.01.2008 01:56

Zitat:

Zitat von Sonnenkind (Beitrag 594362)
...
Aber gut: Wenn die also gesehen haben, daß meine Cam keinen ERR58 hatte. ist das ja Beweis mehr, daß meiner Argumentation gefolgt wurde.

Es soll aber auch schon vorgekommen sein, dass der ERR58 vom Benutzer gar nicht bemerkt, aber trotzdem protokoliert wurde. ;)


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