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inhaltlich: Eine Zusage gilt. Verjährungseinrede wegen Gewährleistungsfrist greift dann nicht durch.
ABER: Wenn der Zusagende rechtzlich nicht mehr existiert, ist Essig. Ob KoMi noch rechtzlich irgenwie existiert, weiß ich nicht. Ob Sony Konica Minolta so übernommen hat, dass von einem Betriebsübergang aus zu gehen ist weiß ich nicht. Wenn ja, gilt die Zusage fort. Sie ist aber widerrufbar: Ergo, würde ich mein theoretisch betroffenes gerät sofort einsenden. Nur um auf dem sichern Weg zu sein. jedenfalls dann, wenn ich annehmen muß dass ein herstellungfehler existiert, der mich erwischen kann. |
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Allerdings hatte ich auch den MediaMarkt im Rücken, der sich meiner Sichtweise natürlich anschloss, bevor es ihn als Händler trifft... |
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Aber inzwischen ist es eh egal, dann reparieren sie halt nochmal. Damals stand ich kurz vor Garantieende und habe gehandelt, jetzt gibt es ja die Zusage. |
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Und gerade der CCD-Tod ist deutlich sichtbar, und ich habe bei meiner A1 nach Auftreten auch nicht feststellen können, dass er irgendwann zwischendurch mal wieder weg war. Der Err58 ist übrigens aus dem Kamerafehlerprotokoll ersichtlich (auch schon bei der D7D), ich durfte mir dies bei Runtime ansehen. |
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Aber gut: Wenn die also gesehen haben, daß meine Cam keinen ERR58 hatte. ist das ja Beweis mehr, daß meiner Argumentation gefolgt wurde. |
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Nein, die Sache mit dem Menü hat bei mir auch nicht funktioniert, aber ich durfte mal einen Blick in die Servie-Software werfen. Die letzten 4 (?) aufgetretenen Fehlercodes und die Anzahl der Auslösungen sind im Speicher der Dynax 5D hinterlegt.
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