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esdeebee 17.01.2008 23:14

Ich habe mir das eben mal durchgelesen, was PayPal dazu schreibt.
Die glauben nicht unbedingt jeden Mist. Da muss der Käufer schon mit handfesten Beweisen kommen. Und der Verkäufer bekommt auf jeden Fall Gelegenheit zu einer Stellungnahme. Fraglich ist nur, wie PayPal mit diesen Richtlinien in der Praxis umgeht.

edit:
Habe mir eben auch durchgelesen, was Du im ersten Thread dazu geschrieben hast.
Mal ganz blöd gefragt: ist das USB-Kabel das der Käufer verwendet hat in Ordnung gewesen?

Wenn die USB-Ports auf der Rückseite nicht mehr funzen, so kann das auch durch eine Stoß beim Transport stammen. Wenn dabei eine Leiterbahn oder Lötstelle bricht, die den Port mit Strom versorgt, dann geht halt da nix meht. Das dürfte die übrigen Ports dann jedoch nicht tangieren. Das kann natürlich auch passieren, wenn man den USB-Stecker zu rabiat einsteckt.

A2Freak 17.01.2008 23:33

Zitat:

Zitat von ichbinderpicknicker (Beitrag 592472)
Aber das machen die nicht. Sehr kundenunfreundlich.

Wo ist das Problem, als Kunde eine Kaufquittung aufzubewahren? Nichts für ungut, ich kämpfe jeden Tag damit, daß unsere Kunden nicht wissen, wann sie ihr Handy bezogen haben. Dann sucht man teilweise erst mal wie blöd im System, weil viele Kunden nur ungefähre Angaben machen können.

Knicken - lochten - abheften dauert eine Minute... . ;)

ichbinderpicknicker 17.01.2008 23:48

Zitat:

Zitat von A2Freak (Beitrag 592510)
Wo ist das Problem, als Kunde eine Kaufquittung aufzubewahren? Nichts für ungut, ich kämpfe jeden Tag damit, daß unsere Kunden nicht wissen, wann sie ihr Handy bezogen haben. Dann sucht man teilweise erst mal wie blöd im System, weil viele Kunden nur ungefähre Angaben machen können.

Knicken - lochten - abheften dauert eine Minute... . ;)

ja nee genau. und dann den ganzen Sch**** auf Thermopapier drucken und nach ein paar Monaten ist die ganze Schrift weg. Toll!!! Aber das war jetzt offtopic!

Ich maile schon seit Tagen mit ihm herum, kommen zu keinem technischen Ergebnis. Meine Frau und ich haben den alten Rechner täglich benutzt, bis zum Tage als ich ihn bei Ebay reingestellt habe. Er lief ohne Probleme. Verkaufe nicht kaputtes!!!

Ich bin jedenfalls nicht bereit für irgendetwas aufzukommen. Habe mich denke ich bei Ebay richtig ausgedrückt (keine Gewährleistung oder Rücknahme), von Kaufbeleg war keine Rede. Außerdem bekomme ich erst 7 Tage nach Packetankunft die Auskunft eines Defektes...

Sonnenkind 17.01.2008 23:58

@simply
Zitat:

im Übrigen:
Wie alt ist der Rechner?
Ich frage weil ich klären will ob Du Garantie hast (freiwillig von medion) wie Du es nennst oder Gewährleistung. Die Begriffe gehen gern durcheinander.
Im Letzteren Fall ist der Kaufbeleg egal und Medion muß für Fehler haften, wenn ein Mangel vorlag. Diese rechte kannst Du dem Käufer abtreten
Versteh´ ich gleich zweifach nicht...
1. Was nützt Gewährleistung, daß Ding hat doch zunächst funktioniert?
2. Mit dem Kaufbeleg beweist Du doch nicht nur wann, sondern auch WO Du was gekauft hast. Das dürfte dem Hersteller (= evtl. Garantie) eher egal sein als dem Händler (=Gewährleistung)?

simply black 18.01.2008 00:05

geh zu Deiner Bank. Nimm ein Schreiben mit, in dem Du denen ausdrücklich untersagst, gutgeschriebenes Geld zurück zu buchen. Gib Deinem Sachbearbeiter das Schreiben. behalte eien Kopie davon. Sag denen, dass Du es ernst meinst.
Die Rechtsabteilung wird sich melden und Dir alles mögliche erzählen. Bleib hart, sag ihnen, das Du bei ihnen regress nimmst, falls sie es tun.
Sie dürfen nicht zurückbuchen!
Das ganze ist ein bischen kompliziert. vereinfacht: das sind eine ganze Menge unterschiedlicher Rechtsgrundlagen auf dem Weg des Geldes von Käufer über dessen Bank zu Deiner Bank zu Dir.
Niemand - und schon gar nicht Deine Bank - dasrf Dir Geld einfach so wieder weg nehmen.
Auch nicht PayPal!!
Sowas nennt sich verbotene Eigenmacht. Ist deren Problem, wer meint einen Anspruch zu haben, kann Dich ja ordentlich in Anspruch nehmen und ggf verklagen. Aber einfach wieder in Dein portemonai zu greifen ist nicht zulässig.

Für Interessierte:

Das Zurückholen von Kredikartengutschriften, PayPal oder Überweisungen ist rechtlich etwas komplexer. Das führt bisweilen bei Banken zu Verwirrung und überraschender Ahnungslosigkeit.

Denn: Zurückholen ist unzulässig, wenn das Geld gutgeschrieben ist.

Grundsätzlich begründet die Gutschrift auf dem Konto ein abstraktes Schuldversprechen der Empfängerbank zugunsten des Überweisungsempfängers. Die Zahlungsverpflichtung wird damit auf eine neue Rechtsgrundlage gestellt, sodass die Empfängerbank (das ist die Bank des Überweisungsempfängers) mit Einwendungen gegenüber dem Überweisungsempfänger ausgeschlossen ist.

Ausnahmsweise wird ein Durchgriff in der Form eines Rückbuchungs- oder Stornorechts zugelassen, wenn es an einem wirksamen Überweisungsauftrag überhaupt fehlt. Das ist hier keinesfalls gegeben. Selbst wenn sich der Überweisende auf Geschäftsunfähigkeit beruft, begründet dies regelmäßig kein solches Durchgriffsrecht, da jedenfalls zwischen Empfängerbank und überweisender Bank ein verbindlicher Vertrag (Auftrag) vorliegt und das Bestehen eines gegenüber der überweisenden Bank verbindlichen Auftrags (des Überweisenden) nicht Geschäftsgrundlage des Auftrags ist, der der Empfängerbank von der überweisenden Bank erteilt wurde.

Für Kreditkartenzahlung oder PayPal gilt nichts andres.

simply black 18.01.2008 00:09

Zitat:

Zitat von Sonnenkind (Beitrag 592535)
@simply


Versteh´ ich gleich zweifach nicht...
1. Was nützt Gewährleistung, daß Ding hat doch zunächst funktioniert?
2. Mit dem Kaufbeleg beweist Du doch nicht nur wann, sondern auch WO Du was gekauft hast. Das dürfte dem Hersteller (= evtl. Garantie) eher egal sein als dem Händler (=Gewährleistung)?

1. nach mehr als 2 jahren gar nichts. Vorher viel, wenn der Fehler bei Gefahrübergang angelegt war. In den 1. 6 Monaten wird das vermutet, danach muß TO das beweisen. Wenn aber Transportschaden oder Beschädugung ausgeschlossen ist, dann nutzt die sehr viel :-)

2. Das Ding ist nur ein Beleg für den Kauf, also den der Gewährleistung zugrunde liegenden Vertrag. Kannst Du genauso mit Mutti beweisen, wenn die dabei war.
Für eien freiwillige Garantie über Gewährleistung hinaus (zeitlich oder quantitativ), kann so ein Ding zur Voraussetzung gemacht werdebn, wenn das wirksam in den Garantiebedingungen festgelegt wurde.

Sonnenkind 18.01.2008 00:23

@simply black
Zitat:

geh zu Deiner Bank. Nimm ein Schreiben mit, in dem Du denen ausdrücklich untersagst, gutgeschriebenes Geld zurück zu buchen. Gib Deinem Sachbearbeiter das Schreiben. behalte eien Kopie davon. Sag denen, dass Du es ernst meinst.
Die Rechtsabteilung wird sich melden und Dir alles mögliche erzählen. Bleib hart, sag ihnen, das Du bei ihnen regress nimmst, falls sie es tun.
Sie dürfen nicht zurückbuchen!
Das muß ich ergänzen:
Bei Lastschriften müssen Sie zurückbuchen und Schecks können auch noch platzen, wenn sie schon gebucht sind. Das Ganze nennt sich Obligo und bedeutet nichts anders als "vorbehaltlich Geldeingang". Die Dinger werden nämlich im Voraus gutgeschrieben.
Deswegen lassen Banken Neukunden auch nicht unbeschränkt über eingezogene Lastschriften verfügen. Würden Deine Ausführungen zutreffen, könnten sie das ja risikolos tun.
Auch den Begriff der "Scheckreiterei" gäbe es gar nicht...;)

Sonnenkind 18.01.2008 00:26

Zitat:

Zitat von simply black (Beitrag 592540)
1. nach mehr als 2 jahren gar nichts. Vorher viel, wenn der Fehler bei Gefahrübergang angelegt war. In den 1. 6 Monaten wird das vermutet, danach muß TO das beweisen. Wenn aber Transportschaden oder Beschädugung ausgeschlossen ist, dann nutzt die sehr viel :-)

2. Das Ding ist nur ein Beleg für den Kauf, also den der Gewährleistung zugrunde liegenden Vertrag. Kannst Du genauso mit Mutti beweisen, wenn die dabei war.
Für eien freiwillige Garantie über Gewährleistung hinaus (zeitlich oder quantitativ), kann so ein Ding zur Voraussetzung gemacht werdebn, wenn das wirksam in den Garantiebedingungen festgelegt wurde.

zu 1.) Innerhalb 6 Monaten ist klar, aber dann...
zu 2.) Okay, das der Hersteller die Garantiebedingungen frei gestaltet und daher an Voraussetzungen knüpfen kann ist einleuchtend, danke!

simply black 18.01.2008 00:30

Zitat:

Zitat von Sonnenkind (Beitrag 592548)
zu 1.) Innerhalb 6 Monaten ist klar, aber dann...

dreht sich die Beweislast um, mehr nicht. Immer noch haftet der Vk für alles, was nicht Beschädigung ist oder "normaler Verschleiß bei sachgerechter Nutzung" also Mangel oder Fehler. Nur Du mußt die Ursache beweisen. Kein Problem, passiert tagtäglich mit Erfolg.

Sonnenkind 18.01.2008 00:40

Zitat:

Zitat von simply black (Beitrag 592554)
dreht sich die Beweislast um, mehr nicht. Immer noch haftet der Vk für alles, was nicht Beschädigung ist oder "normaler Verschleiß bei sachgerechter Nutzung" also Mangel oder Fehler. Nur Du mußt die Ursache beweisen. Kein Problem, passiert tagtäglich mit Erfolg.

Ja, natürlich. Die Bestätigung des Verkäufers, daß das Teil völlig in Ordnung war, wird dem Händler wohl nicht bekannt. Er sagt ja, da war nix.


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