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Ob die Einmündung von rechts oder von links kommt sollte erst einmal egal sein, es darf aber keine wegführende Einbahnstraße sein.
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30er Bereich und ca. 20 km/h zu schnell? Junge Junge ! Fahrverbot, Punkte und was Dir alles droht :shock: das wird böse denkst Du?
Mitnichten. Eventuell lohnt es sich noch nicht mal da wieder hin zu fahren. innerhalb geschlossener Ortschaften (gilt auch für 30 km-Zone !) bis 10 km/h 15,- EUR 11-15 km/h 25,- EUR 16-20 km/h 35,- EUR 21-25 km/h 50,- EUR, 1 Punkt http://www.bussgeldkataloge.de/ ;) . |
@ThorstenG
Zitat:
Wegen so´nem Sch**** die Rechtschutzversicherung anrufen? Die RS-Versicherer reagieren im Moment seeeehr empfindlich auf Inanspruchnahme und kündigen manchmal schon bei der kleinsten Gelegenheit. Gerüchten zufolge wird man bei einem der größten Versicherer bereits bei einem Anruf bei der Rechtsberatungshotline mit einem Minuspunkt belegt. Das ist zwar kein Schadensfall, der den Versicherer zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. Im Übrigen wird auch ein gewonnener Prozeß nicht gern gesehen, damit wird man ebenfalls als risikobehaftet eingestuft. Wenn man Dir aber beim kleinsten Schaden oder zum Vertragsablauf kündigt, mußt Du das bei einem Neuantrag angeben und es wird schwer, dann überhaupt einen neuen Versicherer zu finden. Bei Verschweigen der Tatsache, daß Dir der Vorvertrag gekündigt wurde, ist der neue Versicherer ohnehin von der Leistung frei... Und was ist wenn Du mal bei einer wichtigen Sache die Rechtschutz brauchst und keine mehr hast? Absolute Vorsicht an der Bahnsteigkante! "Simply Black" wir dies als Anwalt sicher bestätigen können. |
Rechtschutz an zu rufen lohnt noch nicht. Im Gegeteil, die registrieren den Vertrag als "belastet" obwohl gar nicht sicher ist, dass etwas kommt.
1. Warte den Anhörungsbogen ab. uU kommt er gar nicht, oder der Vorwurf ist nur eine Verwarnung (sub 40€). Selbst drüber "lohnt" sich der Anwalt nur, wenn Du PunkteProbleme hast, isnbes. wenn Du ne SB in der RS hast. 2. Mache Fotos der Örtlichkeiten, die Hinweise zu Zone und Beschränkung hier waren richtig. Wenn da nur ein Begrenzungsschild steht und dahinter noch eine Einmündung sich befindet (egal von wo) und dann erst der Blitzer, ist nicht mehr 30. Wenn es eine Zone ist, gilt die auch in der Nebenmstrasse und auch ohne Wiederholung (8ung, manche Gemeinden haben es nicht so mit den Schildern und beschildern doppelt, andere falsch) 3. Die 150 Meter zum Ende sind egal. Es gibt zwar Anweisungen micht am Ortsausgangsschild zu messen, aber die sind nur polizeiintern und nicht rechtsverbindlich oder gar drittschützend, und sie gelten nicht, wenn es sich um einen Gefahrenschwerpunkt handelt. Locker durch die Hose atmen, es wird nicht so schlimm!! |
Jo,
hauptsache das war nicht in der Schweiz, da habe ich ja gestern einen abgefahrenen Beitrag über die "Blitzer-Kosten" gesehen, alter Walter :shock: so ein Beispiel: http://www.bussgeldkatalog.ws/schwei...=36&location=0 Abgesehen davon kann ich fast nicht glauben, dass die dich in einer "Nicht-30-Strecke" geblitzt haben. Oder sollte es tatsächlich so verträumte Polizisten geben? Grüße |
Zitat:
Heut' morgen hab ich's mir nochmal genau angesehen und festgestellt, dass die genau auf Höhe der Seitenstraße gestanden waren, max. 2 Meter danach. Das war's dann wohl mit der Hoffnung. Kann man evtl. auf Abzocke klagen ;) ? Denn keine 150 Meter vor Ortsausgang ist das nichts anderes, doch das darf man natürlich nicht so angeben... |
Schick denen dann die 25 € und gut ist...:eek:
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Zitat:
Um genau zu sein, auf Höhe der angrenzenden Querstrasse hättest Du nur 30 fahren dürfen, erst danach dann die 50km/h für Innerorts. Ob 2m nach der Kreuzung schon "danach" ist, kann man diskutieren. Zudem müsstest Du dann innerhalb dieser 2 Meter beschleunigt haben. Aber jetzt mal im Ernst, 10-15km/h zuviel, davon werden Dir 3km/h abgezogen, das wird nur ein kleines Trinkgeld. ;) |
Mir geht's ja auch eher um's Prinzip, wobei ich mit 25 bzw. 35 € was besseres anzufangen wüsste...
[edit] Das hier aus deinem Link ist interessant: Auswahl der Meßstellen: - Kriterien - Begriffsbestimmungen - Unfallschwerpunkte = Stellen, an denen sich häufig Unfälle ereignet haben - Gefahrenschwerpunkte = Stellen, an denen nach örtlichen Umständen eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für Unfälle besteht (z.B. Schule, Kindergarten, Altenheim) da war kein Gefahrenpunkt, keine Schule, nichts. Nur ein letztes Wohnhaus auf der rechten Seite, dann Ortsausgang. Ist ja die Frage, ob man sich darauf beziehen könnte... [/edit] |
Na ja, wenn wir ehrlich sind, bist du im Prinzip zu schnell gefahren ;) Ich habe mal einen Strafzettel/Blitzer zugeschickt bekommen, mit 84 glaube ich auf der Stadtautobahn... (80 erlaubt). Nun ja, die dürfen das ja :mrgreen: |
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