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hehe, ich habe ja gewusst, dass das kommt. :mrgreen:
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Gruesse, Torsten. |
Ich wollte halt nur wissen, wann man Musik auf einer Webseite nutzen darf. Das weiß ich jetzt, und zumindest kommerzielle (Gema-Musik) ist aufgrund der aberwitzigen Kosten bei der Gema keine Option mehr für mich.
Bleibt nur die Verwendung von freier, bei Gelegenheit werde ich ich danach umschauen und eventuell euch mitteilen ;) Warum ich keine Diskussion über das ganze an sich wollte: ich hatte keine Lust lang und breit zu erklären wann und wo ich das nutzen will. :top: Nur so viel, nicht dauerhaft auf meiner Webseite *höhö* In diesem Sinne, und trotzdem danke für die Mithilfe http://img90.exs.cx/img90/5292/x1pmusic.gif |
Moin Kollege,
also von mir gibts keinen Kommentar über Sinn und Unsinn von Hintergrundmusik :mrgreen::mrgreen:;) DAs gleiche Problem wie bei Webseiten haben Firmen bei ihren Warteschleifen. Da dudelt ja auch immer irgendeine Musik. Wenn das nix kosten soll gibt es 2 Wege. Einmal kann man auf Musik zurückgreifen die älter als 70(?) Jahre ist. Dann erlöscht der Anspruch auf Bezahlung. Du könntest also einen der großen Komponisten nutzen. Die andere Möglichkeit ist wirklich freie Musik zu nutzen. Da kannst Du vielleicht mit den Stichwörtern Anrufbeantworter oder Warteschleife was im Web finden. |
Hallo,
ich hätte da jemanden in meiner Band, der sich täglich mit dem Produzieren von Loops beschäftigt (nicht gewerblich). Er würde Dir bestimmt helfen können...kannst Dich ja mal melden, falls Interesse! Gruß, Holger |
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Erstens muss der Komponist über 70 Jahre tot und zweitens können da noch weitere Rechte drauf sein wie die des Verlegers Texters etc... |
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Da hast Du recht, das gilt erst nach dem Ableben. Aber das mit den anderen Rechten bezweifle ich. DAs man diese Musik nutzen kann ist eine Aussage einer Gema-Mitarbeiterin. Zur Sicherheit kann man sich ja vorher da mal erkundigen. |
So als Einstieg hier ein paar Adressen zu Ge#EMA-freier Musik. Allerdings würde ich mir das immer schriftlich geben lassen...!
http://www.mediengestalterportal.de/...atenbanken.php ups - sollte auch noch hier rein: http://www.proudmusiclibrary.com/ |
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GEMA regelt die Tantiemen für Komposition und Text, nicht für Interpretation. Wenn ich also einen Cover-Song aufnehme, bekommt der Komponist/Texter von der GEMA Geld und nicht ich. Ich verdiene dann über die Verkäufe und über die GVL. Ebenso wenn eine Band eine Platte macht und nur einer der Band als Komponist / Texter die Songs bei der GEMA anmeldet. So bekommt auch nur der Tantiemen. Der Rest der Band geht leer aus. Die bekämen dann Tantiemen durch die GVL, als Ausführende, so sie denn bei der GVL Mitglied sind. Das gleiche gilt natürlich auch für die GEMA.- Wenn der Komponist/Texter kein Mitglied bei der GEMA ist und reichlich Kohle dafür abdrückt, gibt es auch keine Tantiemen.. |
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