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-   -   Wie verhält sich das mit Hintergrundmusik auf Webseiten? (https://www.sonyuserforum.de/forum/showthread.php?t=47193)

baerlichkeit 06.01.2008 20:28

hehe, ich habe ja gewusst, dass das kommt. :mrgreen:

Zitat:

Zitat von baerlichkeit (Beitrag 585965)
Hiho,
mich quält die Frage, wie ich vorgehen muss, wenn ich Musik auf meiner Webseite abspielen will.
Ich rede natürlich nicht von MP3-Downloads oder sowas, sondern von irgendeinem "Geklimper" im Hintergrund, abgespielt durch Flash.

Darf man das, mal abgesehen von freier Musik? Falls nicht so direkt, was muss ich tun?

Also, wie bekomme ich legal Musik auf meine Seite. Beispiel: in einem Ladengeschäft darf ich ja auch CDs durchlaufen lassen, wenn ich denn was an die Gema (richtig?) abdrücke...

Bin für Hinweise dankbar :top:
Und eine Bitte noch, bitte keine Diskussion über die Notwendigkeit, das überlege ich mir noch selbst :mrgreen:

Grüße Andreas


meshua 06.01.2008 20:34

Zitat:

Zitat von baerlichkeit (Beitrag 586055)
hehe, ich habe ja gewusst, dass das kommt. :mrgreen:

Das stand in deinem Betrag ber nicht so praesent, in grossen roten Lettern :cool: Ich bin schon ruhig...

Gruesse, Torsten.

baerlichkeit 06.01.2008 22:14

Ich wollte halt nur wissen, wann man Musik auf einer Webseite nutzen darf. Das weiß ich jetzt, und zumindest kommerzielle (Gema-Musik) ist aufgrund der aberwitzigen Kosten bei der Gema keine Option mehr für mich.

Bleibt nur die Verwendung von freier, bei Gelegenheit werde ich ich danach umschauen und eventuell euch mitteilen ;)


Warum ich keine Diskussion über das ganze an sich wollte: ich hatte keine Lust lang und breit zu erklären wann und wo ich das nutzen will. :top: Nur so viel, nicht dauerhaft auf meiner Webseite *höhö*

In diesem Sinne, und trotzdem danke für die Mithilfe

http://img90.exs.cx/img90/5292/x1pmusic.gif

klaeuser 07.01.2008 08:56

Moin Kollege,

also von mir gibts keinen Kommentar über Sinn und Unsinn von Hintergrundmusik :mrgreen::mrgreen:;)

DAs gleiche Problem wie bei Webseiten haben Firmen bei ihren Warteschleifen. Da dudelt ja auch immer irgendeine Musik. Wenn das nix kosten soll gibt es 2 Wege.

Einmal kann man auf Musik zurückgreifen die älter als 70(?) Jahre ist. Dann erlöscht der Anspruch auf Bezahlung. Du könntest also einen der großen Komponisten nutzen.
Die andere Möglichkeit ist wirklich freie Musik zu nutzen. Da kannst Du vielleicht mit den Stichwörtern Anrufbeantworter oder Warteschleife was im Web finden.

Hol-G 07.01.2008 15:41

Hallo,
ich hätte da jemanden in meiner Band, der sich täglich mit dem Produzieren von Loops beschäftigt (nicht gewerblich). Er würde Dir bestimmt helfen können...kannst Dich ja mal melden, falls Interesse!

Gruß, Holger

joki 07.01.2008 16:14

Zitat:

Zitat von klaeuser (Beitrag 586290)
Moin Kollege,

...
Einmal kann man auf Musik zurückgreifen die älter als 70(?) Jahre ist. Dann erlöscht der Anspruch auf Bezahlung. Du könntest also einen der großen Komponisten nutzen.
...

Gefährlicher Irrtum!

Erstens muss der Komponist über 70 Jahre tot und zweitens können da noch weitere Rechte drauf sein wie die des Verlegers Texters etc...

klaeuser 07.01.2008 16:18

Zitat:

Zitat von joki (Beitrag 586573)
Gefährlicher Irrtum!

Erstens muss der Komponist über 70 Jahre tot und zweitens können da noch weitere Rechte drauf sein wie die des Verlegers Texters etc...

:oops: Ups, sorry
Da hast Du recht, das gilt erst nach dem Ableben.
Aber das mit den anderen Rechten bezweifle ich. DAs man diese Musik nutzen kann ist eine Aussage einer Gema-Mitarbeiterin.
Zur Sicherheit kann man sich ja vorher da mal erkundigen.

joki 07.01.2008 16:34

So als Einstieg hier ein paar Adressen zu Ge#EMA-freier Musik. Allerdings würde ich mir das immer schriftlich geben lassen...!

http://www.mediengestalterportal.de/...atenbanken.php

ups - sollte auch noch hier rein: http://www.proudmusiclibrary.com/

japro 07.01.2008 17:38

Zitat:

Zitat von klaeuser (Beitrag 586574)
:oops: Ups, sorry
Da hast Du recht, das gilt erst nach dem Ableben.
Aber das mit den anderen Rechten bezweifle ich. DAs man diese Musik nutzen kann ist eine Aussage einer Gema-Mitarbeiterin.
Zur Sicherheit kann man sich ja vorher da mal erkundigen.

Wobei dort sich nicht nur der Komponist eine Rolle spielt? Ich kann auch nicht einfach eine Aufnahme der Zauberflöte frei verwenden, nur weil Mozart vor über 200 Jahren verstorben ist. Die Interpreten etc. haben ja auch Rechte an der Aufnahme, wenn auch nicht am Musikstück per se.

alberich 07.01.2008 17:49

Zitat:

Zitat von japro (Beitrag 586637)
Wobei dort sich nicht nur der Komponist eine Rolle spielt? Ich kann auch nicht einfach eine Aufnahme der Zauberflöte frei verwenden, nur weil Mozart vor über 200 Jahren verstorben ist. Die Interpreten etc. haben ja auch Rechte an der Aufnahme, wenn auch nicht am Musikstück per se.

Das regelt aber nicht die GEMA. Hier käme dann z.B. die GVL zum tragen.
GEMA regelt die Tantiemen für Komposition und Text, nicht für Interpretation.
Wenn ich also einen Cover-Song aufnehme, bekommt der Komponist/Texter von der GEMA Geld und nicht ich. Ich verdiene dann über die Verkäufe und über die GVL.

Ebenso wenn eine Band eine Platte macht und nur einer der Band als Komponist / Texter die Songs bei der GEMA anmeldet. So bekommt auch nur der Tantiemen. Der Rest der Band geht leer aus. Die bekämen dann Tantiemen durch die GVL, als Ausführende, so sie denn bei der GVL Mitglied sind. Das gleiche gilt natürlich auch für die GEMA.- Wenn der Komponist/Texter kein Mitglied bei der GEMA ist und reichlich Kohle dafür abdrückt, gibt es auch keine Tantiemen..


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