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Ich hab schon angedroht dem Vieh Betonsockel an die Füße zu machen damits gar nicht mehr hochkommt *grmpf*
Wasserpistole etc. hab ich auch schon als Tipp im Netz gefunden, Pfeffer soll man verstreuen auf der Motorhaube, das mögen sie wohl auch nicht. |
Lol!
Aber es gibt doch so Abwehrmittel, einfach so ein Zeug aus dem Handel besorgen das Katzen nicht mögen und das Auto damit behandeln! Müßte klappen! (... zumindest bis zum nächsten Regen! :roll:) |
Engagier doch eine ausgebildete Kampfkatze als Security:
http://spdnet.sozi.info/websozis/lin...kampfkatze.jpg :cool: |
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So war das Viech dann sogar noch nützlich!:crazy: Gruß Horst |
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Kampfkatze *lol*
Ja, die ist echt diskret ... rent a killercat...nette Idee .... :lol: Ist zwar von der eigentlichen Fragestellung nach "zitierbaren Quellen" ähnlich weit entfernt wie Katzenbraten (übrigens mochte Alf Katzen am liebsten auf einem Thunfisch-Baguette) aber es vertreibt wenigstens die ein oder andere Novemberdepri :) |
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http://www.wdr.de/themen/_images_/im...penhase_gq.jpg im "Etappenhase" mit Elsa Scholten der Brüller!!! :cool: |
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Manni hat den richtigen Paragrafen genannt.
Für solche Fälle existiert eine Halterhaftung, also verschuldensunabhängige Haftung. Aber: Du brauchst zunächst mal einen Schaden. Das kann natürlich auch Dreck sein, er muß jedoch qualitativ und quantitativ jenseits dessen liegen, was so insgsamt hin zu nehmen ist oder üblich ist. Sonst fangen die ersten Spinner an, den Vordermann bei Regen zu verklagen ;) Haustiere sind, je ländlicher Deine Umgebung ist, um so üblicher und mehr zu zu muten. Wenn der NAchbar gar Landwirt ist, und die Katze zur Rattenjagd hält, kann sie Nutztier sein (§ 833 S2 BGB) Praktisch wirst Du aber selbst widrigenfalls ein Problem der lückenlosen Beweisführung haben. Es gibt einige Prozesse dieser Art. Fast alle sind in die Hose gegangen. Grund: Die Beschädigung muß im Grunde direkt gesehen werden. Sowas wie "Ich habe es abends abgestellt, da war es sauber und heile und morgens war es dreckig, und es war sicher Nachbars Katze, denn die sitzt da immer drauf und andere Katzen habe ich da noch nie gesehen" reicht nicht. Der Richter muß den sicheren Beweis oder ein zwingendes Indiz haben. Das hat er so nicht, denn es könnte ja.... Wahrscheinlich reicht nicht. Wenn Du es genauer wissen willst: pn Wenn Du Rechtsprechung haben willst: morgen auf Wunsch, bin schon zu Hause. |
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