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Zitat von Schlaudenker.de
(Beitrag 548960)
Im Zweiten Jahr gilt die Garantie ja auch nur für Defekte, die schon beim Kauf vorlagen.
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Nein, das ist die gesetzliche Gewährleistung. Sony gibt aber tatsächlich zwei Jahre Herstellergarantie. Die genauen Bedingungen dazu findet man sicher irgendwo auf deren HP.
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Und die entdeckt man i.d.R. in den ersten 6 Monaten. Was soll da im zweiten Jahr noch passieren?
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Bei Objektiven würde ich das unterschreiben, bei Elektronik/Mechanik wie Kameras nicht. Ein Beispiel gibst du selbst: Error 58. Dann wären noch denkbar ausfallende Displays, Blendensteuerung, Verschluß ...
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und dann noch die Sache mit der Beweislastumkehr ...
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Das ist wieder die gesetzliche Gewährleistung.
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Hmm, tja. Ich weiß nicht, ob ein Internethändler sich 'nen Zacken aus der Krone bricht, wenn er so eine Touristengarantie ausstellt. Das mag natürlich sein.
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Keine Ahnung, Ich würd's aber auch nicht drauf ankommen lassen. Bevor die dein Geld haben, können die dir viel versprechen, wenn die Kamera dann da ist und der Wisch doch fehlt... zurück schicken, reklamieren? Viel Glück.
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