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Habe ich es nicht gesagt? Ich will es schriftlich, ich will Gesetze sehen, warum darf ich das nicht...
Zum letzten Mal. Man kann mit einer Halteranfrage beim Strassenverkehrsamt den Besitzer/Adresse ermitteln. Ohne Zustimmung des Halters. Wege gibt es genug. Dein Gesicht möchte ich sehen, wenn Du mit auf der Anklagebank sitzt, weil jemand auf Grund eines Fotos von Dir ein KFZ entwendet hat :P. See ya, Maic :roll:. PS: Das Thema kommt mit schöner Regelmäßigkeit -> hatten wir schon öfter |
Zitat:
Ich bin nun einmal ein Mensch der manchen Dingen gerne auf den Grund geht und die bisherigen Begründungen, alles natürlich auch nicht rechtsverbindlich, stellen mich in keinster Weise zufrieden. Nun kommt sicherlich die Frage nach dem "Warum will er das denn nun wissen, reicht es denn nicht ..." ... ganz einfach, weil Fotos von Autos mit unkenntlich gemachten Kennzeichen meist ziemlich unansehnlich sind. Sollte dies also rechtlich nicht anders gehen, dann ist das so ... ansonsten wäre es an der zeit der mögliche urban-legend mal auf den Grund zu gehen. bis denn joergW |
Zitat:
Warum suchst Du nicht selber und beweisst uns das Gegenteil? Ich behaupte jetzt einfach "Es ist nicht erlaubt". Du beweisst mir jetzt das Gegenteil. Ist doch fair, oder? Das darf ein "Lehrer" doch von seinem Schüler verlangen. Und jetzt "junger Padawan", viel Spass mit Google und Co. See ya, Maic. |
Zitat:
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Dürfen Bilder von fremden Sachen gezeigt werden?
Abbildungen von Sachen dürfen auch ohne die Zustimmung ihres Eigentümers veröffentlicht werden. Allerdings ist das nur zulässig, wenn der Gegenstand nicht auf eine Person beziehbar ist. So wird man z.B. bei der Abbildung eines Autos das Kennzeichen unkenntlich machen und auch nicht dazuschreiben, wem es gehört. Gelesen hier https://www.datenschutzzentrum.de/faq/video.htm |
Auch wenn es Euch allen zum Hals raushängt.
Wenn es wegen so was mal Ärger gibt, dann geht das zuallererst in unsere Hose. Ich würde mir einfach wünschen, dass man den Teamern hier soviel Achtung entgegenbringt, dass man uns die hier sehr leicht vermeidbare Gefahr, es könnte Ärger geben von vornherein erspart. Fände ich einfach fair. PETER |
Hallo Peter,
ich zitiere mich dazu einfach mal selbst: Zitat:
See ya, Maic. PS: Forumsregeln? |
Moin,
nicht dass der Eindruck entsteht ich wollte zanken ... mich interessiert das Thema schon eine längere Zeit. Ich selbst veröffentliche keinerlei Kennzeichen oder Personenfotos, bei denen ich nicht zumindest eine mündliche Genehmigung habe, weil ich mir das halt unsicher bin und nicht in irgendwelche Fallen tappen will. Speziell in fremden Foren kommt natürlich noch die mögliche Haftung des/der Betreiber hinzu. Man könnte also durch eigene Unbedarfheit anderen erhebliche Schwierigkeiten bereiten. Wenn man sich mal so umschaut, was alles an Fotos auf fremdem Grundstücken aufgenommen wurde (Zoos, Autorennen, Innenraumaufnahmen etc.) und wieviel Porträts zumindest dem Anschein nach einfach so mit langer Brennweite auf der Straße entstanden sind, kann man sicherlich froh sein, dass das Motto "wo kein Kläger, da kein Richter" die Unbedarften schützt. Meine Recherchen im Internet zum Thema Kennzeichen waren bislang nicht sehr ergiebig. Den Link der von Fritz gepostet wurde habe ich auch gefunden, er steht aber halt im Gegensatz zu diesem hier http://www.fotorecht.de/publikationen/cadillac-v.html bis denn joergW |
Als "Zanken" habe ich das auch nicht aufgefasst. Passe halt meine Rhetorik immer ganz spontan dem vorausgegangenen Posting an ;)
Den "Cadillac-Link" gibt es es schon etwas länger. Scheinbar ist es aber so, das sich alle Quellen immer auf den "Datenschutz" berufen. Schön gelöst haben es hingegen die Schweizer Eidgenossen. Dort ist es meines Wissens nach möglich, in den einzelnen Kantonen die Kennzeichen/Halter per Internet oder Serviceterminal abzugleichen. Aufgrund dessen ist es in der Schweiz wohl generell verboten KFZ-Kennzeichen abzubilden. In erster Linie sollte für uns alle aber die Sicherheit und der Fortbestand des Forums im Vordergrund stehen. Ist doch auch eine schöne "Photoshop / GIMP / Paint"-Übung ;) Alles dabei. Freistellen, maskieren, verfremden... See ya, Maic. |
Da ist er ja wieder! ;)
Zitat:
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Was ist eigentlich mit dieser Straftat im öffentlichen Raum? Die wolltest Du doch noch bei Deinem rechtskundigen Bekannten genau hinterleuchten. Das wäre jetzt eigenlich eine prima Gelegenheit, das detailliert darzustellen. Um eins klarzustellen: Eine Forumsregel, dass Autokennzeichen in irgendeiner Weise unkenntlich oder zu verdrehen sind, finde ich nicht verwerflich und aus Gründen des guten Stils sogar durchaus zu begrüßen. Aber es ist dann einfach eine Forumsregel gemäß Lex Moderatoris (welches ja auch sonst Stilfragen behandelt). :top: Aber Deine unscharfen Gesetzesbelehrungen ohne irgendwelche verwertbaren Quellen (Gesetzestexte) finde ich trotz mehrfacher Wiederholung nicht wirklich hilfreich. Der Wert von zufällig auf der Straße gesehenen Autos erschliesst sich mir als Bildmotiv nicht wirklich. Kann also leider keinen inhaltlichen Input zu den Bildern geben. Viele Grüße Stephan |
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