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Hallo!
Diesen Eintrag kennst Du sicher auch, oder? (Ist auch über "Unstimmigkeiten online klären" zu finden!) http://pages.ebay.de/help/tp/unpaid-item-process.html |
Ja, natürlich hatte ich überhaupt nicht in Betracht gezogen. Ist ja eigentlich klar die Vorgehensweise.
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Zitat:
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Noch ein Vorteil: sollte er sich in der Woche gar nicht rühren, wird eine später ggf. von ihm abgegebene Bewertung nicht ins Profil aufgenommen. Sehr sinnvolle Neuerung, um die nervigen "Rachebewertungen" zu verhindern.
Das gilt aber nur dann, wenn der Handel nicht zu Stande gekommen ist, oder? |
Zitat:
Wenn das Geschäft abgeschlossen wird, gibt's ja idR. auch keinen Grund für schlechte Bewertungen. |
Wenn das Geschäft abgeschlossen wird, gibt's ja idR. auch keinen Grund für schlechte Bewertungen.
Denkste, ich musste letztens deswegen auch eine kleine Rachevewertung (neutral) hinnehmen...:flop: |
Hallo Ron,
ich habe erst heute so einen Fall über Ebay abgewickelt. Folgender Sachverhalt: Ich hatte bei Ebay eine Gegenlichtblende für ein Objektiv angeboten Der Ebayer war Höchstbietender 5 Minuten nach Auktionsende kam eine Email, das er den Artikel nicht haben möchte. Angeblich hatte er gedacht, es handele sich um das komplette Objektiv (Ofenrohr 70-210 für 12 Euro :roll:) Also über Ebay einen nicht bezahlten Artikel gemeldet und dort angegeben, das wir uns gegenseitig auf den Fehlkauf geeinigt haben. Vorteil für mich, ich bekomme meine Gebühren erstattet. Netter Nebeneffekt, der Ebayer hat mich positiv bewertet, bevor die Einigung durch Ebay bestätigt wurde. So etwas klappt in aller Regel sehr stressfrei bei Ebay. Versuch es einfach mal so. See ya, Maic. |
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