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-TM- 14.06.2007 09:50

Zitat:

Zitat von Somnium (Beitrag 505129)
Wenn man von Innen garnicht rankommen darf, dann bleibt eigentlich nur ein Pickup mit feste verschlossenem Stahldeckel auf der Ladefläche. :roll:

Den dürftest Du dann nicht benutzen, weil die thermische Belastung zu groß für die Ausrüstung wäre und Du wiederum fahrlässig das Schmelzen der Ausrüstung in Kauf nimmst. :?

Prinzipiell kommt man in jedem aber auch wirklich jedem Auto von der Fahrgastzelle in den Kofferraum. Egal, ob man nur den Entriegelungshebel am Fahrersitz zieht oder die Zentralverriegelung per Knopf im Innenraum betätigen kann oder man halt einfach die Rücksitzbank umklappt. Insofern gibt's entweder überhaupt keinen fest umschlossenen Raum in einem Auto oder es reicht ein einfacher Laderaum mit Stoffabdeckung. Davon halte ich letzteres für wahrscheinlicher!
Ich bin mir ziemlich sicher, daß die Einsehbarkeit potentiell wertvoller Gepäckstücke den springenden Punkt darstellt. Man kriegt ja immer wieder gesagt, daß nichts aber auch wirklich garnichts offen liegengelassen werden soll. Ich gehe mal davon aus, daß die Versicherung sogar die Zahlung verweigern würde, wenn die Ausrüstung tatsächlich unsichtbar verstaut gewesen wäre und das Auto nur wegen einer Jacke/Handtasche aufgebrochen worden wäre und der Dieb die Fotoausrüstung beim Stöbern quasi "als Bonus" eingesammelt hätte.

Was die Bedingungen der Versicherung angeht, könnte die Sachlage nicht klarer gegen Dich stehen. Sorry, aber ich sehe da keinen Ausweg.

RainerV 14.06.2007 10:00

Zitat:

Zitat von topaxx (Beitrag 505138)
Da ich gerade auch dabei bin, meine Sachen bei P&P zu versichern, habe ich mir die Bedingungen natürlich auch genau durchgelesen und bin zu dem Schluss gekommen, dass auch ein Kombi-Kofferraum natürlich fest umschlossen ist (i.d.R. Glas und Stahl). Nicht einsehbar ist er alleine dadurch, dass man die Laderaumabdeckung schließt. Diese muss (und kann) m. E. nicht fest umschließen.

Udo, das würde ich mir aber sicherheitshalber noch mal schriftlich bestätigen lassen. Nicht, daß es da zu einem Mißverständnis kommt. Allerdings würde ich das ebenso wie Du sehen.

Rainer

Jan 14.06.2007 10:02

Beileid für Deinen Verlust, Kamishi!
Ich fürchte, die Versicherungsbedingungen sind gegen Dich, Du hattest zwar den Rucksack verdeckt, aber damit nur den Sinn und nicht den Wortlaut der Bedingungen erfüllt.

Ich gehe davon aus, dass tatsächlich jeder abgedekcte Kofferraum oder auch ein Handschufach die Versicherungsbedingungen erfüllt hätte, aber mich wundert Eure Überzeugung, dass in jedem Auto eine Verbindung zwischen Innenraum und Kofferaum besteht, zwigt mir wie alt ich bin, ich kannte viele Autos, die einfach hinter dem Rücksitz ein Blech hatten. Dann kam der Kofferaum, der durcheine Klappe zu erreichen war.

Beste Grüße
Jan

Elric 14.06.2007 10:12

Zitat:

Zitat von -TM- (Beitrag 505139)
Prinzipiell kommt man in jedem aber auch wirklich jedem Auto von der Fahrgastzelle in den Kofferraum. Egal, ob man nur den Entriegelungshebel am Fahrersitz zieht oder die Zentralverriegelung per Knopf im Innenraum betätigen kann oder man halt einfach die Rücksitzbank umklappt.

Nein, es gibt durchaus Autos - auch ganz aktuelle - bei denen das nicht funktioniert. Aber ich gebe Dir Recht, es ist vermutlich eine sehr überschaubare Auswahl...
Konkret kann ich es nur vom aktuellen Mazda MX-5 sagen. Wenn über die Zentralverriegelung (Fernbedienung) doppelt verriegelt wird, kannst Du bei offenem Verdeck Entriegelungsknöpfchen drücken wie Du willst. Vom Innenraum gibt es auch keine Verbindung zum Kofferraum.
Die doppelte Verriegelung gibt es auch bei anderen aktuellen Modellen dieses Herstellers. Das verhindert zwar keinen Einbruch, aber der Bösewicht müsste zumindest durch das Fenster klettern, da sich keine Türen durch Knöpfe im Innenraum entriegeln lassen.

Gruß
Elric

John Doe 14.06.2007 10:18

Hallo zusammen,

Zitat:

Zitat von pumapaul (Beitrag 505115)
Also doch zum Anwalt, oder?

das käme einer Klage gegen die Versicherungsbedingungen gleich, viel Spaß beim Prozess. Natürlich ist das sehr unbefriedigend, aber wenn der Passus in den Versicherungsbedingungen drinsteht und Christoph den Vertag unterschrieben hat, dann stehen die Chancen ganz ganz schlecht, dagegen etwas gerichtlich zu unternehmen. Es ist mit schon klar, dass Christoph, und auch wohl sonst kaum jemand, sich das komplette Kleingedruckte des Vertrags durchgelesen und auch verstanden hat. Das dürfte wohl auf einen verschwindend geringen Teil der Menschheit zutreffen, aber letztlich hat er gegen die ihm auferlegten und von ihm akzeptierten Bedingungen verstoßen. So leid mir sein Verlust auch tut, bei einem Rechtsstreit dürfte er, meiner Erfahrung nach, keine Leistung erhalten. Letztlich hat jeder Versicherer ganze Abteilungen von Leuten, die sich ausschließlich mit der "Zahlungsvermeidung" beschäftigen und die kennen verdammt viele Tricks. Als Einzelner gegen einen Versicherungskonzern vorzugehen............


Gruß Uwe

fmerbitz 14.06.2007 10:30

Hallo Udo,

Zitat:

Zitat von topaxx (Beitrag 505138)
Da ich gerade auch dabei bin, meine Sachen bei P&P zu versichern, habe ich mir die Bedingungen natürlich auch genau durchgelesen und bin zu dem Schluss gekommen, dass auch ein Kombi-Kofferraum natürlich fest umschlossen ist (i.d.R. Glas und Stahl). Nicht einsehbar ist er alleine dadurch, dass man die Laderaumabdeckung schließt. Diese muss (und kann) m. E. nicht fest umschließen.

zu dem Ergebnis bin ich _für mich_ auch gekommen, aber leider geht's da ja hierbei nicht darum was ich mit gesundem Menschenverstand für mich beschliesse sondern ob die Versicherung im Schadensfall die Ausflucht sucht. D.h. die Frage ist wie die Versicherung das auslegt.
Ich beschäftige mich auch gerade damit und ich denke ich werde mir das vor der Unterschrift schriftlich bestätigen lassen, die Klausel ist mir zu wachsweich und ich erinnere mich auch an Fälle aus der Presse wo es genau mit Kombis solche Probleme gab.

RainerV 14.06.2007 10:42

Zitat:

Zitat von John Doe (Beitrag 505151)
Letztlich hat jeder Versicherer ganze Abteilungen von Leuten, die sich ausschließlich mit der "Zahlungsvermeidung" beschäftigen und die kennen verdammt viele Tricks.

Im konkreten Fall ist das aber tatsächlich nachvollziehbar. Die Bedingungen sind klar und auch nachvollziehbar. Und was versichert ist, sollte man als Versicherter schon lesen und verstehen. Sooo kompliziert ist das nun auch wieder nicht. Die ensprechende Textpassage ist auch nicht übermäßig lang.

Offen einsehbare Gegenstände laden zum Diebstahl geradezu ein. Horst hat das völlig zutreffend beschrieben. Und, daß man nichts sichtbar im Auto liegen lassen soll, sollte eigentlich auch bekannt sein. Wäre das im Leistungsumfang enthalten, dann wären die Prämien nicht mehr bezahlbar. Es war halt leider allzu fahrlässig.

Rainer

Somnium 14.06.2007 11:35

Zitat:

Zitat von fmerbitz (Beitrag 505154)

Ich beschäftige mich auch gerade damit und ich denke ich werde mir das vor der Unterschrift schriftlich bestätigen lassen, die Klausel ist mir zu wachsweich und ich erinnere mich auch an Fälle aus der Presse wo es genau mit Kombis solche Probleme gab.

Würde mich freuen, wenn du uns (oder zumindest mich falls es sonst niemanden interessiert) auf dem laufenden hälst, was die dazu sagen. :)

BadMan 14.06.2007 12:00

Zitat:

Zitat von Kamishi (Beitrag 505086)
Problem:
Das wahr ein Kombie - bauartbedingt gibts eben keinen nicht einsehbaren Platz - und der Fussraum wahr noch das Beste

Ich denke, dass es ziemlich unerheblich ist, dass es in deinem Wagen nicht besser ging. Die Tasche war zu erkennen, das ist der Punkt. Sonst wäre dein Wagen ja vielleicht auch gar nicht aufgebrochen worden.
Wenn du ein Cabrio mit defektem Kofferraumdeckel hättest, könntest du auch nicht sagen, besser ging es halt nicht.
Und wenn du dein Fahrrad nicht ankettest oder vielleicht nur ein Seil benutzt, interessiert die Versicherung auch nicht, wenn du sagst, besser ging es leider nicht, da ich kein Fahrradschloss habe.

Meine Kameraausrüstung würde ich nie auch nur eine halbe Minute unbeaufbesichtigt im Wagen lassen.

XxJakeBluesxX 14.06.2007 17:44

Zitat:

Zitat von Kamishi (Beitrag 505086)
Problem:
Das wahr ein Kombie - bauartbedingt gibts eben keinen nicht einsehbaren Platz - und der Fussraum wahr noch das Beste

Ich fahre auch einen Kombi und der hat eine Laderaumabdeckung. Hatte Dein Kombi sowas nicht?


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