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-   -   Fragen zu Anzeige/Strafverfahren wegen Beleidigung (https://www.sonyuserforum.de/forum/showthread.php?t=36596)

bleibert 31.03.2007 19:03

Zitat:

Zitat von Her Masters Voice (Beitrag 477366)
Dummerweis tickt unser Rechtsystem etwas anders als der gesunde Menschenverstand. So kann es durchaus zu einer Verurteilung kommen wenn man sich garnicht drum kümmert.

Mir sagt mein gesunder Menschenverstand allerdings, dass, wenn ich ein offizielles Schreiben von einer Behörde oder einem Anwalt bekomme, ich mich auf jeden Fall darum kümmere. Daher kann ich diese Aussage nciht ganz nachvollziehen. Es ist doch wohl nicht als "normal" anzusehen, dass man Post von Polizei, Staatsanwaltschaft, Ordnungsbehörde, Gericht oder Anwälten einfach ignoriert.

Zitat:

Zitat von baerlichkeit (Beitrag 477370)
Mein gesunder Menschenverstand sagt mir halt, dass etwas lächerliches wie dieses keiner Beachtung bedarf

Tut mir leid, wenn ich das jetzt so offen sagen "muss", aber wenn Du einem Anhörungsbogen von der Polizei keine Beachtung schenkst, dann solltest Du dringend an Deinem gesunden Menscherverstand arbeiten. Dein gesunder Menschenverstand sollte Dir sagen, dass etwas, bloß weil es Dir lächerlich vorkommt, für jemanden anderen noch lange nicht lächerlich sein muss. Und wenn Nachbar A es lächerlich gefunden hätte, dann hätte er gewiss keine Anzeige bei der Polizei erstattet.

christoph.ruest 31.03.2007 22:43

Zitat:

Zitat von baerlichkeit (Beitrag 477381)
Dazu eine nette Anekdote... lernen tut man ja aus solchen Vorfällen :? Also neulich bei einer Einparksituation einfach den Mund gehalten, Mensch hinter mir steigt aus, beleidigt mich, ich meine er soll einfach vorbei fahren, was derweil schon 10 gemacht hatten, und ignorierte... tja, er stand dann mit einer Lenkradkralle vor mir :shock:

Da hab ich auch noch einen:

Ich war letzthin bei einem Kollegen zu besuch. Da er an einer (sehr stark befahrenen) Nebenstrasse wohnt, habe ich einfach auf die Gegenfahrbahn rübergezogen (also auf die Seite der Strasse, auf der er wohnt) und dort den Wagen am Strassenrand abgestellt. Es ist mehr als breit genug dort, sehr übersichtlich, Parkplätze sind absolute Mangelware (da ausserhalb geschlossener Ortschaft). Gesetzlich gesehen also völlig ok.

Zwei, drei Damen, die einfach nicht Auto fahren konnten, haben dann schon mal den Kopf geschüttelt und sind mit Schritttempo (auf einer langen Geraden mit Tempolimit 60) vorbeigefahren.

Und dann kam er

Ein aufgeblasener deutscher (sorry) Schnösel in seinem Opel Astra. Silberfarben und Automatikgetriebe. Fuhr ziemlich schnell ran, machte eine Vollbremsung, blieb ca. 10cm vor meiner Stossstange stehen und drückte erst mal auf die Hupe (so 10sek). Ich in aller Ruhe zu ihm hinspaziert und ihn gefragt, was denn los sei. Er meinte, ich solle meine verdammte Schrottkarre da wegfahren. Ich würde auf der falschen Strassenseite parkieren, das würde eine Strafverfolgung mit sich ziehen. Ausserdem würde ich den Verkehr behindern. Ich machte ihn dann sehr höflich darauf aufmerksam, dass er die Grenze zur Schweiz schon vor über 50km überquert hatte und hier nicht die Regeln gelten, die er zu kennen glaubt. Er sagte mir, ich sei ein dummes, egoistisches, A****L*** und ich soll mich verp*****, sonst würde er die B***** rufen und die würden mir dann schon zeigen, wos langgeht.

Ich wünschte ihm einen schönen Tag und ging zu meinem Kollegen.
Er legte den Rückwärtsgang rein (er war ja zu nahe aufgefahren, um vorbeizukommen) und gab mächtig Stoff. Der kleine Golf hinter ihm konnte gerade noch hupend ausweichen, sonst hätte mein Kollege (er besitzt ne Autowerkstatt) was zu tun gehabt... Mit quitschenden Reifen bewegte der nette Herr dann seinen P****ersatz in Richtung 50er - Tafel. Ich hoffe nur, der dort angebrachte Radarkasten war scharf... :P

Gruss

Christoph

Hansevogel 01.04.2007 01:16

Ja, die deutschen Opel Astra-Fahrer benehmen sich bei den Eidgenossen wie zuhause. :lol:

Gruß: Joachim

Sunny 01.04.2007 03:20

Zitat:

Zitat von christoph.ruest (Beitrag 477502)
Und dann kam er

Soll ich jetzt erzählen was ich schon mit den Schweizern erlebt habe :roll:

Teddy 01.04.2007 07:45

Zum ersten Fall...
Sieh es einmal so: Person A hat gegenüber der Staatsmacht eine Anzeige gemacht, die schriftlich fixiert ist.
Person B wird aufgefordert eine schrfitliche Darstellung abzugeben.

Folgt B dieser Aufforderung nicht, steht nur eine Aussage gegen keine Aussage. Denn was B da mündlich vor Ort der Polizeit mitgteilt hat ist völlig irrelevant, solange die Polizeit nicht in einem Verfahren aufgefordert wird, z.Bsp eine schriftliche Aussage von B zu bestätigen.

Fazit: B sollte in jedem Fall den Anhörungsbogen bearbeiten, sonst steht er im Fall der Fälle immer schlecht da.

baerlichkeit 01.04.2007 10:47

Hallo,
ich glaube das ist etwas falsch rübergekommen:
1. Würde ich mir keine Gedanken darum machen, hätte ich euch nicht gefragt... die Frage war für mich halt nur was besser ist. Antworten, abwarten oder Anwalt aufsuchen... also mein Menschenverstand ist schon in Ordnung. :top:
Dieser Anhörungsbogen ist eine Möglichkeit, keine Pflicht. Ich muss mich ja nicht äußern, so steht es ja da auch drauf... das hat also Beileibe nix mit Ignorieren zu tun, eher mit der richtigen Reaktion auf sowas.
2. Lächerlich finde ich hingegen, dass sich die überlastete deutsche Justiz mit sonem Quatsch rumschlagen muss. Ich bin der Meinung Steuergelder könnten sinnvoller verwendet werden, als so.

@Teddy: das ist doch mal ne Information die mir hilft. Warum habe ich dann eigentlich mit den Polizisten geredet wenn das eh alles irrelevant ist? Ich werde meine Antwort formulieren, die Zeugen noch mal benennen und gut ist.

Grüße und Danke
Andreas

bleibert 01.04.2007 14:24

Zitat:

Zitat von christoph.ruest (Beitrag 477502)
Da hab ich auch noch einen:

Ich war letzthin bei einem Kollegen zu besuch. Da er an einer (sehr stark befahrenen) Nebenstrasse wohnt, habe ich einfach auf die Gegenfahrbahn rübergezogen (also auf die Seite der Strasse, auf der er wohnt) und dort den Wagen am Strassenrand abgestellt. Es ist mehr als breit genug dort, sehr übersichtlich, Parkplätze sind absolute Mangelware (da ausserhalb geschlossener Ortschaft). Gesetzlich gesehen also völlig ok.

:D In was für einem Bananenstaat lebst Du denn? Parken entgegen der Fahrtrichtung ist in D schon mal grundsätzlich verboten - was ja auch nachzuvollziehen ist, da es besonders auf stark befahrenen Strassen ein nicht unerhebliches Gefahrenpotential darstellt. Außerdem ist in D auch m.W. das Parken am Straßenrand außerhalb geschlossener Ortschaften verboten, was ja ebenfalls nicht gerade ungefährlich ist. Ist das in der CH wirklich anders?

christoph.ruest 01.04.2007 14:56

Total OT an:

Zitat:

Zitat von bleibert (Beitrag 477714)
:D In was für einem Bananenstaat lebst Du denn? Parken entgegen der Fahrtrichtung ist in D schon mal grundsätzlich verboten - was ja auch nachzuvollziehen ist, da es besonders auf stark befahrenen Strassen ein nicht unerhebliches Gefahrenpotential darstellt. Außerdem ist in D auch m.W. das Parken am Straßenrand außerhalb geschlossener Ortschaften verboten, was ja ebenfalls nicht gerade ungefährlich ist. Ist das in der CH wirklich anders?

Dass die Deutschen da anders ticken, als wir Schweizer, weiss ich schon. Bloss ist das ein Grund zur Beleidigung (Bananenstaat)? Ich finde nicht.
Wenn ein Schweizer, der das Gesetz recht gut kennt, dir sagt, das er korrekt parkiert hat, so darfst du es ihm glauben.

Aber bitte sehr: Den Ungläubigen soll bewiesen werden:

Schweizerisches Strassenverkehrsgesetz Absatz 2, Artikel 37, Verkehrsreglementverordnung, 1. Teil, 2. Abschnitt, Artikel 19:

Zitat:

Parkieren im Allgemeinen


Art. 19
(Art. 37 Abs. 2 SVG)
1 Parkieren ist das Abstellen des Fahrzeugs, das nicht bloss dem Ein- und Aussteigenlassen von Personen oder dem Güterumschlag dient.
2 Das Parkieren ist untersagt:
a. wo das Halten verboten ist;*
b. auf Hauptstrassen ausserorts;
c. auf Hauptstrassen innerorts, wenn für das Kreuzen von zwei Motorwagen nicht genügend Raum bliebe;
d. auf Radstreifen und auf der Fahrbahn neben solchen Streifen;
e. näher als 50 m bei Bahnübergängen ausserorts und näher als 20 m bei Übergängen innerorts;
f. auf Brücken;
g. vor Zufahrten zu fremden Gebäuden oder Grundstücken.
3 In schmalen Strassen dürfen Fahrzeuge nur auf einer Seite parkiert werden, wenn sonst die Vorbeifahrt anderer Fahrzeuge erschwert würde.
4 Es ist platzsparend zu parkieren, doch darf die Wegfahrt anderer Fahrzeuge nicht behindert werden.
Und: Was nicht verboten ist, ist erlaubt.
2a) das Halten ist dort nicht verboten
2b) es ist eine Nebenstrasse ausserorts
2c) siehe 2b
2d) der Radstreifen befand sich in Fahrtrichtung, d.h. dort wäre das Parkieren dann verboten
2e) der nächste Bahnübergang ist ca. 5km entfernt
2f) mein Kollege wohnt weder auf noch unter der Brücke
2g) Zufahrten gibt es dort im Umkreis von 20m keine
3) schmal ist die Strasse nicht (zwei LKW können problemlos mit 60 kreuzen)
4) andere Fahrzeuge gab es nicht und ich stand ca. 3cm vom Randstein entfernt

Du darfst mich gerne mal besuchen kommen in diesem Bananenstaat. Dann darfst du auch vor meinem Haus an der Nebenstrasse parkieren...

Gruss

Christoph

Total OT aus.

bleibert 01.04.2007 15:20

Zitat:

Zitat von christoph.ruest (Beitrag 477727)
Dass die Deutschen da anders ticken, als wir Schweizer, weiss ich schon. Bloss ist das ein Grund zur Beleidigung (Bananenstaat)? Ich finde nicht.

Ach Gott, entschuldige bitte! Ein bisschen arg mimosenhaft, das als Beleidigung auszulegen... und da heißt es, wir Deutschen wären humorlos!

Zitat:

Wenn ein Schweizer, der das Gesetz recht gut kennt, dir sagt, das er korrekt parkiert hat, so darfst du es ihm glauben.
Wenn jemand von "Parkieren" spricht, bin ich immer skeptisch :D (Ja, ich weiß, dass es in Eurem Amtsdeutsch wohl so heißt, und es ist keine Beleidung)

christoph.ruest 01.04.2007 17:32

Zitat:

Zitat von bleibert (Beitrag 477734)
Ach Gott, entschuldige bitte! Ein bisschen arg mimosenhaft, das als Beleidigung auszulegen... und da heißt es, wir Deutschen wären humorlos!

Ich denke, das Problem war einfach, dass das Smiley vor und nicht hinter dem Wort stand. Dann wäre es klar gewesen, aber so dachte ich (zuerst), dass Smiley beziehe sich auf das Zitat (auslachend). Daher die Reaktion.

Zitat:

Wenn jemand von "Parkieren" spricht, bin ich immer skeptisch :D (Ja, ich weiß, dass es in Eurem Amtsdeutsch wohl so heißt, und es ist keine Beleidung)
Ach die Beamten darfst du gerne beleidigen :P Beamtenbeleidigung gibt es ja gar nicht (hat zumindest letzthin ein Anwalt bei Stern TV klargesetllt) :top:

Gruss

Christoph


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