Teert und federt ihn!:twisted:
Aus der Auktionbeschreibung:
Zitat:
Rechtlicher Hinweis: Als Privatperson schließe ich sämtliche Garantie und Gewährleistung ebenso wie Umtausch aus.
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Macht nix, Du willst weder Garantie, noch Gewährleistung noch Umtausch, Du willst lediglich eine Erfüllung des Kaufvertrages, d.h. Lieferung der beschriebenen Ware.
Zitat:
Sämtliche Angebote sind privater, nicht gewerblicher Natur. Sämtliche Angaben, Hinweise zur Ware sind nach bestem Wissen und Gewissen gemacht.
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Sein Gewissen wird ihn da nicht rausholen können, denn Fakt ist, dass Ware und Beschreibung erheblich differieren.
Zitat:
Der Artikel wird "so wie er ist" von privat verkauft
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Quatsch mit Soße - das heißt immer noch "gekauft, wie gesehen", und bedeutet in diesem Fall logischerweise, dass Du die Ware erst sehen kannst, wenn Du sie auspackst.
Zitat:
dies bedeutet: mit der Abgabe eines Gebotes erklärt der Bieter sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die ihm nach neuem EU-Recht gesetzlich zustehende Gewährleistung/Garantie bei Gebrauchtwaren zu verzichten.
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Jaja, Blablabla. Mit Abgabe des Gebotes verzichtest Du außerdem auf Deine Menschenwürde und die Dir zustehenden Grundrechte etceterapepe. Kannst Du komplett streichen: Mit Abgabe des Gebotes gibst Du ein Gebot ab, nichts weiter. Kein noch so schön geschriebener Satz setzt das BGB ausser Kraft. Weiter geht es natürlich nicht um das EU-Recht - oder seid Ihr etwa zwei Staaten? Dieser Hirni meint das BGB, das in Hinsicht auf eine EU-Richtlinie vor Jahren geändert wurde.
Zitat:
Weitere Gewährleistung, Rückgaberecht oder Umtausch wird somit ausgeschlossen.
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Wie, was? Noch weitere Gewährleistung? Wieviel Stufen gibt es denn?:roll:
Zitat:
Bieten Sie nicht, wenn Sie nicht damit einverstanden sind.
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Gähn - ich biete nicht, um mich illegalen Machenschaften zu unterwerfen, sondern einen Artikel zu erwerben. Abgesehen davon, dass dieser Absatz beweist, dass der Veröffentlicher nicht mal den blassen Schein einer Ahnung hat, was er da faselt, zeigt er weiter, dass es sich offensichtlich um einen ganz linken Vogel handelt, der anscheinend davon ausgeht, dass er seine geschlossenen Verträge nicht erfüllen muss, nur weil er gebetsmühlenartig (in fälschlicher Weise) irgendwelche Kardinalirrtümer bzgl. Gewährleistung und Garantie kolportiert.
Mein Tipp: Schieß gleich aus allen Rohren, spar Dir alle Nettigkeit - hat eh kein Sinn, sondern zögert die Angelegenheit nur raus. Lass es am besten den Anwalt machen.