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Wenn einer bei einer öffentlichen Veranstaltung in einer Gruppe von Menschen abgebildet wird, hat er - glaube ich - keinen besonderen Schutz im Sinne von Recht aufs eigene Bild o.ä.. Die Künstlerin ist eine 'öffentliche Person' und darf damit vermutlich auch abgebildet werden. Das sind aber Sorgen, die man evtl. ausdrücklich an den verlag abgeben kann/sollte.
Die Profis leiden sicher unterm dem, was uns Amateure freut, aber ob nun ein profi beauftragt worden wäre, Konzertfotos aufzunehmen bzw. in meinem Fall ein Profi samt Studio bezahlt worden wäre, um ein Puzzle zu fotografieren? Dann wäre halt ein Bild aus einer komerziell verfügbaren Fotosammlung genommen worden, oder? Wenn ich z.B. GPO recht verstehe, schadeet es Ihm - verständlicher Weise - wenn Amateure Aufträge für Sach-/Werbefotografie oder für Events übernehmen. Grüße Jan |
Huhu!
Neue Mail mit etwa folgendem Inhalt: Schicken Sie mir mal heute schon die Bilder als JPEG und eine Rechnung brauch ich erst dann wenn das Buch erschienen ist ... Ob die Sängerin mit der VÖ einverstanden ist weiss sie noch nicht. :shock: Sollte ich die Bilder tatsächlich OHNE jede Sicherheit oder von mir aus auch Anzahlung einfach rausrücken??? |
Hallo,
man kann sich ja heutzutage schon glücklich schätzen, wenn überhaupt Geld angeboten wird. Ich hatte letztens eine Anfrage einer Agentur, die gerade eine CD eines ihrer Comedy-Stars produziert. Die wollten eins meiner Bilder für's CD-Booklet verwenden und haben freundlich angefragt, ob sie das gegen Namensnennung machen dürfen. Da es jetzt kein völlig unbekannter Künstler war (wenn auch kein Topstar), habe ich freundlich zurückgeschrieben, dass sie das gegen 50 € und Belegexemplar gerne machen können. Das Ergebnis war, dass ich nie wieder was gehört habe. Ich hätte mein Bild zwar enorm gerne in so einem Booklet gesehen, aber komplett verschenken muss man sich deswegen ja nicht. Und irgendwie muss man ja auch an die "Kollegen" denken, die mit solchen Sachen ihr Geld verdienen müssen und durch solche Aktionen mit Fanbildern vom Markt verdrängt werden. |
Ich habe meine Bilder per mail verschickt und dann die Rechnung per Post, bei mir hat es 3x geklappt.
Jan |
Auf was muß man denn bei der Rechnungsstellung überhaupt achten?
Muß man als Amateur MwSt deklarieren? Welche Formulierungen sind wichtig? So ein Musterformular für den Fall der Fälle wäre echt klasse! |
Zitat:
Ich habe damals auch etwas auf mein Geld gewartet, aber es kam. Wichtiger als den Zahlungszeitpunkt finde ich aber abzuklären, was genau die mit den Bildern vorhaben. EDIT: die "Rechnung" habe ich ganz formlos gemacht, so ungefähr: ich bitte für die Nutzung eines Fotos für xy um Zahlung von xy auf Konto xy (ggf. Frist setzen). Mwst. usw. kann dir egal sein. |
Hallo!
Hier mal die Zusammenfassung die die Dame so auch bestätigt hat: - Bestandteil der Vereinbarung: 2 Bilder von Klee gemäß des Anhanges - exclusive Verwendung der Bilder NUR in diesem Buch mit gewährleisteter Nutzung für Presse- und Werbezwecke NUR im Zusammenhang mit diesem Buch - namentliche Nennung - ein Freiexemplar - Bildhonorar für beide Pics zusammen 65,-EUR Ich denke das ist OK so?!?! Zum Thema Rechnung habe ich in einem älteren Thread das hier gefunden: Zitat:
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Keine MwSt., ich habe es so formuliert:
Zitat:
Ich denke, wenn die Überweisung an mein Konto kommt, belegt dass, das die Bedingungen gelesen wurden. Übrigens habe ich erst 2x erfolgreich Geld bekommen, beim 3. Bild geht die Rechnung erst morgen raus, aber ich erwarte keine Probleme (freundlicher email-Kontakt, einmal auch per Tel.). Grüße Jan |
Zitat:
Ich hatte was in der Art geschrieben, genauen Wortlaut könnte ich zu Hause nachschauen: einmaliges Nutzungsrecht für [Verwendungszweck], sonstige Vereinbarungen, Frist für Zahlung. Es gibt in Ecel einen Vordruck, den habe ich etwas abgewandelt und als PDF zugeschickt. Hat bei mir jedenfalls so anstandslos geklappt. Ich kann diesen "Mustervertrag" auch mal hier zeigen. |
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