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derBlubb 28.02.2007 15:03

Zitat:

Zitat von BadMan (Beitrag 464602)
Entscheidend ist dabei, dass das zitierte Werk »sachlich eingearbeitet und nicht ledigich als anschauliches Beispiel beigegeben wird« (Hoeren/Nielen 2004: 193, Rn. 288).

Stimmt. Das zitierte Bild muss zur Erläuterung des Inhalts in das wissenschaftliche Werk aufgenommen werden, steht so im Gesetz. Und nicht zur Bebilderung :roll:

Das LG München hat vor etlichen Jahren dies dazu beigetragen:

Zitat:

Ein (Bild-)Zitat iSv UrhG § 51 ist nur dann gerechtfertigt, wenn es als Beleg für eine vertretene Auffassung (etwa zur Untermauerung der vertretenen These) oder als Grundlage für die Erörterungen dient. Die Aufnahme des Zitates muß - wenn auch nicht zwingend erforderlich - zum besseren Verständnis des (wissenschaftlichen) Werkinhaltes geboten sein. Die bloße Beigabe von Bildbeispielen ohne (kritische) Besprechung als bloße Inhaltsangabe bzw -erläuterung bzw die Auseinandersetzung mit lediglich einem Bruchteil der aufgenommenen Abbildungen erfüllt diese Voraussetzungen nicht. Von daher wird die mehrfache Wiedergabe von Bildbeispielen für eine behandelte Problematik in der Regel den Zitatzweck überschreiten.

TorstenG 28.02.2007 15:08

Zitat:

Zitat von Teddy (Beitrag 464536)
Wenn du die Nutzung für private Zwecke freigegeben hast, stellt sich hier die Frage ist es privat oder nicht. ich bin zu wenig Rechtsexperte um das beurteilen zu können. Da es aber als Veröffentlichung in einer Online-Bibliothek erschienen ist, die scheinbar kostenfreien Zugang ermöglicht, ist ein kommerzielles Interesse nicht zu erkennen.

Man könnte evtl. auch den Passus mit der Freigabe so abändern, das man per Mail darüber informiert werden will, wenn jemand Bilder nutzt! Also keine Genehmigung im eigentlichen sondern eher eine Überwachung! Dann kannst Du ggf. immer noch eingreifen!

amateur 28.02.2007 15:18

Hallo Jörg,

Zitat:

Zitat von BadMan (Beitrag 464602)
hier wird der Ball flach gehalten, war ja zunächst nur eine Frage, da ich mich da wirklich nicht so genau auskenne.

war auch nicht unbedingt auf Dich bezogen. Es gab ja nur gleich Stimmen, die Vorschläge für Rechnungen mit Strafgebühren vorgeschlagen haben.

Zitat:

Zitat von BadMan (Beitrag 464602)
Entscheidend ist dabei, dass das zitierte Werk »sachlich eingearbeitet und nicht ledigich als anschauliches Beispiel beigegeben wird« (Hoeren/Nielen 2004: 193, Rn. 288).

Erst einmal glaube ich, dass der Autor hier im Glauben an die Bildzitatregelung gehandelt hat, und daher kein schlechtes Gewissen haben muss. Deswegen sollte man den Autor meiner Meinung nach in Ruhe lassen bzw. vielleicht höchstens mit dem freundlichen Hinweis belästigen, dass Du es als guten Ton empfunden hättest, wenn er Dich bzgl. der Bilder zuvor kontaktiert hätte.

Ob die Bilder jetzt bei dem Werk tatsächlich sachlich eingearbeitet oder nur ein anschauliches Beispiel sind dürfte jetzt ein rechtliches Minenfeld sein. Außerdem müsste man dazu die Publikation lesen, was ich nicht tun möchte! :cool:

Interesssant ist die Diskussion natürlich schon, wobei dann zwischem gesundem Menschenverstand und tatsächlicher Rechtssprechung erfahrungsgemäß immer eine größere Diskrepanz ist.

Ich denke jedoch, dass man grundsätzlich bei Unternehmungen, die keinen kommerziellen Nutzen aus Bildern ziehen, ohnehin eher großzügig sein sollte. Das heisst natürlich nicht, dass man sich nicht moralisch mit den Leuten auseinandersetzt, aber immer gleich Forderungen durchzusetzen macht unsere Gesellschaft auch kaputt. Jörg, das ist jetzt nicht auf Dich gemünzt, sondern eher ein allgemeines Wort zum Sonntag.

Genauso, wie ich es nicht angemessen finde, wenn irgendwelche Teenager wegen Promifotos auf Fan-Homepages mit Unsummen abgemahnt werden, so finde ich das im kleinen auch nicht richtig. Wenn jemand mit Deinen Bilder in irgendeiner Weise Gewinn erzielt oder erzielen möchte, dann steht natürlich eine Lizensierung außer Frage.

Allerdings finde ich auch, dass der Autor ruhig bei den Rechteinhabern kurz hätte nachfragen können (gerne ja mit dem Hinweis auf die Bildzitat-Regelung).

Viele Grüße

Stephan

BadMan 28.02.2007 15:53

Stephan,
ich teile Deine Einstellung nahezu uneingeschränkt.

Ich denke auch, daß der Autor guten Gewissens gehandelt hat. Das einzige, was mit halt etwas aufstösst ist, daß man sich ungefragt bedient.
Und ich bin auch gar nicht der Typ, der gleich mit rechtlichen Schritten droht. Ich glaube, ich habe bisher 2x in meinem Leben einen Anwalt konsultiert. Beide Male ging es um eine Kautionsrückzahlung, nachdem der Vermieter auf zahlreiche Telefonanrufe und Einschreibebriefe nich reagiert hatte.

Geld hätte ich in dem Falle auch gar nicht genommen.
Erst letzte Woche habe ich auch einer Zeitschrift ein Foto kostenlos zur Verfügung gestellt, nachdem die mir erklärten, daß sie erst kurz auf dem Markt sind und sich keine Honorare leisten können.

Aber interessant ist die rechtliche Lage schon. Hätte nicht gedacht, daß es so kompliziert ist.

noah11027 28.02.2007 16:22

Zitat:

Zitat von amateur (Beitrag 464576)
Hallo,
bevor Ihr allerdings zum Drohhammer greift, macht Euch bitte noch zum Thema Bildzitat schlau.

Das Bildzitat erlaubt es nicht einfach Bilder von Internetseiten zu nehmen und sie in eigenen Publikationen zu verwenden, egal ob die wissenschaftlicher oder irgend einer anderen Natur sind.
Das Bildzitat ist eingführt worden um Bilder in einem textualen Kontext verwenden zu können, als Beispiel, wenn ich eine Buchseite in einem Essay (oder was auch immer) als Kopie unterbringen möchte und diese Seite ein bezugnehmendes Bild enthält, darf ich das Bild in dem Kontext zitieren, sprich mit einfügen, ohne dass das Urheberrecht tangiert wird.

Trotzdem halt ich eine Strafandrohung hier auch nicht für angebracht.

Was ich erstaunlich finde, ist die Selbstgefälligkeit des Nutzenden, mir als Eigner des Urheberrechts auf die Bilder steht es ja frei jeder Zeit die Nutzungsregularien meiner Kunstwerke zu ändern. Sprich ich kann in einem so gelagerten Fall die Erlaubnis zur Nutzung fristlos entziehen.
Da es sich hierbei ja nicht gerade um die Arbeit eines Studenten, sondern um die Arbeit eines Professors handelt, dürfte allein die Veröffentlichung eines solchen Falles eine erheblich Diskreditierung darstellen.

Eine Klarstellung zu verlangen würde ich da nicht als "Belästigen" verstehen, im Gegenteil, der Geschädigte ist in diesem Fall der Urheber nicht "Entlehnende". ;)

So viel zum Rechts- oder besser Unrechtsbewußtsein in Deutschland.

Mark

Sonnenkind 28.02.2007 19:21

Zitat:

In diesem Fall würde ich mich einfach freuen, dass meine Bilder Verwendung gefunden haben, um anderen etwas zu veranschaulichen ....
Das finde ich grundsätzlich die absolut richtige Einstellung - quasi als Kompliment an den Fotografen. Zumal die Ausgangsfrage ja hier schon öfters diskutiert wurde, ich glaube mich an einen Thread erinnern zu können, da ging´s um ein paar Fotos von einem Sport- oder Anglerfest, daß der Verein dann ungefragt verwendet hatte...
Kein feiner Zug, aber die Diskussion nicht wert - lächerlich!!!

Vor allem widerlich finde ich, wenn jemand wegen der Verwendung von Bildern, bei denen nicht mal ansatzweise ein Verkauf angedacht war, schwere Geschütze auffährt, weil er ein paar Euro wittert.

In diesem Fall sehe ich es allerdings schon etwas anders, falls das mit der Publikation als Buch wirklich stimmt. Mich würde schon brennend interessieren, was der Herr Professor so veranstaltet, wenn sich einer bei seinen Texten bedient...
Profs die an wissenschaftlichen Arbeiten werkeln, müssten die Problematik kennen.
"Unbedarftheit" nehm´ ich so jemandem nicht ab!

amateur 28.02.2007 20:10

Zitat:

Zitat von Sonnenkind (Beitrag 464754)
In diesem Fall sehe ich es allerdings schon etwas anders, falls das mit der Publikation als Buch wirklich stimmt. Mich würde schon brennend interessieren, was der Herr Professor so veranstaltet, wenn sich einer bei seinen Texten bedient...

Ääh. :roll: Bei korrekter Quellenangabe nennt man das wissenschaftliches Arbeiten... Man wird zu diesem Vorgehen zur Erlangung eines akademischen Grades direkt angehalten. Oder um es genauer zu sagen: Ohne wirds nichts mit Diplom, Examen, Promotion oder gar Habilitation...

Der Autor wird sich freuen, da seine wissenschaftliche Bedeutung als Zitatquelle anderer Arbeiten nur steigt...

Die einzige strittige Frage ist, ob die Bilder als Bildzitat oder nur als schmückende Bebilderung dienen. Das wird mir allerdings zu feingranular. ;)

Viele Grüße

Stephan

Sonnenkind 28.02.2007 20:31

@amateur
Zitat:

Ääh. Bei korrekter Quellenangabe nennt man das wissenschaftliches Arbeiten...
...oder Kopie? Kommt auf das Ausmaß an und ob Geld damit verdient wird, oder?

Funster 28.02.2007 20:58

Zitat:

Zitat von Sonnenkind (Beitrag 464784)
...oder Kopie? Kommt auf das Ausmaß an und ob Geld damit verdient wird, oder?

Kopie = langes Zitat ohne Angabe des Autors = Plagiat = wissenschaftliches Fehlverhalten

Zitate sind immer mit vollständiger Quellangabe zu versehen und "bereits früher veröffentlichte Ergebnisse [sind] nur in klar ausgewiesener Form und nur insoweit [zu] wiederholen, wie es für das Verständnis des Zusammenhangs notwendig ist." (DFG)

Beim Zitat ist es unerheblich, ob mit der Veröffentlichung Geld verdient wird (Buchtantiemen, Patente etc.). Beim Plagiat schon, da wird es dann interessant, wenn der Plagiator Geld damit eingenommen hat. Ein nachgewiesenes Plagiat reicht aber auch so schon für Leben in der Bude ;)

So weit zu Textzitaten (und Skizzen etc. aus Veröffentlichungen). Was die o.g. Bilder angeht, wird das etwas schwieriger, weil die nicht im engeren Sinnn veröffentlicht wurden und auch nicht wirklich zitierfähig sind. Ich sehe sie als Illustrationen an, deren Urheber auch genannt worden sind (nämlich hinten Literaturverzeichnis). Ist vielleicht ein wenig quer vom Kollegen, könnte man aber IMHO so machen. Die feine englische wäre es natürlich gewesen, mal kurz eine Mail mit der Bitte um Zurverfügungstellung rauszulassen, da die Urheber der Bilder ganz einfach zu identifizieren sind. Ich würde es darauf beruhen lassen und maximal eine freundliche Mail schreiben, dass man ganz gern gefragt worden wäre.

Cheers,
Sven

DigiAchim 01.03.2007 01:01

Erst mal herzlichen Dank das Ihr noch an mich gedacht habt obwohl ich mich hier im Forum doch rah gemacht habe. Hoffe ich komme demnächst nochmal zum Foten

mein erster Eindruck nachdem ich das hier im Forum gelesen habe, war erst mal Ball flach halten. Solange kein Geld damit verdient wird, und ich persönlich dadurch keinen Nachteil habe, soll es mir zwar nicht egal sein, aber ein freundlicher Mail-Kontakt, sollte die Sache bereinigen.

Ich habe mir zwar nicht alle Seiten durchgelesen aber allein dieser Passus

Zitat:

Die im Braunkohlebergbau eingesetzten riesigen Schaufelradbagger gehören zu jenen
zivilen technischen Hilfsmitteln, mit denen die Menschen in besonders auffälliger
Weise Landschaften zerstören und die Natursphäre plündern. Dabei werden immer
wieder – ganz ähnlich wie bei großen Staudammprojekten – nicht nur natürliche
Ökosysteme vernichtet, sondern auch Tausende, zum Teil sogar Millionen von Menschen
aus ihrer Heimat vertrieben und Zwangsumsiedlungen unterworfen.
Zudem wir im Titel von Raubwirtschaft und im engen Zusammenhang mit meinen Fotos
mein Arbeitgeber RWE POWER namentlich erwähnt.

zu solch einer Ausarbeitung hätte ich meine Fotos NIE zur Verfügung gestellt.

Zudem wurde ein Bild davon von mir auch noch letztes Jahr für
eine Weihnachtskarte für den Verein der Bergbauingeneure kostenlos zur Verfügung gestellt und beide Bilder sind im Kraftwerk Frimmersdorf ausgestellt.

Für mich resultiert daraus das ich morgen an meinem freien Tag meinen Arbeitgeber aufsuchen werde, diese Publikation vorlegen werde und meinem Arbeitgeber erkläre das ich mich von selbiger Distanziere und die Aufnahmen ohne meine Genemigung verwendet wurden.

Um berufliche Nachteile für mich auszuschließen, und dafür Sorge zu Tragen, das
meine Fotos aus dieser Publikation schnellstens verschwinden, werde ich meinen Anwalt aufsuchen


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