SirSalomon |
05.01.2007 21:57 |
Zitat:
Zitat von -TM-
Ich werde dann wie folgt vorgehen:
1. Morgen oder Montag:
a) Anruf bei digital-versand.de: "Wo ist meine Kamera?" Ich lege nicht wieder auf, bevor ich keine definitive Auskunft kriege.
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Ist nicht Dein ernst, oder? Was machst Du, wenn die auflegen? :lol:
Zitat:
Zitat von -TM-
b) Fristsetzung, daß die Kamera bis nächsten Freitag in Bremen zu sein hat.
2. nächsten Freitag: Rückfrage in Bremen, ob die Kamera tatsächlich dort ist.
Sollte man bei Punkt 1b) evtl. mal das Wort "Anwalt" in die Runde werfen, oder stehe ich dafür auf zu wackeligem Grund.
:arrow: Mal wieder nur im Bezug auf die Fristwahrung - Beweislast etc. braucht ihr mir nicht zu erklären!
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Im Grunde schon richtig. Aber wenn Du das "nur" per Telefon machst, bist Du wieder in der Beweislast. Also schriftlich mit Rückantwort.
Eine Kopie von dem Schreiben solltest Du haben, aber geh' erstmal positiv an die Sache ran. Schreiben mit Rückschein ist ohne Zweifel gerechtfertigt...
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