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Basti 29.12.2006 20:42

Hi,
also in meinen Augen ist das doch Sonneklar:
Lehrer an der VHS können sich ins Schülerprogramm einklinken,
Schüler an der VHS normalerweise nicht da sie nicht vollzeit studieren.
Einige Firmen machen da Ausnahmen, Adobe meine ich wie die meisten nicht. Den meisten Schülervarianten fehlen einige professionelle Featuers, so kann das Mac Office 2004 aus der Edu Serie nicht mit einem Exchange Server sprechen, auch wenns so nicht auf der Verpackung steht.
Ich würde bevor ich mir eine Schülerversion kaufen würde versuchen es genau abszuklären ob das so alles legal ist. Dazu kann ich bei jedem großen Reseller anrufen, Cancom fällt mir da z.B. ein. Vermutlich wird der Nachweis eh vor dem Kauf abgeklärt werden und ein HTML Kurs wird wohl nicht für die cs2 reichen...
Basti

RainerV 29.12.2006 21:10

Also hier auf der Adobe Seite steht: "Teilnehmer an Volkshochschulkursen (VHS) mit den Kursbereichen: „EDV/IT“ oder „Berufliche Bildung“. Der Kurs muss bereits begonnen haben und die Teilnahmebescheinigung der VHS darf nicht älter als 2 Monate sein." sind für die Adobe Student Editions "Creative Suite CS2 – Production Studio – Photoshop CS2" bezugsberechtigt.

Von Lehrern steht da nix! Nur Schüler sind wohl bezugsberechtigt.

Rainer

Edit: Lehrer sind ausdrücklich als "nicht-bezugsberechtigt" aufgeführt. Bei Studio 8 Lizenzen ist das wohl anders.

Hademar2 29.12.2006 21:15

Ganz blöde Frage so zwischendurch: Darf man als Elternteil die Software dann nutzen oder ist die Nutzung nur dem Studenten bzw. Schüler erlaubt?

RainerV 29.12.2006 21:22

Zitat:

Zitat von Hademar2
Ganz blöde Frage so zwischendurch: Darf man als Elternteil die Software dann nutzen oder ist die Nutzung nur dem Studenten bzw. Schüler erlaubt?

In den von mir verlinkten Bedingungen steht, daß die Software nur auf dem privaten Rechner des bezugsberechtigten Schülers/Studenten installiert werden darf. Wer dann damit arbeiten darf ist nicht weiter geregelt.

Rainer

AndreasTV 29.12.2006 21:33

Zitat:

Zitat von RainerV
Zitat:

Zitat von Hademar2
Ganz blöde Frage so zwischendurch: Darf man als Elternteil die Software dann nutzen oder ist die Nutzung nur dem Studenten bzw. Schüler erlaubt?

In den von mir verlinkten Bedingungen steht, daß die Software nur auf dem privaten Rechner des bezugsberechtigten Schülers/Studenten installiert werden darf. Wer dann damit arbeiten darf ist nicht weiter geregelt.

Rainer

... jetzt mal ganz ehrlich: Wer will das nachprüfen :?: Nicht, das jetzt Jemand auf die Idee kommt, ich wolle hier zu illegalem Benutzen aufrufen oder ähnliches, aber .....
Nochmal zur VHS: es gibt zum Teil auch die Kurse "EBV für digitale Fotografie" - nämlich bei uns :cool: ; bevor es jetzt jemand von Euch schreibt: Nein - ich werde nicht daran teilnehmen, weil unser Dozent "CorelDraw" benutzt :oops: .

Grüße

Andreas

RainerV 29.12.2006 21:41

Wenn die "EBV für digitale Fotografie" unter die Kursbereiche "EDV/IT" bzw. "Berufliche Bildung" fällt, dann sollte der Teilnehmer wohl bezugsberechtigt sein.

Rainer

AndreasTV 29.12.2006 21:48

Zitat:

Zitat von RainerV
Wenn die "EBV für digitale Fotografie" unter die Kursbereiche "EDV/IT" bzw. "Berufliche Bildung" fällt, dann sollte der Teilnehmer wohl bezugsberechtigt sein.

Rainer

Hallo,

ich muß erst am 10. Januar wieder arbeiten, dann werde ich mal nachfragen ( eventuell bekomme ich auch den Dozent vorher an die Strippe, zumal er auch unser Werkstattleiter ist).

Grüße

Andreas

Basti 29.12.2006 22:06

Zitat:

Wer will das nachprüfen
Das ist die Aufgabe des Verkäufers. Wenn er dir zu unrecht eine Schülerversion verkauft hat kriegt zuerst er eine drauf, und dann du. Daher denk ich das es recht gut geprüft wird...
Basti

AndreasTV 29.12.2006 22:17

Zitat:

Zitat von Basti
Zitat:

Wer will das nachprüfen
Das ist die Aufgabe des Verkäufers. Wenn er dir zu unrecht eine Schülerversion verkauft hat kriegt zuerst er eine drauf, und dann du. Daher denk ich das es recht gut geprüft wird...
Basti

Das mag wohl so sein. Wenn ich jetzt nicht für seinerzeit immernoch gutes Geld von CS auf CS 2 upgedatet hätte und schon die Möglichkeit vorhanden gewesen wäre, dann hätte ich mich in so einem Kurs angemeldet und aller Voraussicht nach einen entsprechenden Nachweis für den Kauf erhalten :cool: , welches ja auch ruhig nachgeprüft hätte werden können.
Wie schon in meinem Post vorhin habe anklingen lassen: ich möchte hier Niemanden auf irgendwelche Gedanken bringen ....

Grüße

Andreas

Hellraider 30.12.2006 00:52

Zitat:

Zitat von Basti
Zitat:

Wer will das nachprüfen
Das ist die Aufgabe des Verkäufers. Wenn er dir zu unrecht eine Schülerversion verkauft hat kriegt zuerst er eine drauf, und dann du. Daher denk ich das es recht gut geprüft wird...
Basti

Eindeutig falsch! Zumindestens war das bei meinen zwei MS Office Paketen 2000 Professional und 2003 Professional (ja, auch die Professional Version gibt es für Studenten ;) und den beiden Macromedia Studio Lizenzen MX2004 und 8 nicht so. Bestellen kannst du das ohne auch nur irgendeinen entsprechenden Nachweis beizubringen, das du überhaupt bezugsberechtigt bist. Insbesondere MS Office 2003 SSL bekommst du schon in jedem kleinen Laden um die Ecke, da prüft auch niemand, ob du bezugsberechtigt bist. Wenn du die Software MS Office 2003 SSL nutzt (hier liegen die Seriennummern direkt bei), macht man sich als nicht bezugsberechtigter Benutzer schlichtweg strafbar. Die meiste andere Software alleine nutzt dir auch rein gar nichts, da dort keine Seriennummern beiliegen um die Software nutzen zu können, siehe auch folgendes Bild von meiner Studio MX2004 Verpackung (man achte auf den roten Aufkleber!):

http://www.sonyuserforum.de/phpBB2/4.../MX2004SSL.jpg

Die entsprechenden Seriennummern zu Freischaltung bekommt man erst, wenn man entsprechende Unterlagen zum Hersteller geschickt hat.



Zitat:

Zitat von Hademar2
Ganz blöde Frage so zwischendurch: Darf man als Elternteil die Software dann nutzen oder ist die Nutzung nur dem Studenten bzw. Schüler erlaubt?

MS Office 2003 SSL darf unter folgenden Voraussetzungen genutzt werden (maximal sind 3 Installationen erlaubt (das gilt nicht für die Professional Version!), die auch gleichzeitig genutzt werden dürfen):

• Sie sind Schüler(in) oder immatrikulierte(r) Studierende(r) staatlicher oder staatlich anerkannter Bildungseinrichtungen, bzw. Schüler(in) allgemein- und berufsbildender Schulen.
• Sie sind Lehrkraft an einer allgemein- oder berufsbildenden Schule oder staatlichen und staatlich anerkannten Hochschule.
• Sie sind Mitglied eines Haushalts, auf die eines der zuvor genannten Kriterien zutrifft.
• Diese Edition ist nur in einem nichtkommerziellen, privaten Rahmen einzusetzen.

Das heisst also wenn deine Kinder bezugsberechtigt sind und noch im gleichen Haushalt wie du selbst leben, darfst du die Software als Elternteil auch benutzen.

Bei den Software Suiten der anderen großen Hersteller ist eine Nutzung durch nicht bezugsberechtigte Personen (hier: Eltern) meinem Wissenstand nach, nicht zugelassen.

Zitat:

Allgemein:
Grundschule, Hauptschule, Realschule, Mittelschule, Gymnasium, Berufsschule, Berufsfachschule, Fachoberschule, Berufliches Gymnasium, Fachgymnasium, Fachschule, Technikerschule, Sonderschulen für Lern- und Körperbehinderte

zusätzlich Deutschland:
Sekundarschule, Regelschule, Gesamtschule, Freie Waldorfschule

zusätzlich Österreich:
Polytechnische Schule (PTS), Realgymnasium, Allgemeinbildende höhere Schule (AHS), Kollegs, Akademien, Höhere technische Lehranstalten (HTL), Berufsbildende mittlere und höhere Schulen

zusätzlich Schweiz:
Diplommittelschule, Maturitätsschulen, Handelsmittelschule, Informatikmittelschule, Orientierungsschule, Kantonschule, Berufswahlschule, Werkschule

Teilnehmer an Volkshochschulkursen (VHS) mit den Kursbereichen: „EDV/IT“ oder „Berufliche Bildung“. Der Kurs muss bereits begonnen haben und die Teilnahmebescheinigung der VHS darf nicht älter als 2 Monate sein.
Das sieht für mich aber so aus, als wenn das nur für die Schweiz gilt (gibt es denn da Volkshochschulen?), denn die Bedingungen für Deutschland stehen weiter oben und da steht nichts von VHS-Teilnehmern bei :shock:


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