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Hi,
also in meinen Augen ist das doch Sonneklar: Lehrer an der VHS können sich ins Schülerprogramm einklinken, Schüler an der VHS normalerweise nicht da sie nicht vollzeit studieren. Einige Firmen machen da Ausnahmen, Adobe meine ich wie die meisten nicht. Den meisten Schülervarianten fehlen einige professionelle Featuers, so kann das Mac Office 2004 aus der Edu Serie nicht mit einem Exchange Server sprechen, auch wenns so nicht auf der Verpackung steht. Ich würde bevor ich mir eine Schülerversion kaufen würde versuchen es genau abszuklären ob das so alles legal ist. Dazu kann ich bei jedem großen Reseller anrufen, Cancom fällt mir da z.B. ein. Vermutlich wird der Nachweis eh vor dem Kauf abgeklärt werden und ein HTML Kurs wird wohl nicht für die cs2 reichen... Basti |
Also hier auf der Adobe Seite steht: "Teilnehmer an Volkshochschulkursen (VHS) mit den Kursbereichen: „EDV/IT“ oder „Berufliche Bildung“. Der Kurs muss bereits begonnen haben und die Teilnahmebescheinigung der VHS darf nicht älter als 2 Monate sein." sind für die Adobe Student Editions "Creative Suite CS2 – Production Studio – Photoshop CS2" bezugsberechtigt.
Von Lehrern steht da nix! Nur Schüler sind wohl bezugsberechtigt. Rainer Edit: Lehrer sind ausdrücklich als "nicht-bezugsberechtigt" aufgeführt. Bei Studio 8 Lizenzen ist das wohl anders. |
Ganz blöde Frage so zwischendurch: Darf man als Elternteil die Software dann nutzen oder ist die Nutzung nur dem Studenten bzw. Schüler erlaubt?
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Zitat:
Rainer |
Zitat:
Nochmal zur VHS: es gibt zum Teil auch die Kurse "EBV für digitale Fotografie" - nämlich bei uns :cool: ; bevor es jetzt jemand von Euch schreibt: Nein - ich werde nicht daran teilnehmen, weil unser Dozent "CorelDraw" benutzt :oops: . Grüße Andreas |
Wenn die "EBV für digitale Fotografie" unter die Kursbereiche "EDV/IT" bzw. "Berufliche Bildung" fällt, dann sollte der Teilnehmer wohl bezugsberechtigt sein.
Rainer |
Zitat:
ich muß erst am 10. Januar wieder arbeiten, dann werde ich mal nachfragen ( eventuell bekomme ich auch den Dozent vorher an die Strippe, zumal er auch unser Werkstattleiter ist). Grüße Andreas |
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Basti |
Zitat:
Wie schon in meinem Post vorhin habe anklingen lassen: ich möchte hier Niemanden auf irgendwelche Gedanken bringen .... Grüße Andreas |
Zitat:
http://www.sonyuserforum.de/phpBB2/4.../MX2004SSL.jpg Die entsprechenden Seriennummern zu Freischaltung bekommt man erst, wenn man entsprechende Unterlagen zum Hersteller geschickt hat. Zitat:
• Sie sind Schüler(in) oder immatrikulierte(r) Studierende(r) staatlicher oder staatlich anerkannter Bildungseinrichtungen, bzw. Schüler(in) allgemein- und berufsbildender Schulen. • Sie sind Lehrkraft an einer allgemein- oder berufsbildenden Schule oder staatlichen und staatlich anerkannten Hochschule. • Sie sind Mitglied eines Haushalts, auf die eines der zuvor genannten Kriterien zutrifft. • Diese Edition ist nur in einem nichtkommerziellen, privaten Rahmen einzusetzen. Das heisst also wenn deine Kinder bezugsberechtigt sind und noch im gleichen Haushalt wie du selbst leben, darfst du die Software als Elternteil auch benutzen. Bei den Software Suiten der anderen großen Hersteller ist eine Nutzung durch nicht bezugsberechtigte Personen (hier: Eltern) meinem Wissenstand nach, nicht zugelassen. Zitat:
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