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*mb* 03.12.2006 20:24

Zitat:

Zitat von Rainer Duesmann
Zitat:

Zitat von *mb*
Ohne den Kundendienst zu bemühen funktioniert das Upgraden wohl erst ab der Version Photoshop 5.5.

Aha. Das heißt also das mein böser Nachbar, von dem ich vermute, das er eine kopierte Version des PS 7.0 aus seiner Firma mit nach Hause gebracht hat, diese ganz einfach mit einem CS1 oder CS2 Update hochrüsten kann??
Und diese neue "Version" ist dann für die Zukunft auch noch legal und weiterupdatefähig?

Das wäre ja eine Frechheit!

Funktioniert das wirklich??

So wird das sicher nicht funktionieren, denn die Versionen ab Photoshop 5.5 haben irgendein Feature integriert, dass die Aktivierung
des Upgrades über das Internet ermöglicht. Bei dieser Aktivierung wird vermutlich die Legalität der Vorversion geprüft. Und dann ist es
denkbar schlecht, wenn die Photoshop-7.0-Version des "bösen Nachbarn" bereits von seiner Firma registriert wurde.
Ohne eine Aktivierung wird das Upgrade nach 30 Tagen "ungeniessbar"!

Rainer Duesmann 03.12.2006 20:28

Zitat:

Zitat von *mb*
[So wird das sicher nicht funktionieren, denn die Versionen ab Photoshop 5.5 haben irgendein Feature integriert, dass die Aktivierung
des Upgrades über das Internet ermöglicht. Ohne eine Aktivierung wird das Upgrade nach 30 Tagen "ungeniessbar"!

Da bin ich ja beruhigt. Ich hatte schon befürchtet das Update erfolge vielleicht über einen Datenträger wie eine CD oder so und Adobe würde das gar nicht mitkriegen. Diese Update-Versionen die bei eBay angeboten werden sind dann also nur Codes zum Runterladen des Updates auf bestimmten Adobe-Seiten und keine CDs.

Dann ist ja alles gut.

Rainer

*mb* 03.12.2006 20:37

Zitat:

Zitat von Rainer Duesmann
Da bin ich ja beruhigt. Ich hatte schon befürchtet das Update erfolge vielleicht über einen Datenträger wie eine CD oder so und Adobe würde das gar nicht mitkriegen. Diese Update-Versionen die bei eBay angeboten werden sind dann also nur Codes zum Runterladen des Updates auf bestimmten Adobe-Seiten und keine CDs.

Sorry, wenn ich noch ein wenig klarstellen muss!
Die Upgrade-Versionen sind natürlich auf CDs (mit OVP, gedrucktem Handbuch usw.), die man installieren muss. Bei der Installation prüft die Upgradeversion,
ob eine zum Upgrade berechtigende Vorversion vorhanden ist. Danach funktioniert Photoshop CS2, aber nur für 30 Tage, wenn man es nicht telefonisch
oder über das Internet aktiviert!

Ouzo-Dedi 03.12.2006 20:46

Alternative:
Bezugsberechtigte Personen für Adobe Student Edition:
Teilnehmer an Volkshochschulkursen (VHS) mit den Kursbereichen: „EDV/IT“ oder „Berufliche Bildung“. Der Kurs muss bereits begonnen haben und die Teilnahmebescheinigung der VHS darf nicht älter als 2 Monate sein. (Weitere Infos auf der Adobe-Site)

Kosten für VHS-Kurs + ganz legale "Student Edition" = nur ein Bruchteil der "normalen" Version.
Ok, einige Nachteile hat das natürlich auch: z.B. nicht update-fähig und man kann es nicht weiterverkaufen.
Den günstigen Preis (+ Legalität) dieser Version muss man halt mit den Einschränkungen abwägen!

Rainer Duesmann 03.12.2006 20:49

Mal eine andere Frage:
Ist es denn legal wenn man eine ältere Version zum Beispiel 7.0 von jemandem käuflich erwirbt, weil der zum Beispiel eine Version CS2 von Oma geschenkt bekommen hat. Meine ich jetzt ernsthaft. Darf man seine ordnungsgemäß gekauft und bezahlte 7.0 an jemand anderen weiter verkaufen und dem aufspielen??

Rainer

*mb* 03.12.2006 21:02

Eine kleine Ergänzung zum Thema "böser Nachbar" von dieser Adobe-Seite:

Geschäftliche und private Nutzung von Adobe-Produkten

Wenn Sie Eigentümer oder Hauptanwender eines Adobe- oder Macromedia-Produkts sind, das an Ihrem Arbeitsplatz installiert ist, dürfen Sie eine
Kopie der Software auf einem tragbaren Rechner bzw. auf einem Heimcomputer mit der gleichen Plattform installieren und nutzen. Die auf dem
zweiten Computer installierte Kopie darf jedoch nicht zur gleichen Zeit wie die Software auf dem Hauptcomputer verwendet werden.


Vielleicht ist der "böse Nachbar" gar nicht so böse? :D

Rainer Duesmann 03.12.2006 21:08

Zitat:

Zitat von *mb*
Die auf dem
zweiten Computer installierte Kopie darf jedoch nicht zur gleichen Zeit wie die Software auf dem Hauptcomputer verwendet werden.[/color]

Vielleicht ist der "böse Nachbar" gar nicht so böse? :D

"Heinz!!! Mach mal Deinen Rechner aus! Ich will ein Foto bearbeiten!!"

:lol:

Rainer

*mb* 03.12.2006 21:09

Zitat:

Zitat von Rainer Duesmann
Mal eine andere Frage:
Ist es denn legal wenn man eine ältere Version zum Beispiel 7.0 von jemandem käuflich erwirbt, weil der zum Beispiel eine Version CS2 von Oma geschenkt bekommen hat. Meine ich jetzt ernsthaft. Darf man seine ordnungsgemäß gekauft und bezahlte 7.0 an jemand anderen weiter verkaufen und dem aufspielen??

Wenn die Version CS2 eine Vollversion ist, dann darf man selbstverständlich die ältere Version 7.0 verkaufen.
Die Version 7.0 muss aber vollständig verkauft werden, d. h. mit der Lizenz! Selbst darf man sie in keinster Weise weiterbenutzen!
Ist die Version CS2 aber eine Upgradeversion, dann ist der Verkauf der upgradeberechtigenden Version 7.0 logischerweise unzulässig!

wr2000 04.12.2006 13:46

Hallo,
das mit einer auf einem zweiten Computer installierten Programm gabs schon mal bei Borland Turbo Pascal 4. Da stand sinngemäß im Handbuch .... ein Buch kann man auch an einen anderen Ort transportieren, aber nur an einem Ort lesen, nicht an zwei gleichzeitig

Gruß
Wolfgang

Pedi 04.12.2006 14:19

Zitat:

Zitat von *mb*
Zitat:

Zitat von Rainer Duesmann
Mal eine andere Frage:
Ist es denn legal wenn man eine ältere Version zum Beispiel 7.0 von jemandem käuflich erwirbt, weil der zum Beispiel eine Version CS2 von Oma geschenkt bekommen hat. Meine ich jetzt ernsthaft. Darf man seine ordnungsgemäß gekauft und bezahlte 7.0 an jemand anderen weiter verkaufen und dem aufspielen??

Wenn die Version CS2 eine Vollversion ist, dann darf man selbstverständlich die ältere Version 7.0 verkaufen.
Die Version 7.0 muss aber vollständig verkauft werden, d. h. mit der Lizenz! Selbst darf man sie in keinster Weise weiterbenutzen!
Ist die Version CS2 aber eine Upgradeversion, dann ist der Verkauf der upgradeberechtigenden Version 7.0 logischerweise unzulässig!

Adobe hat da auf Anfrage ein Fomular indem man die registrierte Version offiziell an den Käufer abtritt. Das wird dann entsprechend registriert. Damit hat dann der nächste auch kein Problem mit dem registrieren seiner "neuen" Software.

Viele Grüße

Petra


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