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des Upgrades über das Internet ermöglicht. Bei dieser Aktivierung wird vermutlich die Legalität der Vorversion geprüft. Und dann ist es denkbar schlecht, wenn die Photoshop-7.0-Version des "bösen Nachbarn" bereits von seiner Firma registriert wurde. Ohne eine Aktivierung wird das Upgrade nach 30 Tagen "ungeniessbar"! |
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Dann ist ja alles gut. Rainer |
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Die Upgrade-Versionen sind natürlich auf CDs (mit OVP, gedrucktem Handbuch usw.), die man installieren muss. Bei der Installation prüft die Upgradeversion, ob eine zum Upgrade berechtigende Vorversion vorhanden ist. Danach funktioniert Photoshop CS2, aber nur für 30 Tage, wenn man es nicht telefonisch oder über das Internet aktiviert! |
Alternative:
Bezugsberechtigte Personen für Adobe Student Edition: Teilnehmer an Volkshochschulkursen (VHS) mit den Kursbereichen: „EDV/IT“ oder „Berufliche Bildung“. Der Kurs muss bereits begonnen haben und die Teilnahmebescheinigung der VHS darf nicht älter als 2 Monate sein. (Weitere Infos auf der Adobe-Site) Kosten für VHS-Kurs + ganz legale "Student Edition" = nur ein Bruchteil der "normalen" Version. Ok, einige Nachteile hat das natürlich auch: z.B. nicht update-fähig und man kann es nicht weiterverkaufen. Den günstigen Preis (+ Legalität) dieser Version muss man halt mit den Einschränkungen abwägen! |
Mal eine andere Frage:
Ist es denn legal wenn man eine ältere Version zum Beispiel 7.0 von jemandem käuflich erwirbt, weil der zum Beispiel eine Version CS2 von Oma geschenkt bekommen hat. Meine ich jetzt ernsthaft. Darf man seine ordnungsgemäß gekauft und bezahlte 7.0 an jemand anderen weiter verkaufen und dem aufspielen?? Rainer |
Eine kleine Ergänzung zum Thema "böser Nachbar" von dieser Adobe-Seite:
Geschäftliche und private Nutzung von Adobe-Produkten Wenn Sie Eigentümer oder Hauptanwender eines Adobe- oder Macromedia-Produkts sind, das an Ihrem Arbeitsplatz installiert ist, dürfen Sie eine Kopie der Software auf einem tragbaren Rechner bzw. auf einem Heimcomputer mit der gleichen Plattform installieren und nutzen. Die auf dem zweiten Computer installierte Kopie darf jedoch nicht zur gleichen Zeit wie die Software auf dem Hauptcomputer verwendet werden. Vielleicht ist der "böse Nachbar" gar nicht so böse? :D |
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:lol: Rainer |
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Die Version 7.0 muss aber vollständig verkauft werden, d. h. mit der Lizenz! Selbst darf man sie in keinster Weise weiterbenutzen! Ist die Version CS2 aber eine Upgradeversion, dann ist der Verkauf der upgradeberechtigenden Version 7.0 logischerweise unzulässig! |
Hallo,
das mit einer auf einem zweiten Computer installierten Programm gabs schon mal bei Borland Turbo Pascal 4. Da stand sinngemäß im Handbuch .... ein Buch kann man auch an einen anderen Ort transportieren, aber nur an einem Ort lesen, nicht an zwei gleichzeitig Gruß Wolfgang |
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Viele Grüße Petra |
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