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Jan 27.11.2006 09:45

Es ist zwar gutte Sitte, PNs nicht zu veröffentlichen, aber primär sind PNs m.E. privat in dem Sinne, dass sie zunächst nur der Adressat lesen kann.

Wenn ich etwas schreibe und aus der Hand gebe, gehe ich davon aus, dass der Adressat damit letztlich machen kann, was er will, es sei denn ich weise ausdrücklich darauf hin, dass der Inhalt geheim bleiben soll.

Ich schreiben niemandem etwas privat, hinter dem ich nicht öffentlich stehen kann.

Beste Grüße
Jan


P.S.: Wie wäre es, wenn Rokkor1 und die entrüsteten im Forum und die Verteidiger einfach einen Schlußstrich ziehen würden? Ich fände es gut! Ich würde übrigens gern Kritik vonRokkor1 zu Bildern von mir lesen, denn inhaltlich finde ich sie oft nachvollziehbar und hilfreich. Der Ton dürfte etwas weniger pointiert ;) sein.

SirSalomon 27.11.2006 09:47

Zitat:

Zitat von Kerstin
Zitat:

Zitat von SirSalomon
Und sollte mich jemand mal mit einer PN beleidigen, beschimpfen oder zu Unrecht verurteilen, werde ich die PN veröffentlichen...

Sowas darfst du überhaupt nicht....

Stimmt, genauso wenig wie beleidigen, beschimpfen, falsche Tatsachen unterstellen usw.

Fällt alles unter den §§ 185 ff StGB.

Auch wenn ich es bei Leibe nicht soweit kommen lassen will, irgendwann reicht es und dann muss der Bummerang zurück...

Ansonsten bin ich friedlich und auch gerne bereit über alles zu reden oder diskutieren.

Kerstin 27.11.2006 09:48

Es gibt noch immer das Briefgeheimnis, und es steht überhaupt niemandem das Recht zu mails, pns etc. unerlaubt der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Im Gegenteil.

SirSalomon 27.11.2006 09:49

Zitat:

Zitat von Jan
P.S.: Wie wäre es, wenn Rokkor1 und die entrüsteten im Forum und die Verteidiger einfach einen Schlußstrich ziehen würden? Ich fände es gut! Ich würde übrigens gern Kritik vonRokkor1 zu Bildern von mir lesen, denn inhaltlich finde ich sie oft nachvollziehbar und hilfreich. Der Ton dürfte etwas weniger pointiert ;) sein.

Trage ich gerne mit :)

SirSalomon 27.11.2006 09:52

Zitat:

Zitat von Kerstin
Es gibt noch immer das Briefgeheimnis, und es steht überhaupt niemandem das Recht zu mails, pns etc. unerlaubt der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Im Gegenteil.

Solange man nicht in Briefen, Schreiben oder auch gerne PN kein geltendes Recht gestößt, hast Du absolut Recht.

Die Sachlage ändert sich schlagartig, wenn eben gegen geltendes Recht verstoßen wird. Und Beleidigung, Verunglimpfung, üble Nachrede und auch Verleumdung gehören eben in diesen Bereich...

Da sollte es dem Schreiber nur Recht sein, wenn ich das hier veröffentliche und nicht einem Rechtsanwalt übergebe. Dieser müsste dann offiziell den Antrag stellen, dass die Adresse des Schreibers preisgegeben werden muss und das ist etwas, was ich keinem Forenbetreiber wünsche (selbst schon erlebt)...

Kerstin 27.11.2006 09:57

Du kannst dich winden wie du willst, du hast kein Recht pns zu veröffentlichen. Wenn du meinst dass du dagegen vorgehen willst kannst du das mit dem Rechtsverdreher deines Vertrauens besprechen, aber nicht mit der Öffentlichkeit.

Ich reagiere auf jegliche Verletzung der Privatsphäre etwas allergisch.

Beleidigungen, Verleumdungen etc. - die sind auch immer vor allem subjektiv und oft verwischen sich Ursache und Wirkung, das zu beurteilen bleibt dann denjenigen überlassen, die dazu berufen sind.

SirSalomon 27.11.2006 10:10

Grundsätzlich gebe ich Dir Recht, Kerstin, es lohnt sich auch nicht, darüber hier zu rede, da ich vermute, dass wir nicht auf einen gemeinsamen Nenner kommen werden.

Sollte sich jemand dazu hingerissen fühlen, mich in einer PN schriftlich angreifen zu wollen, werde ich alle Register ziehen, damit genau das unterbleibt.

Wir mögen hier alle tollerant sein und haben sicherlich auch sehr viel Geduld mit einigen Menschen, die hier schreiben, aber ich glaube kaum, dass sich auch nur einer hier tatsächlich in schriftlicher Form angreifen lassen muss. Und dazu zähle ich bei weitem keine Kritik oder Anmerkungen. Der Ton macht die Musik, Kerstin, und wer schiefe Töne auf der Pfeife spielt, muss damit rechnen, dass er "ausgebuht" wird.

Kerstin 27.11.2006 10:16

Nein, wir müssen auf keinen gemeinsamen Nenner kommen. Ich wünsche jedem der in welcher Weise auch immer das Mail- oder Briefgeheinmis verletzt dass er dabei an seinen Meister gerät. Es handelt sich dabei nämlich um eine Straftat.

Jan 27.11.2006 10:23

Ich habe gerade gegoogelt, meine Sicht des Briefgeheminisses war wohl etwas verkürzt, es gibt tatsächlich auch einen Schutz für den Absender.

Wieder etwas gelernt. Danke für die Diskussion.
Jan

M_Sp 27.11.2006 10:28

Zitat:

Zitat von Kerstin
Es handelt sich dabei nämlich um eine Straftat.


HalliHallo,

kannst Du mir hierfür bitte die gesetzliche Grundlage mitteilen?
Würde mich sehr interessieren, da ich im StGB nichts greifendes gefunden habe; die §§ 202, 203 und 206 StGB greifen nicht. Ob der § 201 StGB (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes) auf PN´s angewendet werden kann weiss ich nicht (und glaube ich auch nicht).

Ich finde solche Themen rund um die "grauzone Internet" sehr interessant. Wäre daher schön, wenn Du mir irgendwelche zutreffenden Grundlagen (Gesetze, Verordnungen etc., evl. auch rechtskräftige Urteile) verraten könntest.

Danke!


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