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MiLLHouSe 23.11.2006 14:23

n-tv.de widmet sich jetzt auch schon dem Thema...

http://www.n-tv.de/736101.html

Minolta7000 23.11.2006 14:48

Zitat:

Zitat von Backbone
Ich ergänze mal diesen Link hier:

http://www.golem.de/0611/49088.html

Steuersachen sind in Deutschland Straftaten und auch bei geringsten Vergehen keine Ordnungswidrigkeiten. In den Kaffeefällen wird aber bei einer Steuerschuld von unter 5€ wegen Geringfügigkeit meistens einfach eingestellt. Neu ist das übrigens laut der Story unter dem Link oben gar nicht.

Backbone

Steuerstraftaten bedürfen aber einem vorsätzlichen Handeln, was meines Erachtens hier im Ausgangsfall nicht gegeben ist, so daß es doch eher eine Ordnungswidrigkeit ist. Trotzdem alles sehr lächerlich.

Grüße Oliver

Jornada 23.11.2006 19:17

Zitat:

Zitat von MiLLHouSe
n-tv.de widmet sich jetzt auch schon dem Thema...

http://www.n-tv.de/736101.html

Interessant ist vor allem dieser Ausschnitt aus dem Artikel.
Zitat:
Laut Kaffeesteuergesetz wird eine Steuerfreiheit jedoch auch dann gewährt, wenn die Einfuhr privaten häuslichen Zwecken dient und die eingeführte Menge unter zehn Kilogramm Kaffee liegt (Kaffeesteuergesetz § 15 Abs. 2 und Kaffeesteuerverordnung § 18 Abs. 2).

ManniC 24.11.2006 11:24

Das Thema kam auch gestern in SAT1. Wenn ich da einen Satz richtig verstanden habe gilt die Steuerfreiheit nur bei persönlicher Einfuhr und nicht bei Bezug auf dem Versandwege.

Weiter interessant war eine Berechnung des Aufwandes: 3000 * Briefporto, x Beamte mal Tagessatz 104 € Personalaufwand......

....und das Ganze bei NULL Einnahmen aufgrund der Geringfügigkeitsgrenze :shock:

Prost Kaffee..... ;)

Spike 24.11.2006 11:33

Zitat:

Zitat von Backbone
Ich ergänze mal diesen Link hier:

http://www.golem.de/0611/49088.html

Steuersachen sind in Deutschland Straftaten und auch bei geringsten Vergehen keine Ordnungswidrigkeiten. In den Kaffeefällen wird aber bei einer Steuerschuld von unter 5€ wegen Geringfügigkeit meistens einfach eingestellt. Neu ist das übrigens laut der Story unter dem Link oben gar nicht.

Backbone


Stimmt nur als Kinderschänder,Vergewaltiger und Bombenleger kommst man ins Fersehn,Zeitung und nach Jauch.Allerdings dann so verstellt das man nicht erkannt wird......der Täter muss ja geschützt werden.


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