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ManniC 03.08.2006 07:59

Zitat:

Zitat von chris grabert
Ohne Sendungsnummer lässt sich leider keine Sendung im System recherchieren.

:evil: Hängt den Programmierer an den nächsten Briefkasten :evil: :itchy:

Gordonshumway71 03.08.2006 09:32

Du hast aber auch Pech derzeit.

Erst die Sache mit der Telekom und nun auch noch diese Kiste.

Ich wünsch Dir viel Glück, dass sich das Alles in Wohlgefallen auflöst....

Viele Grüße

Frank <------ der mal schnell suchen geht, ob er seine Zacharias Quittung noch findet.... :? :?

astronautix 03.08.2006 10:50

Normalerweise sollte das die Firma das herausfinden.
Wird eine Versandsoftware von DHL eingesetzt, wird dort die Nachnahme eingetragen.
So ist es auch bei UPS und Co.

Dazu sollte die Zahlart auf der Rechnung unter Zahlungskonditionen vermerkt sein.

Dimagier_Horst 03.08.2006 12:13

Zitat:

Zitat von astronautix
Dazu sollte die Zahlart auf der Rechnung unter Zahlungskonditionen vermerkt sein.

Das nutzt Dir aber als Nachweis überhaupt nichts. Es ist durchaus vorstellbar, dass der Bote vergisst zu kassieren. In dem Fall besteht die Forderung des Lieferanten nach wie vor zu Recht.
Einzig und alleine eine Quittung des Boten über die Zahlung ist auch ein sicherer Zahlungsnachweis. Irgendeiner der Paketdienste ist auch dazu übergegangen, solche Bestätigungen abzugeben - weiss jetzt nicht mehr, wer das ist.
Wenn alles sauber läuft und im diesem Falle lediglich der Vermek vergessen wurde, läuft irgendwann (4 bis 8 Wochen) das Geld beim Verkäufer ein. Wenn der Bote kein Scharlatan ist.....

astronautix 03.08.2006 12:33

Hallo Horstm
da hast Du natürlich Recht. Der Vermerk alleine nutzt wenig. Nur ist es immerhin ein erster Ansatz, dass es sich um eine NN handeln könnte.

Quittungen gibt es leider meist nur auf Verlangen.

Sonnenkind 03.08.2006 18:31

So ganz kann ich das Problem gar nicht nachvollziehen.
1.) Das es keine Vorkasse war ist klar, sonst hätte Zacharias ja das Paket nicht abgeschickt.
2.) Wenn Zacharias per Nachnahme anbietet, dann macht er wohl generell nichts auf Rechnung, oder? Das würde ja schliesslich keinen Sinn machen...
3.) Du hast das Paket bekommen, also hast Du die Nachnahmegebühr auch bezahlt.
4.) Zacharias wird im Gegenzug wohl beweisen müssen, daß Dir das Paket auch ausgehändigt wurde > Zustellbestätigung des Boten.
5.) Wenn der vergessen hat zu kassieren, ist das wohl sein Problem...

Wer sagt denn, daß Du die Quittung aufheben mußt?
Ein Problem wirst Du doch nur dann haben, wenn Zacharias behauptet, er habe auf Rechnung geschickt. Und dessen AGB werden sich ja wohl auftreiben lassen.

Sunny 03.08.2006 18:41

Zitat:

Zitat von Sonnenkind
Wer sagt denn, daß Du die Quittung aufheben mußt?

Müssen tut man (fast) gar nichts,

aber Quittungen sollte auch ein Privatmensch 3 Jahre lang auf heben :top:

Dimagier_Horst 03.08.2006 19:01

Zitat:

Zitat von Sunny
3 Jahre lang auf heben :top:

3 Jahre ab dem Jahr, dass dem Jahr der Grundlage der Forderung folgt. Beispiel: Ich bekomme eine Rechnung am 3. August 2006. Die 3-jährige Verjährungsfrist beginnt am 1. Januar 2007. Am 31.12.2010 um 24.00 Uhr läuft die Frist ab, in der der Verkäufer seine Forderung noch geltend machen kann.
Zitat:

Zitat von Sonnenkind
5.) Wenn der vergessen hat zu kassieren, ist das wohl sein Problem...

Nein, ist nicht sein Problem.

Sunny 03.08.2006 19:03

Danke Horst,

das war genauer als mein Posting :top:

XxJakeBluesxX 03.08.2006 19:30

Ich habe heute morgen mal in Regensburg angerufen (kostet mich dank Voice over IP nur 1 cent/min.):

Ich habe denen die Rechnungsnummer mitgeteilt, sie konnten darunter aber keinen Zahlungseingang verbuchen.

Jetzt wollte die sehr freundliche Dame am Telefon versuchen ob man anhand der Paketnummer rausfinden kann was mit dem Geld passiert ist welches ich incl. der Nachnahmegebühr bezahlt habe. Auf der Rechnung steht nichts von Nachnahme drauf). Ich selbst habe leider keine Paketnummer mehr da ich den Versndkarton nicht mehr habe.

Am Ende hat der Paketbote mein Geld vielleicht selbst in die Tasche gesteckt... :?


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