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jrunge 01.03.2006 17:24

Zitat:

Zitat von Dimagier_Horst
Zitat:

Zitat von marlin
...ja, eigentlich sollte man solch dreiste Figuren auch namentlich benennen...

Nö, wir sind hier nicht bei https://www.jetzt-knall-ich-dich-an-...ht-gefaellt.tv

Die Seite kann nicht angezeigt werden. :D

Sunny 01.03.2006 17:32

Re: Dreistigkeit kennt keine Grenzen....
 
Zitat:

Zitat von Tina
dass ich einverstanden bin. Und wenn ich innerhalb von 2 Stunden nichts höre, würde ich meine Honorarforderung von 1000,- als genehmigt ansehen :lol:

Geniale Idee :top:

Dimagier_Horst 01.03.2006 18:02

Zitat:

Zitat von BadMan
Ich kannte dieses Pozedere bisher eigentlich nur vom Sport.

Solche Prozedere sind auch unter Kaufleuten durchaus üblich und verbindlich. Vielleicht hat er mal davon in einem Schnellseminar gehört.... :lol:

Tina 01.03.2006 18:02

ich werde es ganz genauso machen, wie LFB vorgeschlagen hat. Hab mich schon bei einem Anwalt meines Vertrauens informiert. Das scheint dann sogar ganz nett Geld zu geben ;)
und nein, ich werde hier den Kandidaten nicht nennen ;)

Viele Grüße
Tina

BadMan 01.03.2006 18:14

Zitat:

Zitat von Tina
ich werde es ganz genauso machen, wie LFB vorgeschlagen hat. Hab mich schon bei einem Anwalt meines Vertrauens informiert. Das scheint dann sogar ganz nett Geld zu geben ;)
und nein, ich werde hier den Kandidaten nicht nennen ;)

Und dieser Schuss kann nicht nach hinten losgehen?
Immerhin beiweist Du ja mit Deinem Beitrag hier, daß Du Kenntnis von der Anfrage hattest.
Ok, zur Not ließe sich dieser Thread ja killen, wozu ist man ja Teamler.

Tobi. 01.03.2006 18:17

Es ist doch egal, ob sie nun Kenntnis davon hat oder nicht.
So eine Frist ist einfach nur Unfug.

Tobi

Peanuts 01.03.2006 19:19

Zitat:

Zitat von BadMan
Und dieser Schuss kann nicht nach hinten losgehen?
Immerhin beiweist Du ja mit Deinem Beitrag hier, daß Du Kenntnis von der Anfrage hattest.
Ok, zur Not ließe sich dieser Thread ja killen, wozu ist man ja Teamler.

Da geth nix nach hinten los. Wenn Tinas Bild veröffentlicht wird, wird Honorar bzw.Schadensersatz fällig. Da der Urheberrechtsverletzer keine Erlaubnis zur Veröffentlichung vorlegen kann, zahlt er :lol:

screech 01.03.2006 19:33

Für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Dokumente bedarf es einer schriftlichen Einverständniserklärung des Inhabers.

Solch ein Ultimatum kann vielleicht im Bereich des Freizeitsports gut angewendet werden, wo es Sachen wirklich verkürzt, erleichtert und sich niemand dadurch in seiner persönlichen Freiheit eingeengt fühlt, aber nicht in solchen Fällen wie hier.

Tina hat sich ja bereits bei ihrem Anwalt erkundigt. Der wird auch nicht auf den Kopf gefallen sein und sie bei dieser Entscheidung in der falschen Richtung hin unterstützen ;)

Halt uns auf dem Laufenden! Wäre sicher interessant, falls solch ein Fall wirklich von demjenigen durchgeführt wird und möglicher Weise häufiger vorkommt!

Schmiddi 02.03.2006 09:15

Aber diese 1000€ sind eher scherzhaft gemeint? Habe aktuell auch so einen Fall: in der Online-Ausgabe einer estnischen Tageszeitung ist ein von mir geschossenes Bild drin. Die kriegen Rechnung - aber nach meinen Recherchen kann ich bestenfalls ca. 200€ (100€ Honorar, davon ausgehend, dass das Bild auch in der gedruckten Ausgabe erschien, +100%, weil mein Name nicht genannt wird) verlangen (dju-Honorarempfehlungen).
Gehe aber nicht davon aus, dass die zahlen - schließlich wissen die auch, dass ich für den geringen Streitwert kaum einen Anwalt nach Tallinn schicken kann...

Oder gibt es andere Berechnungsgrundlagen?

Schmiddigrüße, ganz viele

BadMan 02.03.2006 09:20

Zitat:

Zitat von Schmiddi
in der Online-Ausgabe einer estnischen Tageszeitung ist ein von mir geschossenes Bild drin.

Wie findet man denn sowas?
Oder liest du die regelmäßig?


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