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GooSe 30.04.2006 13:23

Also ich nehm für sowas immer mein 16mm Zenitar, auf ca 4-5,6 abgeblendet und fertig, Manueller Fokus auf unendlich und dann ab die Post :top:

Cappuccino 30.04.2006 13:27

Zitat:

Wie verträgt sich eigentlich die Veröffentlichung dieser Partybilder im Internet mit dem "§ 22 KunstUrhG - Recht am eigenen Bilde"?
Nachdem die abgebildeten Personen ja wissen, für was man die Bilder macht und die Leut ja selbst abgebilet werden wollen, gibts hierbei weniger ein Problem.

Fote in der Disse auschließlich mit dem 28-75 KoMi meist mit Blende 5,6 ISO 200 bis 400, TTL Blitzmessung und Blitz auf dem 2. Vorhang.
Somit hat man teilweise noch die Bewegung der Leute mit drin.

Versteh eigentlich gar nicht warum man hierfür mehr WW benötigt.
Nachdem die meisten Bilder bei mir dann Hochformat sind, benötige ich eher mal einen VC-D7 :D:D da es auf die dauer ganz schön anstrengend wird ;)
Hier ein paar Beispielbilder mit diesem Objektiv in sehr schlechten Lichtverhältnissen

Bilder

Gruß

ManfredK 30.04.2006 13:39

Zitat:

Zitat von Cappuccino
Zitat:

Wie verträgt sich eigentlich die Veröffentlichung dieser Partybilder im Internet mit dem "§ 22 KunstUrhG - Recht am eigenen Bilde"?
Nachdem die abgebildeten Personen ja wissen, für was man die Bilder macht und die Leut ja selbst abgebilet werden wollen, gibts hierbei weniger ein Problem.

Und was ist mit den Personen im Hintergrund (wie im Beispielbild oben)?

Snert 30.04.2006 13:45

Hallo auch!
Zitat:

Zitat von Cappuccino
Zitat:

Wie verträgt sich eigentlich die Veröffentlichung dieser Partybilder im Internet mit dem "§ 22 KunstUrhG - Recht am eigenen Bilde"?
Nachdem die abgebildeten Personen ja wissen, für was man die Bilder macht und die Leut ja selbst abgebilet werden wollen, gibts hierbei weniger ein Problem.

Genau das frage ich mich eben,... reicht das wirklich? Was ist wenn einer am nächsten Tag (wieder nüchtern ;) ) unter Amnesie leidet, schlechte Laune hat und per Anwalt ne Abmahnung schickt? Sowas kann ziemlich ins Geld gehen.

Aber um auch noch was zum eigentlichen Beitrag zu schreiben. Extreme Weitwinkel habe ich bei solchen Gelegenheiten auch noch nicht vermißt, zumal Weitwinkel im Nahbereich bei Portraits nicht gerade schöne Nasen hervorbringt ;) . Bin bisher mit meinem Minolta 24-105mm auch sehr universell gefahren.

Gruß Ivo

mrieglhofer 30.04.2006 13:56

Normalerweise steht das auf der Eintrittskarte drauf, daß man fotografieren und veröfffentlichen zustimmt. Wenn nicht, wird es schwierig.
Auch wenn jemand posiert, will er sich vielleicht nicht am nächsten Tag im Internet finden. Und so eine Klage wird dann recht teuer. Und die Erfolgsaussichten recht gut.

@cappucino:
Du arbeitest wohl mit dem 5600er o.ä. weil die Leute recht oft die Augen zu haben.

markus

Cappuccino 30.04.2006 13:56

hmm... also das mit dem "dahinter Personen" hab ich auch nicht so bedacht, wobei ich aber meist die Leute eh kenne und sich da noch keiner beschwert hat.
Aber rein rechtlich könnte das schon sein das man hierbei Probleme bekommen könnte.
Heisst ja oft so schön: "sehen und gesehen werden" ;-)

Gruß

Snert 30.04.2006 14:21

Hallo auch!
Zitat:

Zitat von mrieglhofer
Normalerweise steht das auf der Eintrittskarte drauf, daß man fotografieren und veröfffentlichen zustimmt. Wenn nicht, wird es schwierig.

Das reicht meines Wissens nach deutschem Recht nicht aus, denn man braucht von der abgebildeten Person eine explizite Einverständniserklärung. Zudem tummeln sich auch viele Partyfotografen auf Stadtfesten, die ohne Eintrittskarten sind.

Zitat:

Zitat von mrieglhofer
Auch wenn jemand posiert, will er sich vielleicht nicht am nächsten Tag im Internet finden.

Wobei er dann wohl schlechte Karten hat... KLICK!!!

Gruß Ivo


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