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Teddy 30.11.2005 13:36

Zitat:

Zitat von tgroesschen
Zitat:

Zitat von ManniC
Gute Frage -- ich frag mal an ob ich's auf der Cam und den Linsen lassen darf ;), dito die Markenangabe in den veröffentlichten EXIF's :cool:

Im Ernst: Ich hab nicht gefragt, aber da das für KoMi kostenlose Werbung ist glaube ich kaum dass mich da wer hämmert.

War ja nur ein Gedanke.

Die Hersteller stellen sich dabei manchmal doch sehr zickig an,
egal obs kostenlose Werbung ist, oder nicht.

Die Erfahrung haben wir auch gerade gemacht mit einem Update unserer Software. Wir mussten das Microsoft-Emblem sowie die MS-Schriftzüge auf den CD-Labels entfernen, da die Druckerei auf einer schriftlichen Einverständniserklärung von MS bestand. Nach etlichen Jahren ist es denen aufgefallen, obwohl diese Druckerei uns seinerzeit die Daten zur Verfügung gestellt hatte.

Da uns dieses Update zeitlich unter den Nägeln brannte, konnten wir dieses Schreiebn natürlich so schnell nicht besorgen und msusten in den sauren Apfel beissen.

ManniC 30.11.2005 13:54

Wie bitte?

Wenn ich bei denen dann eine Broschüre drucken lasse möchten die wahrscheinlich auch die Veröffentlichungsgenehmigung der abgebildeten Personen oder was???

Also man kann's auch übertreiben. AGB-Passus "Auftraggeber ist für den Inhalt der in Auftrag gegebenen Drucksachen verantwortlich" oder so müsste doch reichen.

Dimagier_Horst 30.11.2005 14:04

Zitat:

Zitat von ManniC
oder so müsste doch reichen.

Wenn so eine kleine Druckerei über das Wettbewerbsrecht eine Klage mit einem Streitwert um die 1 Mio angehängt bekommt, ist sie Pleite, bevor eine Klage abgewiesen wird. Sowas hat er vielleicht im Hinterkopf.

ManniC 30.11.2005 14:25

Das mag sein Horst,

aber dieses dürfte wohl eindeutig sein:

Zitat:

7. Urheberrecht

Drucksachen und elektronischen Veröffentlichungen werden aufgrund von inhaltlichen Vorgaben des Auftragnehmers erstellt. Der Auftragnehmer hat auf derer Inhalt keinen Einfluss. Der Auftraggeber haftet daher gegenüber dem Auftragnehmer dafür, dass er geeignete Rechte, zur Nutzung, Weitergabe und Veröffentlichung aller übertragenen Daten (inklusive Text und Bildmaterial) besitzt.
Weiterhin haftet der Auftraggeber dafür, dass durch die Produktion der von ihm in Auftrag gegebenen Drucksachen keine Schutz- oder Urheberrechte Dritter verletzt werden und dass die Drucksachen weder wettbewerbswidrigen Inhalte enthalten noch gegen die guten Sitten verstoßen. Wird der Auftragnehmer von Dritten, deren Rechte durch die Verwendung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vorlagen verletzt werden, in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von allen damit zusammenhängenden Verbindlichkeiten und Aufwand frei.

Dimagier_Horst 30.11.2005 14:44

Zitat:

Zitat von ManniC
aber dieses dürfte wohl eindeutig sein:

Es nutzt ihm nichts, wenn er den Anwalt, den er braucht, um sich zu wehren, nicht finanzieren kann.

ManniC 09.12.2005 14:17

Tja, vor Gericht und auf hoher See..... ;)

Abschlussmeldung:

Der UPS-Mann hat gestern geklingelt und die Zeddels gebracht -- Qualität TOP :top:


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