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Ich habe wirklich meine Probleme damit, wenn ich sehe, welche Vorstellungen manche Kunden Kunden oft immer noch von ihren Rechten haben (beziehungsweise wie wenig sie informiert sind) zum Grossteil liegt es auch wohl daran, was für eine Sch...e die Händler den Leuten erzählen.
Es gibt gottseidank im Netz eine Menge Infos dazu, einfach mal "Garantie" und "Gewährleistung" bei Google eingeben... Ich gebe ja zu, dass das Thema superkompliziert ist (vor allem in den Details) wer sich aber die wesentlichen Dinge als Kunde nicht durchliest, ist selbst schuld, wenn er nachher dumm dasteht! -Den Begriff Garantie gibt es im deutschen und EU-Recht so gut wie gar nicht, er kann frei definiert werden (zwischen dem Verkäufer und dem Kunden) Es steht einem Händler absolut frei, soviel (oder wenig) Garantie zu geben, wie es Ihm passt. Der Händler kann sich zum Beispiel eine "Geld-zurück-Garantie" , eine "Zufriedenheits-Garantie" oder eine "Billiger-Garantie" oder sogar eine "Garantie bei Verlust der Kamera durch Ausrutschen auf Bananenschalen" ausdenken. Wenn einem ein Händler also vollmundige Versprechungen macht: "Sie bekommen ihr Geld zurück, sobald irgend etwas mit der Kamera passiert, und dass auch nach 1,5 Jahren!", sollte man sich dass schleunigst schriftlich geben lassen, und kann den Händler dann später damit festnageln, denn er hat quasi einen Zusatz-Vertrag mit dem Kunden geschlossen, wenn ein Schaden eintritt, kann der Händler seine vollmundigen Garantieversprechungen auch nicht an den Hersteller weiter abwälzen. -Auch der Hersteller kann eine Garantie geben (siehe meist Garantieurkunde in der Verpackung), ihm steht aber auch frei, soviel oder wenig Garantie zu geben, wie es ihm gefällt. Oft vormulieren Hersteller in der Garantieurkunde nur die Pflichten, die sie nach dem Gewährleistungrecht eh erfüllen müssen, d.h. geben faktisch keine erweiterte Garantie. Wenn ein Hersteller aber eine "lebenslange Garantie" oder "10 jährige Garantie" oder ähnliches verspricht, kann man ihn natürlich auch damit festnageln. Evtl. kann ja einer mal die Verpackungsbeilagen seiner Kamera durchstöbern, was er da bzgl. Minolta-Garantie findet. -Gesetzlich streng geregelt ist hingegen die Gewährleistung. Wichtige Daten und Fristen dazu: - Sie bezieht sich nur auf Schäden und Mängel, die bereits bei Aushändigung der Ware vorlagen. - Die Gewährleistung beträgt 24 Monate bei beweglichen Neuwaren , kann aber bei Gebrauchtwaren vertraglich auf 12 Monate reduziert werden (siehe AGB meines Gebrauchtwarenhändlers/Kaufvertrag) -Innerhalb der ersten 6 Monate muss der Händler nachweisen, dass ein Mangel nicht schon bei dem Verkauf vorlag, der Kunde steht also gut da. -Nach Ablauf von 6 Monaten bis zum Ende der Gewährleistung herrscht "umgekehrte Beweispflicht", nun muss der Kunde nachweisen, dass der Mangel schon am Verkaufstag vorlag. Soweit so einfach, nun wird es kompliziert mit den Details: - Reicht es z.B. wenn mir z.B. Minolta eine Kamera, die ich innerhalb von 6 Monaten in den Reperaturservice geschickt habe, zurücksendet mit der Erklärung "Kamera wurde unsachgemäß behandelt" oder muss mir Minolta gar ein Gutachten einen unabhängigen Sachverständigen vorlegen, der mir einen "unsachgemäßen Gebrauch" bescheinigt? - Muss ich mir selbst nach Ablauf der 6 Monate einen unabhängigen Sachverständigen suchen (wenn ja, wo bekomme ich denn so jemanden her?), - wer bezahlt diesen Sachverständigen bei Erfolg oder Misserfolg der Bemühungen des Kunden, immer der, welcher die Beweispflicht hat, oder der, welcher den Sachverständigen verlangt hat? - Kann man von einem Kunden überhaupt verlangen, dass er Einblick in das komplizierte elektronische Innenleben seiner Kamera hat (welche er gar nicht öffnen darf), so dass er einen Fehler überhaupt lokalisieren und beschreiben kann? Aus der Auto-Industrie gibt es meines Wissens entsprechende Urteile, wonach die Beweispflicht dann wieder auf den Hersteller zurückfällt, wenn der Kunde keine Möglichkeit hat, Informationen zu einem Bauteil zu erlangen. - Welche Teile sind Verschleissteile bei einer Kamera, d.h. von Garantie/Gewährleistung ausgeschlossen? Muss der Hersteller z.B. den Verschluss einer Kamera als in der Garantiekarte als Verschleissteil einzeln aufführen und eine definierte Mindesthaltbarkeit angeben, um nachher frei von Gewährleistungsansprüchen zu sein? Fragen über Fragen... |
Garantie
raps, vielen Dank für Deinen Beitrag.
Es spricht für die Qualität des Forums, welch fundierte Antworten auf Fragen gegeben werden. Ich habe in der letzten Zeit das Thema durchkauen müssen, weil es auch als ein Pflichtpunkt in meiner Entscheidungsliste vor dem Kauf stand. Die Erfahrung dekt sich mit dem was Du schreibst, viele Verkäufer sprachen vollmundig von Garantie, bei der ersten Nachfrage wurden Sie ruhiger und die Zusagen schriftlich auf der Rechnung festzuhalten, nee, da war spätestens dann die Liebe zu Ende. Ich habe mir aus all den Infos hier im Tread, draussen und letztlich aus dem Bauch heraus meine Meinung gebildet. Hoff´werde keine "Bauchlandung" erfahren. Komisch, zu analogen Zeit ging ich in´s Geschäft, nahm das Stück, bezahlte und ging fotografieren. Demnächst gehe ich wieder einfach Fotos machen. Grüße, Herbert |
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