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Beff 16.09.2005 18:30

Danke für eure Antworten.
Ich schreibe dann einfach eine normale Rechnung ohne ausgewiesener MwSt an die Agentur und gebe die 40 Euro beim Lohnsteuerjahresausgleich mit an.



Zitat:

Zitat von DigiAchim
300 dpi bedeutet das bei normalem Betrachtungsabstand das menschliche Auge die einzelnen Punkte nicht mehr unterscheiden kann

Somit beziehen sich die 300dpi auf die Größe die Ausbelichtet werden soll.
Hast du das entsprechende Bild nicht beschnitten ist ja 2560 * 1920 Pixel groß

300 dots per inch ( Pixel pro Inch ) entsprechen 118,11 Pixel pro Zentimeter ( 1 Inch = 2,54 cm )

somit lässt sich das Bild bei 300dpi in einer Größe von 21,67 cm in der Breite und 16,25 in der Höhe ausbelichten

Jede Privatperson kann natürlich auch einen Rechnung schreiben
nur mit der Mehrwertsteuer war da was was ??????
Ob du diese steuerlich angeben mußt weiß ich nicht


Das Bild ist minimalst beschnitten.
Wenn Deine Rechnung stimmt -wovon ich ausgehe- hiesse das ja, dass ich an dem Original Bild gar nichts machen müsste, seh ich das richtig?


Was anderes noch: Ich habe von diesem Event noch viele andere, auch ganz gute Fotos. Macht es Sinn vielleicht noch zwei, drei andere in 800*600 mitzuschicken, falls ihnen ein anderes besser gefallen würde?

Danke für eure Hilfe, ich wäre ohne euch -wie schon so oft- aufgeschmissen :kiss: ;)

DieterFFM 16.09.2005 19:12

Zitat:

Zitat von Schmiddi
Hmm - kann ich dann die Ausgaben für Kamera/Linsen etc auch als Werbungskosten dagegen rechnen (natürlich nur auf diese Einnahme, nicht aufs "normale" Gehalt)? Oder müsste man dafür ein Gewerbe anmelden??

Hi Andreas,

nein, als Arbeitnehmer kannst Du das nicht absetzen. Dafür müsstest Du ein Gewerbe anmelden.

Zitat:

Zitat von Schmiddi
Viele Grüße,
Andreas, ziemlich ahnungslos im Steuerrecht (aber das versteht ja eh' keiner)

Ist doch gar nicht sooo schlimm, Du hast es doch schon begriffen. Siehe oben! ;)

erich_k 16.09.2005 19:22

Zitat:

Zitat von DieterFFM
Zum Thema angeben bei der Steuererklärung. Da das kein Minijob ist, der pauschal versteuert wird, müsstest Du den Betrag bei der Steuererklärung als Einnahme angeben.

Ob Du es machst oder nicht bleibt im Endeffekt Dir überlassen. Wenn Du es aber nicht machst und erwischt wirst, ist es schlicht und einfach Steuerhinterziehung.

Das ist so nicht richtig! Kleinzuwendungen bis zu einer bestimmten Höhe (ich glaube, das waren mal so um die 400 DM pro Jahr) kannst du bei der Steuererklärung angeben, musst du aber nicht. Das ist keine Steuerhinterziehung, da du diese Summe nicht versteuern musst!!!!!

Tina 16.09.2005 21:13

Hi Stefan,

das siehst Du richtig. Du musst am Bild nichts machen, das sollte passen :)
und nein, ich würde da nicht noch andere Bilder mitschicken. Sie wollen das eine, und gut. Warum noch mehr Arbeit machen ? ;)
die 40,-.....na ja, nicht gerade berauschend, aber warum nicht :)

Und Hi Oliver,

bei der FC wird viel geklaut, klar. Aber es wird auch wirklich viel richtig nett und höflich angefragt und gekauft :)

Viele Grüße
Tina

DieterFFM 16.09.2005 21:27

Zitat:

Zitat von erich_k
Zitat:

Zitat von DieterFFM
Zum Thema angeben bei der Steuererklärung. Da das kein Minijob ist, der pauschal versteuert wird, müsstest Du den Betrag bei der Steuererklärung als Einnahme angeben.

Ob Du es machst oder nicht bleibt im Endeffekt Dir überlassen. Wenn Du es aber nicht machst und erwischt wirst, ist es schlicht und einfach Steuerhinterziehung.

Das ist so nicht richtig! Kleinzuwendungen bis zu einer bestimmten Höhe (ich glaube, das waren mal so um die 400 DM pro Jahr) kannst du bei der Steuererklärung angeben, musst du aber nicht. Das ist keine Steuerhinterziehung, da du diese Summe nicht versteuern musst!!!!!

Mann-o-Mann Erich...

...wegen Dir musste ich jetzt das Steuerlexikon raussuchen. ;)

Was noch viel schlimmer ist - Du hast recht. :roll:

O-Text Steuerhandbuch 2004: "Einkünfte aus Leistungen im Sinne des §22 Nr.3 Satz 2 (Einkünfte aus bestimmten Leistungen) sind nur steuerpflichtig, wenn sie 256,00 Euro oder mehr im Kalenderjahr betragen".

Tja, wieder was gelernt...

Beff 16.09.2005 22:59

Zitat:

Zitat von DieterFFM
O-Text Steuerhandbuch 2004: "Einkünfte aus Leistungen im Sinne des §22 Nr.3 Satz 2 (Einkünfte aus bestimmten Leistungen) sind nur steuerpflichtig, wenn sie 256,00 Euro oder mehr im Kalenderjahr betragen".

Interessant. Danke für die mühe. :top:



Zitat:

Zitat von Tina
das siehst Du richtig. Du musst am Bild nichts machen, das sollte passen Smilie
und nein, ich würde da nicht noch andere Bilder mitschicken. Sie wollen das eine, und gut. Warum noch mehr Arbeit machen ? Winken
die 40,-.....na ja, nicht gerade berauschend, aber warum nicht

Hätt ich ein bisschen handeln sollen?

Bild hab ich abgeschickt und aber doch 2 andere in 800x600 mit rübergebeamt....kostet ja nix ;) (hab dein posting erst jetzt gelesen)

Tina 17.09.2005 00:36

Zitat:

Zitat von Beff
Hätt ich ein bisschen handeln sollen?

einen Versuch wäre es wert gewesen ;)

Viele Grüße
Tina

newdimage 17.09.2005 00:49

Zitat:

Zitat von Beff
Danke für eure Antworten.
Ich schreibe dann einfach eine normale Rechnung ohne ausgewiesener MwSt an die Agentur und gebe die 40 Euro beim Lohnsteuerjahresausgleich mit an. n so oft- aufgeschmissen :kiss: ;)

Vergiss das Ganze, nach diesen Peanuts fragt kein Mensch. 40Euro zu versteuerndes Einkommen, als einmalige Einkünfte ...

Unsere Steuerabteilung wird Dir sicherlich noch nen Tipp geben, aus der Praxis heraus: Geh mit Deiner Liebsten essen.

erich_k 17.09.2005 11:35

Zitat:

Zitat von DieterFFM
Zitat:

Zitat von erich_k
Zitat:

Zitat von DieterFFM
Zum Thema angeben bei der Steuererklärung. Da das kein Minijob ist, der pauschal versteuert wird, müsstest Du den Betrag bei der Steuererklärung als Einnahme angeben.

Ob Du es machst oder nicht bleibt im Endeffekt Dir überlassen. Wenn Du es aber nicht machst und erwischt wirst, ist es schlicht und einfach Steuerhinterziehung.

Das ist so nicht richtig! Kleinzuwendungen bis zu einer bestimmten Höhe (ich glaube, das waren mal so um die 400 DM pro Jahr) kannst du bei der Steuererklärung angeben, musst du aber nicht. Das ist keine Steuerhinterziehung, da du diese Summe nicht versteuern musst!!!!!

Mann-o-Mann Erich...

...wegen Dir musste ich jetzt das Steuerlexikon raussuchen. ;)

Was noch viel schlimmer ist - Du hast recht. :roll:

O-Text Steuerhandbuch 2004: "Einkünfte aus Leistungen im Sinne des §22 Nr.3 Satz 2 (Einkünfte aus bestimmten Leistungen) sind nur steuerpflichtig, wenn sie 256,00 Euro oder mehr im Kalenderjahr betragen".

Tja, wieder was gelernt...

Na, da siehst du mal, was das für ein guter Tipp war!

Ich hatte damals zur Information über das Steuerrecht bezüglich der Vereinsverwaltung an einem Vortrag eines Steuerberaters teilgenommen, allerdings noch zu DM-Zeiten. Jetzt dürfte alles klar sein. Wenn es nicht in der Steuererklärung angegeben wird, ist das auch ok!

Rheinlaender 17.09.2005 13:12

Hi !

Hab erst jetzt die Diskussion um die Steuer gelesen aber es wurde ja schon korrekt erklärt. Meine Freundin schreibt zum Beispiel Artikel für Zeitschriften oder verkauft Fotoaufnahmen die Sie selber von bestimmten Tieren gemacht hat. Das sind keine regelmäßigen Einkünfte aber sie können in einem Jahr auch schon mal über den Freibetrag liegen. Sie hatte das Finanzamt von anfang an informiert und bisher haben die nie etwas dazu gesagt, auch wenns mal drüberlag. Von daher ist eine Info fürs Finanzamt nicht schlecht wenn man so etwas desöfteren macht, dann haben die wenigstens eine Notiz bekommen und es kommt im Zweifelsfall auch nicht zu späteren Komplikationen.


Zitat:

Zitat von Tina
Und Hi Oliver,

bei der FC wird viel geklaut, klar. Aber es wird auch wirklich viel richtig nett und höflich angefragt und gekauft :)

Du glaubst garnicht wie unterschiedlich die Ansichten darüber sind. ;)

Wenn Du bisher gute Erfahrungen gemacht hast, kannst Du darüber sehr froh sein. Ich persönlich kenne einen aktuellen Fall wo mal wieder geklaut wurde und nur weil die Fotografin sich die vorerst anfallenden Anwaltskosten nicht leisten kann, werden die Leutchen damit vermutlich durchkommen.

Allerdings hab ich ihr gesagt Sie soll mir die Bildrechte übertragen, ich sorg dann für den Rest. :twisted:


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