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Danke für eure Antworten.
Ich schreibe dann einfach eine normale Rechnung ohne ausgewiesener MwSt an die Agentur und gebe die 40 Euro beim Lohnsteuerjahresausgleich mit an. Zitat:
Das Bild ist minimalst beschnitten. Wenn Deine Rechnung stimmt -wovon ich ausgehe- hiesse das ja, dass ich an dem Original Bild gar nichts machen müsste, seh ich das richtig? Was anderes noch: Ich habe von diesem Event noch viele andere, auch ganz gute Fotos. Macht es Sinn vielleicht noch zwei, drei andere in 800*600 mitzuschicken, falls ihnen ein anderes besser gefallen würde? Danke für eure Hilfe, ich wäre ohne euch -wie schon so oft- aufgeschmissen :kiss: ;) |
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nein, als Arbeitnehmer kannst Du das nicht absetzen. Dafür müsstest Du ein Gewerbe anmelden. Zitat:
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Hi Stefan,
das siehst Du richtig. Du musst am Bild nichts machen, das sollte passen :) und nein, ich würde da nicht noch andere Bilder mitschicken. Sie wollen das eine, und gut. Warum noch mehr Arbeit machen ? ;) die 40,-.....na ja, nicht gerade berauschend, aber warum nicht :) Und Hi Oliver, bei der FC wird viel geklaut, klar. Aber es wird auch wirklich viel richtig nett und höflich angefragt und gekauft :) Viele Grüße Tina |
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...wegen Dir musste ich jetzt das Steuerlexikon raussuchen. ;) Was noch viel schlimmer ist - Du hast recht. :roll: O-Text Steuerhandbuch 2004: "Einkünfte aus Leistungen im Sinne des §22 Nr.3 Satz 2 (Einkünfte aus bestimmten Leistungen) sind nur steuerpflichtig, wenn sie 256,00 Euro oder mehr im Kalenderjahr betragen". Tja, wieder was gelernt... |
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Bild hab ich abgeschickt und aber doch 2 andere in 800x600 mit rübergebeamt....kostet ja nix ;) (hab dein posting erst jetzt gelesen) |
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Viele Grüße Tina |
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Unsere Steuerabteilung wird Dir sicherlich noch nen Tipp geben, aus der Praxis heraus: Geh mit Deiner Liebsten essen. |
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Ich hatte damals zur Information über das Steuerrecht bezüglich der Vereinsverwaltung an einem Vortrag eines Steuerberaters teilgenommen, allerdings noch zu DM-Zeiten. Jetzt dürfte alles klar sein. Wenn es nicht in der Steuererklärung angegeben wird, ist das auch ok! |
Hi !
Hab erst jetzt die Diskussion um die Steuer gelesen aber es wurde ja schon korrekt erklärt. Meine Freundin schreibt zum Beispiel Artikel für Zeitschriften oder verkauft Fotoaufnahmen die Sie selber von bestimmten Tieren gemacht hat. Das sind keine regelmäßigen Einkünfte aber sie können in einem Jahr auch schon mal über den Freibetrag liegen. Sie hatte das Finanzamt von anfang an informiert und bisher haben die nie etwas dazu gesagt, auch wenns mal drüberlag. Von daher ist eine Info fürs Finanzamt nicht schlecht wenn man so etwas desöfteren macht, dann haben die wenigstens eine Notiz bekommen und es kommt im Zweifelsfall auch nicht zu späteren Komplikationen. Zitat:
Wenn Du bisher gute Erfahrungen gemacht hast, kannst Du darüber sehr froh sein. Ich persönlich kenne einen aktuellen Fall wo mal wieder geklaut wurde und nur weil die Fotografin sich die vorerst anfallenden Anwaltskosten nicht leisten kann, werden die Leutchen damit vermutlich durchkommen. Allerdings hab ich ihr gesagt Sie soll mir die Bildrechte übertragen, ich sorg dann für den Rest. :twisted: |
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