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Bei jeder(!) Brücke, die in dieses Raster fällt (egal wie "zivil" die (Auch-)Nutzung ist, egal wie häufig schon fotografiert, alles egal), drohen Strafen von bis zu 5.000,- € Strafe bzw. sogar Haftstrafen, wenn Ihr sie fotografiert. Und wenn sich Polen in die Richtung eines Landes bewegt, wie Reisefoto es aus der Vergangenheit beschreibt, könnt Ihr sicher sein, dass sich das Strafmaß eher am oberen Rande bewegt. Und ich verweise noch einmal, dass sich sogar das Auswärtige Amt sich mit dem Thema beschäftigt und einen entsprechenden Reise- und Sicherheitshinweis veröffentlicht hat. Wäre das eine uninteressante Lapalie, wäre das sicher nicht passiert. Wie Ihr damit umgeht, überlasse ich gerne Euch. Ich für mich hab eine Schlussfolgerung gezogen. |
Bei mir beginnt beim Lesen solcher Mitteilungen der innere Film, in welchem ich in einem Keller lande und - vom Licht einer gleissenden Lampe geblendet - zu Aeusserungen in einer mir fremden Sprache Stellung zu beziehen habe. Warum hab ich Depp mit dem Weitwinkel den schönen Flussbogen aufnehmen wollen? Und die Brücke links im Bild, die wollte ich sowieso wegretuschieren....
Danke für den Hinweis :top: Nachtrag: Aber trotzdem geht's wieder mal nach Polen. Einfach zweimal gucken. ![]() → Bild in der Galerie |
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Ich fürchte allerdings, dass uns das eines Tages hier auch blühen könnte, wenn die Entwicklung so weiter geht. |
Wie ist das mit dem Eiffelturm, da gibt es doch auch Einschränkungen?
Im Übrigen, nicht nur in Polen gibt es Einschränkungen beim Fotografieren. Ich meine in Thailand ist es auch so und in vielen anderen Ländern auch. Kann man doch nachlesen in den Einreisebedingungen. Ich persönlich hab da kein Problem damit. Wenn die Vorschriften so sind, dann halt ich mich dran. :D |
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"Jedes betroffene Objekt ist mit einem Hinweis auf das Fotografierverbot gekennzeichnet..." Hinter jeder staatlichen Einschränkung steht ein Motiv. In Anbetracht der gegenwärtigen Situation halte ich das Fotografierverbot von gekennzeichneten militärischen Objekten für nachvollziehbar. Ein Fotografierverbot von Objekten kann das Militär in DE verhängen. (siehe ZDv 2/30 >>> klick!) Die entsprechenden Schilder sind jedoch nur auf zum Objekt gehörende Flächen erlaubt. Das wurde in Polen geändert. Zudem gibt es noch einen Erlass zum Thema >>> klack! "Das Fotografieren (Filmen, Zeichnen) von Sperrgebieten und darin befindlichen militärischen Einrichtungen ist verboten (§ 4 Abs. 1 Sperrgebietsgesetz). Im Gegensatz zu den oben angeführten Punkten ist hier auch das Fotografieren von außen erfasst. " Da der Ausbau der Infrastruktur (Straßen, Brücken...) entsprechend der Landesverteidigung auch einem militärisches Interesse unterliegt, ist ein Fotografierverbot nicht generell unangemessen. |
Angesichts der Tatsache, dass im Nachbarland derzeit ein Krieg herrscht, halte ich ein Fotografierverbot militärischer Objekte für nachvollziehbar und angemessen – auch wenn das im Einzelfall als ärgerlich empfunden werden mag. Einschränkungen beim Fotografieren sind zudem nichts Ungewöhnliches: So ist zum Beispiel im Freiburger Münster für das Fotografieren mit Stativ oder professioneller Kamera eine Genehmigung erforderlich. In der Stuttgarter Innenstadt wird man von der Security angesprochen, wenn man vor bestimmten Juweliergeschäften fotografieren möchte. Und auch das Fotografieren von Personen unterliegt rechtlichen Grenzen: Wenn eine Person nicht fotografiert werden möchte, muss man dieses Persönlichkeitsrecht respektieren – unabhängig davon, ob eine Veröffentlichung der Bilder geplant ist oder nicht.
Gruß RW |
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