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-   -   Fotografierverbot bestimmter Einrichtungen und Objekte in Polen (https://www.sonyuserforum.de/forum/showthread.php?t=204828)

DerGoettinger 27.06.2025 09:25

Zitat:

Zitat von Reisefoto (Beitrag 2327473)
Als Polen mit dieser Liste kam, hat mich das an die dunkle Vergangenheit erinnert. Ähnliche Listen gab es in den 80er Jahren in sehr vielen Ländern, hinzu kamen damals noch Bahnhöfe und Flughäfen. In den Ländern, in denen es diese Verbote damals gab, war ich diesbezüglich vorsichtig, denn deren Behörden zählten i.d.R. nicht zu den freundlichsten. Es wäre schön, wenn es nicht wieder so käme...

Das ist das, was ich befürchte. Das Fotografierverbot könnte als Einfalltor für andere Drangsalierung genutzt werden.

atlinblau 27.06.2025 09:29

Zitat:

Zitat von Porty (Beitrag 2327464)
Es ist doch eher die Frage, ob das Ganze im Kontext mit Google Streetview und hochauflösenden Satelliten- oder gar Luftaufnahmen noch irgendeinen Sinn macht. Oder wie so oft in der Politik nur noch als populistische Maßnahme taugt. Frei nach dem Motto "Schaut her, wir tun was" :roll:

Man möchte z.B. eine Handhabe gegen einen Fotografen, der (über Tage) am Ausgang einer militärischen Einrichtung stehend den Militärbetrieb fotografiert und auf seine "Panoramafreiheit" pocht.

Porty 27.06.2025 11:22

Zitat:

Zitat von DerGoettinger (Beitrag 2327478)
Das ist das, was ich befürchte. Das Fotografierverbot könnte als Einfalltor für andere Drangsalierung genutzt werden.

Schreibe doch einfach einen kurzen Brief an den Polnischen Botschafter und frage ihn, wie du dich im Falle der Reise verhalten sollst. Und wenn nichts gescheites zurück kommt, einen 2- Zeiler, dass du nicht fährst. Auch für Polen ist Tourismus eine wichtige Einnahmequelle.

DerGoettinger 27.06.2025 13:39

Zitat:

Zitat von atlinblau (Beitrag 2327479)
Man möchte z.B. eine Handhabe gegen einen Fotografen, der (über Tage) am Ausgang einer militärischen Einrichtung stehend den Militärbetrieb fotografiert und auf seine "Panoramafreiheit" pocht.

Nein, es geht eben nicht ausschließlich um (reinen) Militärbetrieb. Es geht ganz grundsätzlich um Infrastruktur, die sich überall in PL befindet und - unabhängig von der zivilen Nutzung - auch für die Sicherheit des Landes als relevant angesehen wird. Das muss noch nicht mal eine konkrete militärische Nutzung sein (siehe: Einrichtungen der Kommunikationsinfrastruktur).

Bei jeder(!) Brücke, die in dieses Raster fällt (egal wie "zivil" die (Auch-)Nutzung ist, egal wie häufig schon fotografiert, alles egal), drohen Strafen von bis zu 5.000,- € Strafe bzw. sogar Haftstrafen, wenn Ihr sie fotografiert. Und wenn sich Polen in die Richtung eines Landes bewegt, wie Reisefoto es aus der Vergangenheit beschreibt, könnt Ihr sicher sein, dass sich das Strafmaß eher am oberen Rande bewegt.

Und ich verweise noch einmal, dass sich sogar das Auswärtige Amt sich mit dem Thema beschäftigt und einen entsprechenden Reise- und Sicherheitshinweis veröffentlicht hat. Wäre das eine uninteressante Lapalie, wäre das sicher nicht passiert.

Wie Ihr damit umgeht, überlasse ich gerne Euch. Ich für mich hab eine Schlussfolgerung gezogen.

eric roman 27.06.2025 14:23

Bei mir beginnt beim Lesen solcher Mitteilungen der innere Film, in welchem ich in einem Keller lande und - vom Licht einer gleissenden Lampe geblendet - zu Aeusserungen in einer mir fremden Sprache Stellung zu beziehen habe. Warum hab ich Depp mit dem Weitwinkel den schönen Flussbogen aufnehmen wollen? Und die Brücke links im Bild, die wollte ich sowieso wegretuschieren....

Danke für den Hinweis :top:

Nachtrag: Aber trotzdem geht's wieder mal nach Polen. Einfach zweimal gucken.


Bild in der Galerie

usch 28.06.2025 00:29

Zitat:

Zitat von Reisefoto (Beitrag 2327473)
Als Polen mit dieser Liste kam, hat mich das an die dunkle Vergangenheit erinnert.

Ja, das war damals so ein Ostblock-Ding, über das wir hier im Westen immer den Kopf geschüttelt haben. In den 60ern haben wir gelegentlich unsere Verwandten in der DDR besucht, da galt auch striktes Fotografierverbot für Brücken und Eisenbahnen. Ich glaube zwar nicht, dass die Vopo mich als 10jähriges Kind gleich ins Gefängnis gesteckt hätte, aber die Kameras blieben da halt zu Hause. Eigentlich schade, denn damals fuhren viele Reisezüge noch ganz regulär mit Dampfloks.

Ich fürchte allerdings, dass uns das eines Tages hier auch blühen könnte, wenn die Entwicklung so weiter geht.

hanito 28.06.2025 08:46

Wie ist das mit dem Eiffelturm, da gibt es doch auch Einschränkungen?
Im Übrigen, nicht nur in Polen gibt es Einschränkungen beim Fotografieren. Ich meine in Thailand ist es auch so und in vielen anderen Ländern auch. Kann man doch nachlesen in den Einreisebedingungen.

Ich persönlich hab da kein Problem damit. Wenn die Vorschriften so sind, dann halt ich mich dran. :D

atlinblau 28.06.2025 11:24

Zitat:

Zitat von DerGoettinger (Beitrag 2327487)
...
Und ich verweise noch einmal, dass sich sogar das Auswärtige Amt sich mit dem Thema beschäftigt und einen entsprechenden Reise- und Sicherheitshinweis veröffentlicht hat.

Da steht aber auch:

"Jedes betroffene Objekt ist mit einem Hinweis auf das Fotografierverbot gekennzeichnet..."

Hinter jeder staatlichen Einschränkung steht ein Motiv. In Anbetracht der gegenwärtigen Situation halte ich das Fotografierverbot von gekennzeichneten militärischen Objekten für nachvollziehbar.

Ein Fotografierverbot von Objekten kann das Militär in DE verhängen. (siehe ZDv 2/30 >>> klick!) Die entsprechenden Schilder sind jedoch nur auf zum Objekt gehörende Flächen erlaubt. Das wurde in Polen geändert.

Zudem gibt es noch einen Erlass zum Thema >>> klack!

"Das Fotografieren (Filmen, Zeichnen) von Sperrgebieten und darin befindlichen militärischen Einrichtungen ist verboten (§ 4 Abs. 1 Sperrgebietsgesetz). Im Gegensatz zu den oben angeführten Punkten ist hier auch das Fotografieren von außen erfasst. "

Da der Ausbau der Infrastruktur (Straßen, Brücken...) entsprechend der Landesverteidigung auch einem militärisches Interesse unterliegt, ist ein Fotografierverbot nicht generell unangemessen.

RWI 28.06.2025 15:05

Angesichts der Tatsache, dass im Nachbarland derzeit ein Krieg herrscht, halte ich ein Fotografierverbot militärischer Objekte für nachvollziehbar und angemessen – auch wenn das im Einzelfall als ärgerlich empfunden werden mag. Einschränkungen beim Fotografieren sind zudem nichts Ungewöhnliches: So ist zum Beispiel im Freiburger Münster für das Fotografieren mit Stativ oder professioneller Kamera eine Genehmigung erforderlich. In der Stuttgarter Innenstadt wird man von der Security angesprochen, wenn man vor bestimmten Juweliergeschäften fotografieren möchte. Und auch das Fotografieren von Personen unterliegt rechtlichen Grenzen: Wenn eine Person nicht fotografiert werden möchte, muss man dieses Persönlichkeitsrecht respektieren – unabhängig davon, ob eine Veröffentlichung der Bilder geplant ist oder nicht.

Gruß RW

DerGoettinger 28.06.2025 15:43

Zitat:

Zitat von atlinblau (Beitrag 2327502)
Da steht aber auch:

"Jedes betroffene Objekt ist mit einem Hinweis auf das Fotografierverbot gekennzeichnet..."

…und der Satz geht weiter mit die Kennzeichnung kann jedoch unter Umständen schlecht sichtbar oder nicht eindeutig erkennbar sein.. Und selbst dann ist nicht gesichert, dass man es von dem Standpunkt, von dem ich das Foto aufnehmen möchte, sehe (Stichwort: Teleobjektiv)


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