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guenter_w 24.10.2022 17:21

Die alte Leier...

Die Urheberrechte verbleiben unabdingbar beim Urheber (70 Jahre lang). Allein der Urheber kann über die Veröffentlichung bestimmen, sie aber auch widerrufen.

Die Nutzungsrechte können variieren, von einer einmaligen Veröffentlichung in einer definierten Auflage bis zur pauschalen unbegrenzten Nutzung, von einer individuellen, exklusiven Übetragung für den Einzelfall bis zur Gemeinfrei-Stellung. Auf alle Fälle sollte die Nutzung schriftlich mit ihrem Umfang vereinbart werden, wieviel man für die Rechteübertragung bekommen kann, ist Verhandlungssache.

Bei dieser Frage empfiehlt sich auf jeden Fall die rechtzeitige Information über die Rechtslage. Das Verdienen fängt später an...

ayreon 24.10.2022 19:41

@Steve
Sachen haben halt dummerweise kein Persönlichkeitsrecht und der Fall ist ja umgekehrt.
Hat der Bauherr denn wenigstens auch Fotos bekommen oder war er nur gutgläubig?

twolf 24.10.2022 19:48

Wie sieht es denn mit der Abgebildeten Person aus? Hast du da die Rechte?

Windbreaker 24.10.2022 20:12

Zitat:

Zitat von twolf (Beitrag 2255321)
Wie sieht es denn mit der Abgebildeten Person aus? Hast du da die Rechte?

Was willst du denn da für Rechte? Die Person ist ja überhaupt nicht zu erkennen. Die Person könnte ja nicht einmal nachweisen, dass sie das ist.

steve.hatton 24.10.2022 22:27

Zitat:

Zitat von ayreon (Beitrag 2255319)
@Steve
Sachen haben halt dummerweise kein Persönlichkeitsrecht und der Fall ist ja umgekehrt.
Hat der Bauherr denn wenigstens auch Fotos bekommen oder war er nur gutgläubig?

Die Beuherrin war nur nett zu ihrem Architekten - sie kannte die Photographin gar nicht !
Natürlich hat sie nichts schriftlich vereinbart - aber wie gesagt, sie regt(e) sich drüber auf, handelte aber niemals....o sie BIlder erhielt, wei´ich nicht.

Da sind wir wieder bei der Situation die nicht von der Panoramafreiheit abgedeckt ist. Wer in einer Wohnung, vom Garten eines Hauses aus das Haus oder den Garten photographiert sollte für die Nutzung des Bildmaterials eine Zustimmung des Besitzers(Bewohners)* haben ...

* Im Hinblick auf die Lesbarkeit wurde im Text auf Gendern verzichtet.:crazy:

kiwi05 24.10.2022 22:40

Zitat:

Zitat von steve.hatton (Beitrag 2255337)
…..
* Im Hinblick auf die Lesbarkeit wurde im Text auf Gendern verzichtet.:crazy:

Den Satz sollte ich in meine Signatur übernehmen.;)

Pittisoft 25.10.2022 08:36

Zitat:

Zitat von twolf (Beitrag 2255321)
Wie sieht es denn mit der Abgebildeten Person aus? Hast du da die Rechte?

Das war gleich auch unser Gedanke, und wer schon öfters Post von Anwälte im Briefkasten hatte reagiert da etwas sensibel.
Und Steve sein Beispiel zeigt recht gut wie es mit Bilder gehen kann.

Zitat:

Zitat von Windbreaker (Beitrag 2255324)
Was willst du denn da für Rechte? Die Person ist ja überhaupt nicht zu erkennen. Die Person könnte ja nicht einmal nachweisen, dass sie das ist.

Wenn die Person "wenn ich das richtig gesehen habe" mit hellen Bart, Sonnenbrille und Hut sich als einzige auf dem eigenen Acker befindet mit sein Arbeitsgerät in der Hand und sich irgendwann auf ein riesigen Plakat wiederfindet.
Da möchte ich nicht derjenige sein der die Bildrechte inne hat wenn die Person damit nicht einverstanden ist.

Ich will hier keine Diskussion lostreten, nur "roanjub" sollte schriftlich die Nutzung des Bildes klar festlegen damit es vielleicht später kein böses Erwachen für ihn gibt.;)

Klinke 25.10.2022 09:22

Zitat:

Zitat von kiwi05 (Beitrag 2255338)
Den Satz sollte ich in meine Signatur übernehmen.;)

:top: :crazy:

twolf 25.10.2022 19:31

Zitat:

Zitat von Windbreaker (Beitrag 2255324)
Was willst du denn da für Rechte? Die Person ist ja überhaupt nicht zu erkennen. Die Person könnte ja nicht einmal nachweisen, dass sie das ist.

Ist das deine Private Meinung, oder eine Rechsichere Bewertung ?:evil:

guenter_w 25.10.2022 19:34

Zitat:

Zitat von ayreon (Beitrag 2255319)
@Steve
Sachen haben halt dummerweise kein Persönlichkeitsrecht und der Fall ist ja umgekehrt.
Hat der Bauherr denn wenigstens auch Fotos bekommen oder war er nur gutgläubig?

So kann man sich irren! Fotografiere mal ungefragt den Hundertwasserbahnhof in Uelzen vom Gehweg aus und stelle das Bild ins Netz! Aber zuvor kräftig sparen!

Bauwerke und Markenzeichen können durchaus geschützt sein, die "Panoramafreiheit" kann eingeschränkt sein, ebenso kann man in die Falle von Perspektiven und Bildausschnitten gelangen - so mancher Freizeitfotograf bekam schon unliebsame anwaltliche Post.

Sollten Personen einen bildbestimmenden Teil des Fotos ausmachen, braucht man die schriftliche Zustimmung zur Veröffentlichung.

Alles Dinge, die geklärt sein müssen, bevor man ein Foto gegen Honorar hergibt...


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