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wenn ich gewußt hätte das sich Sony gegenüber langjährigen Nutzern ihrer Produkte daran stößt,wäre ich auch ganz anders vorgegangen,also "Ehrlichkeit währt am längsten" ist wohl überholt. |
:roll::roll::roll:
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Lass mich überraschen ob Sony nach deinen Gang zum Anwalt im Umkehrschluss die Zeit in der frühestens Cashback beantragt werden kann auf 2 oder mehr Monate hochschraubt, die 30 Tage sind ja auch noch nicht sooo lange.....:roll:
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Erstgespräch mit enem Anwalt (das zahlt in der Regel die Rechtsschutzversicherung) ist zur Einschätzuung der Rechtslage schon mal eine gute Idee. Hilfreich wäre dafür der genaue Text zur Cachbackaktion von Sony - andernfalls ist da vom Anwalt nicht viel zum Prüfen vorhanden und rechtliche Einschätzung ist ungewiss. Als überraschende Klausel sehe ich das Vorgehen bzw. die Auffassung von Sony nicht: Sony möchte anscheinnend vermeiden, dass sie selber über die Cashbackzahlung dafür sorgen, dass neuwertige Ware zu niedrigen Preisen auf den Markt kommt. Vermutlich eher nicht aus Imagegründen, sondern weil Sony die Ware lieber selber neu (mit Cashback) verkaufen möchte. Ich bin gespannt, wie die rechtliche Einschätzung des Anwalts aussieht. Wäre schön, wenn du uns das bei Gelegenheit mitteilen könntest. |
Ich sehe es wie SONY - da könnte dann jeder kommen A7RIV für 3500 EUR kaufen, sie als neu wieder an einen dummen verkaufen der von er Aktion nix weiß, und man selber streicht dann 100-250 eur ein.
Ist halt sehr dumm gelaufen, man verkauft erst wenn SONY schreibt das der Cashback durchgegangen ist. muss aber sagen das es bei mir echt eine Crux war bis das Durchging, wegen wabbligen 50 Kröten so einen Aufwand zu machen - musste alle 4 tage neue Fotos posten weil der Typ zu blind war, es voll sehen wollte, nochmals die Rechnung etc - ich war sehr entnervt aber nach 2 Wochen dann ging es durch. |
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Spannend ist aber, dass Sony in der letzen Klausel 29 den Rechtsweg ausschließt. https://campaign.odw.sony-europe.com...conditions.pdf Das Ganze liest sich wie die AGBs von Gewinnspielen, da wäre der Ausschluss wirksam. Bei einem Kaufgeschäft mit Auslobung einer Prämie wohl eher nicht. Und auch die merkwürdige Definition von „Wiederverkäufer“ würde ich nicht hinnehmen. Diese Agenturen beschäftigen da wohl Laien, die pro bearbeiteten Fall eine Pauschale bekommen. Ich glaube kaum, dass da Rechtsexperten Handyfotos anschauen und auf Emails antworten. Daher wird die Ablehnung nicht der Ausfluss einer professionellen Rechtswürdigung sein. Wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht würde ich diese selbstverständlich ausnutzen und eine Erstberatung bei einem Fachanwalt für Verbraucherrecht in Anspruch nehmen. Sony bzw. die Agentur „Markenmehrwert“ bekleckert sich bei der Abwicklung des Cashback offensichtlich regelmässig nicht mit Ruhm. https://community.sony.de/t5/generel.../269750/page/3 Bei Nikon wird das Cashback sofort vom Kaufpreis abgezogen. Man sieht das dann auch als Abknicken in den Preisgraphiken bei Idealo, Geizhals und co. Das möchte Sony offensichtlich verhindern und wählt daher diesen Weg. |
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Zu meinen 200-600 und dem 90er Makro, gab es jeweils 100€ Cashback und 100€ Sofortrabatt. |
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Für mich ist Cashback der gleiche Humbug wie bei den Coffeeshops und Supermärkten, wo man Stempelabdrücke sammeln, Punkte in ein Sammelheft kleben oder Codes freirubbeln muss, statt dass sie einfach die Produkte um 3% billiger verkaufen. Vielleicht hat irgendein Verkaufspsychologe herausgefunden, dass es die Marke im Kopf des Kunden effektiver verankert, wenn man ihn mit irgendwelchem Firlefanz beschäftigt. :zuck: |
Geht der Cashback-Anspruch nicht an den Zweiteigentümer über wenn er noch nicht genutzt wurde? Das hätte man dann beim Weiterverkauf einpreisen müssen.
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Moin, moin,
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Dat Ei |
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