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-   -   Sony verweigert Cashback wegen Wiederverkauf (https://www.sonyuserforum.de/forum/showthread.php?t=200186)

Rookie Shooter 23.01.2022 17:28

Zitat:

Zitat von Ditmar (Beitrag 2230892)
Es ist nicht mehr in Deinem Besitz, und das wird jetzt wohl zum Stolperstein. :cool:

Ich hätte das ganze sicher anders gemacht, und somit keinerlei Probleme bekommen. ;)
Trotzdem viel Spaß beim klagen. :oops:

Natürlich passiert mir das in der Form auch nicht mehr,
wenn ich gewußt hätte das sich Sony gegenüber langjährigen Nutzern ihrer
Produkte daran stößt,wäre ich auch ganz anders vorgegangen,also
"Ehrlichkeit währt am längsten"
ist wohl überholt.

Ditmar 23.01.2022 18:11

:roll::roll::roll:

Pittisoft 23.01.2022 18:17

Lass mich überraschen ob Sony nach deinen Gang zum Anwalt im Umkehrschluss die Zeit in der frühestens Cashback beantragt werden kann auf 2 oder mehr Monate hochschraubt, die 30 Tage sind ja auch noch nicht sooo lange.....:roll:

Man 23.01.2022 19:54

Zitat:

Zitat von Rookie Shooter (Beitrag 2230884)
...Wiederverkäufer:
Als Wiederverkäufer (Abschn. 25a.1 Abs. 2 UStAE) gelten Unternehmer, ...

Ob Sony die Definition eines Wiederverkäufers aus einer Vorgabe zur Umsatzsteuer (UST) für sich selber definiert, glaube ich eher nicht. Vermutlich werden die Fotoprodukte überwiegend von Privatpersonen gkauft, die keine Umsatzsteuer ausweisen dürfen.

Erstgespräch mit enem Anwalt (das zahlt in der Regel die Rechtsschutzversicherung) ist zur Einschätzuung der Rechtslage schon mal eine gute Idee. Hilfreich wäre dafür der genaue Text zur Cachbackaktion von Sony - andernfalls ist da vom Anwalt nicht viel zum Prüfen vorhanden und rechtliche Einschätzung ist ungewiss.

Als überraschende Klausel sehe ich das Vorgehen bzw. die Auffassung von Sony nicht: Sony möchte anscheinnend vermeiden, dass sie selber über die Cashbackzahlung dafür sorgen, dass neuwertige Ware zu niedrigen Preisen auf den Markt kommt.
Vermutlich eher nicht aus Imagegründen, sondern weil Sony die Ware lieber selber neu (mit Cashback) verkaufen möchte.

Ich bin gespannt, wie die rechtliche Einschätzung des Anwalts aussieht. Wäre schön, wenn du uns das bei Gelegenheit mitteilen könntest.

Fuexline 23.01.2022 20:08

Ich sehe es wie SONY - da könnte dann jeder kommen A7RIV für 3500 EUR kaufen, sie als neu wieder an einen dummen verkaufen der von er Aktion nix weiß, und man selber streicht dann 100-250 eur ein.

Ist halt sehr dumm gelaufen, man verkauft erst wenn SONY schreibt das der Cashback durchgegangen ist. muss aber sagen das es bei mir echt eine Crux war bis das Durchging, wegen wabbligen 50 Kröten so einen Aufwand zu machen - musste alle 4 tage neue Fotos posten weil der Typ zu blind war, es voll sehen wollte, nochmals die Rechnung etc - ich war sehr entnervt aber nach 2 Wochen dann ging es durch.

turboengine 23.01.2022 22:01

Zitat:

Zitat von Fuexline (Beitrag 2230931)
Ich sehe es wie SONY - da könnte dann jeder kommen A7RIV für 3500 EUR kaufen, sie als neu wieder an einen dummen verkaufen der von er Aktion nix weiß, und man selber streicht dann 100-250 eur ein.

Wer von einem Privaten eine Kamera zum Neupreis kauft ist wirklich dumm.

Spannend ist aber, dass Sony in der letzen Klausel 29 den Rechtsweg ausschließt.
https://campaign.odw.sony-europe.com...conditions.pdf
Das Ganze liest sich wie die AGBs von Gewinnspielen, da wäre der Ausschluss wirksam. Bei einem Kaufgeschäft mit Auslobung einer Prämie wohl eher nicht.
Und auch die merkwürdige Definition von „Wiederverkäufer“ würde ich nicht hinnehmen.

Diese Agenturen beschäftigen da wohl Laien, die pro bearbeiteten Fall eine Pauschale bekommen. Ich glaube kaum, dass da Rechtsexperten Handyfotos anschauen und auf Emails antworten. Daher wird die Ablehnung nicht der Ausfluss einer professionellen Rechtswürdigung sein.

Wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht würde ich diese selbstverständlich ausnutzen und eine Erstberatung bei einem Fachanwalt für Verbraucherrecht in Anspruch nehmen.

Sony bzw. die Agentur „Markenmehrwert“ bekleckert sich bei der Abwicklung des Cashback offensichtlich regelmässig nicht mit Ruhm.
https://community.sony.de/t5/generel.../269750/page/3

Bei Nikon wird das Cashback sofort vom Kaufpreis abgezogen. Man sieht das dann auch als Abknicken in den Preisgraphiken bei Idealo, Geizhals und co. Das möchte Sony offensichtlich verhindern und wählt daher diesen Weg.

LXDZB 23.01.2022 22:14

Zitat:

Zitat von turboengine (Beitrag 2230955)

Bei Nikon wird das Cashback sofort vom Kaufpreis abgezogen. Man sieht das dann auch als Abknicken in den Preisgraphiken bei Idealo, Geizhals und co. Das möchte Sony offensichtlich verhindern und wählt daher diesen Weg.

Bei Sony gibt es ja auch noch Sofortrabatt-Aktionen.
Zu meinen 200-600 und dem 90er Makro, gab es jeweils 100€ Cashback und 100€ Sofortrabatt.

usch 24.01.2022 04:27

Zitat:

Zitat von turboengine (Beitrag 2230955)
Sony bzw. die Agentur „Markenmehrwert“ bekleckert sich bei der Abwicklung des Cashback offensichtlich regelmässig nicht mit Ruhm.

Markenmehrwert arbeitet schon lange nicht mehr für Sony. Das Letzte, was ich da registriert habe, war vor 10 Jahren die A99. Was natürlich nicht heißen muss, dass die interne Abwicklung besser läuft, da werden nach wie vor irgendwelche angelernten Niedriglohnkräfte dran sitzen.

Zitat:

Bei Nikon wird das Cashback sofort vom Kaufpreis abgezogen.
Das ist dann aber kein Cashback mehr, sondern ein normaler Rabatt. Den gibt es bei Sony bei teilnehmenden Händlern auch noch, zusätzlich zum Cashback. Cashback (wörtlich "Geldzurück") bedeutet ja gerade, dass man erst einmal den vollen Preis bezahlt und dann eine Erstattung bekommt.

Zitat:

Man sieht das dann auch als Abknicken in den Preisgraphiken bei Idealo, Geizhals und co. Das möchte Sony offensichtlich verhindern und wählt daher diesen Weg.
Für den Händler hat das allerdings den Vorteil, dass er mit "UVP unser Preis!" werben kann, und der Kunde muss nicht durch 'zig Reifen springen. Was ein hoher Preis in den Vergleichsportalen für einen Vorteil haben soll, seh ich nicht so ganz. Außer bei Interessenten den Eindruck zu verfestigen "Sony ist mir zu teuer".

Für mich ist Cashback der gleiche Humbug wie bei den Coffeeshops und Supermärkten, wo man Stempelabdrücke sammeln, Punkte in ein Sammelheft kleben oder Codes freirubbeln muss, statt dass sie einfach die Produkte um 3% billiger verkaufen. Vielleicht hat irgendein Verkaufspsychologe herausgefunden, dass es die Marke im Kopf des Kunden effektiver verankert, wenn man ihn mit irgendwelchem Firlefanz beschäftigt. :zuck:

*thomasD* 24.01.2022 07:29

Geht der Cashback-Anspruch nicht an den Zweiteigentümer über wenn er noch nicht genutzt wurde? Das hätte man dann beim Weiterverkauf einpreisen müssen.

Dat Ei 24.01.2022 08:18

Moin, moin,

Zitat:

Zitat von *thomasD* (Beitrag 2230976)
Geht der Cashback-Anspruch nicht an den Zweiteigentümer über wenn er noch nicht genutzt wurde?

Gebrauchtgeräte sind von der Cashback-Aktion ausgeschlossen.


Dat Ei


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