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norby 24.09.2020 19:04

Gut zu wissen

Friesenbiker 25.09.2020 16:55

Zitat:

Zitat von suchm (Beitrag 2161612)
Puuh. Da habe ich mir noch gerade rechtzeitig eines auf Halde gelegt.

Jau, ich hab auch im Juli 4stk gekauft :top:

Windbreaker 25.09.2020 17:49

Zitat:

Zitat von Dornwald46 (Beitrag 2161813)
Der Käufer muß damit einverstanden sein und seine Daten an die Versicherung senden, dass er die Kamera erworben hat und somit als neuer VN (Versicherungsnehmer) eingetragen wird. Die Police wird dann auf ihn umgeschrieben.

Es gibt keine Versicherung, das ist ja der Grund, weshalb der Pannenschutz nicht mehr verkauft werden darf. Aber übertragbar ist er.

usch 25.09.2020 17:49

Zitat:

Zitat von Friesenbiker (Beitrag 2161984)
Jau, ich hab auch im Juli 4stk gekauft :top:

Hm ... was macht ihr damit? Laut AGB muss der Pannenschutz entweder zusammen mit dem versicherten Produkt oder in einem Zeitraum von 360 Tagen danach gekauft werden. Daß man einen alten Pannenschutz auch noch für später gekaufte Produkte verwenden könnte, kann ich da nicht entdecken.

Windbreaker 25.09.2020 17:55

Zitat:

Zitat von usch (Beitrag 2161990)
...... Laut AGB muss der Pannenschutz entweder zusammen mit dem versicherten Produkt oder in einem Zeitraum von 360 Tagen danach gekauft werden.

Er kann nur für Produkte, die nicht älter als 360 Tage sind, aktiviert werden. Gekauft werden kann er (konnte er) jederzeit. Das war ja nur eine Karte mit einem Aktivierungscode. Die Prüfung, ob er für das Produkt aktiviert werden kann, findet erst beim Aktivierungsvorgang statt. Nicht beim Kauf. Wie lange er jetzt noch in die Zukunft aktiviert werden kann, weiß ich allerdings nicht.

usch 25.09.2020 18:31

Zitat:

Zitat von Windbreaker (Beitrag 2161992)
Gekauft werden kann er (konnte er) jederzeit.

Auch vor dem eigentlichen Produkt? Hat das schon jemand erfolgreich praktiziert? Dann wäre das eine Kulanz von Sony, die über die AGB hinausgeht.

Zitat:

Das war ja nur eine Karte mit einem Aktivierungscode. Die Prüfung, ob er für das Produkt aktiviert werden kann, findet erst beim Aktivierungsvorgang statt. Nicht beim Kauf.
Ja. Aber der Händler, der dir den Pannenschutz verkauft hat, wird ja den Zahlungseingang an Sony melden müssen, damit der Code scharfgeschaltet wird und keiner eine geklaute Garantiekarte aktivieren kann. Damit ließe sich auch das Zeitfenster bestimmen und die Aktivierung verweigern, wenn das Kaufdatum des Produkts nach dem Kaufdatum der Garantie liegt. Oder halt spätestens dann, wenn die Garantiekarte älter als 360 Tage ist.

Friesenbiker 25.09.2020 19:28

Zitat:

Zitat von usch (Beitrag 2161990)
Hm ... was macht ihr damit?

Seine Geräte absichern?
Ich habe die allesamt bei Schuhmann gekauft, Herr Mayr hat die komplette Kommunikation mit Sony übernommen und meine Seriennummern angegeben. :top:

Windbreaker 25.09.2020 19:38

Zitat:

Zitat von usch (Beitrag 2161996)
Auch vor dem eigentlichen Produkt? Hat das schon jemand erfolgreich praktiziert? Dann wäre das eine Kulanz von Sony, die über die AGB hinausgeht.

Warum nicht vor dem Produkt? Wichtig ist doch, dass das Produkt bei Aktivierung nicht älter als 360 Tage ist. (Bzw. das Kaufdatum)

Zitat:

Zitat von usch (Beitrag 2161996)
Ja. Aber der Händler, der dir den Pannenschutz verkauft hat, wird ja den Zahlungseingang an Sony melden müssen, damit der Code scharfgeschaltet wird und keiner eine geklaute Garantiekarte aktivieren kann. Damit ließe sich auch das Zeitfenster bestimmen und die Aktivierung verweigern, wenn das Kaufdatum des Produkts nach dem Kaufdatum der Garantie liegt. Oder halt spätestens dann, wenn die Garantiekarte älter als 360 Tage ist.

Der Code ist immer aktiv. Der Händler gibt den dir in der Regel in einer eingeschweißten Verpackung. Der macht normalerweise gar nichts. Man konnte den Pannebschutz ja auch im Blister im Mediamarkt kaufen. Der Code ist halt nur einmal aktiv.

usch 25.09.2020 22:20

Zitat:

Zitat von Friesenbiker (Beitrag 2162007)
Ich habe die allesamt bei Schuhmann gekauft, Herr Mayr hat die komplette Kommunikation mit Sony übernommen und meine Seriennummern angegeben. :top:

Das ist ja der Normalfall. Ich meinte auf Vorrat gekaufte Codes ohne ein passendes Gerät dazu. Dein Posting las sich für mich so, als hättest du dir vier Garantiekarten für später in die Schublade gelegt. Da hätte mich halt interessiert, wie und wofür du die alle noch benutzen willst.

Zitat:

Zitat von Windbreaker (Beitrag 2162008)
Warum nicht vor dem Produkt?

Vielleicht um genau das zu verhindern, daß jemand in drei Jahren mit einem uralten Code ankommt und einen Pannenschutz aktiviert haben will, der schon ewig nicht mehr angeboten wird?

Zitat:

Wichtig ist doch, dass das Produkt bei Aktivierung nicht älter als 360 Tage ist. (Bzw. das Kaufdatum)
Ich fände es z.B. auch wichtig, daß das Produkt, für das man einen Pannenschutz erwirbt, zu dem Zeitpunkt überhaupt existiert. Ich bin echt gespannt, was passiert, wenn jemand einen vor einem halben Jahr gekauften Aktivierungscode z.B. für seine neue α7C einsetzen will.

Zitat:

Man konnte den Pannebschutz ja auch im Blister im Mediamarkt kaufen.
Dann ist natürlich §1.3 der AGB nur schwer verifizierbar. Wenn aber alle Händler die bereits ausgelieferten Codes zurückgeben mussten, ist zumindest klar, daß die Zahlung des Kaufpreises nicht nach diesem Termin erfolgt sein kann.

suchm 26.09.2020 08:40

Laut Geizhals gibt es den Pannenschutz noch in Österreich zu kaufen.

Und meine Karte liegt auf Halde. Das Budget fürs 200-600 ist halt noch nicht da. Und so wie bislang die Aktivierungen liefen, habe ich auch wenig Sorge. Nur zu lange sollte ich wohl nicht warten. Sonst schalten sie ev. irgendwann das Aktivierungsportal ab.


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