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Ellersiek 20.07.2020 13:49

Ist das nicht ein wenig zu einfach, ohne genaue Detailkenntnisse auf den Fotografen loszugehen? Gleich von Wucher zu sprechen?

Lieben Gruß
Ralf

Ellersiek 20.07.2020 13:59

Zitat:

Zitat von guenter_w (Beitrag 2150257)
... Der Fotograf kann mit den Bildern nichsts anfangen...

Je nach Vereinbarung. Ich war vor zwei Jahren auf einer Hochzeit. Da konnte man als Gast Bilder, gegen Geld, beim Fotografen online bestellen. Die Voraransicht im Netz war mir deutlichem Wasserzeichen.

Kann man gut finden, muss man aber nicht. Als Gast der Hochzeit fühlten wir uns etwas vera... . Aber was soll`s: es war so vereinbart und es gab ja auch keinen Zwang zur Bestellung (die bei uns dann auch ausgeblieben ist).

Gruß
Ralf

ayreon 20.07.2020 14:52

Es ist halt das Problem wenn ein Laie im Zuge der Hochzeitsvorbereitung einen lokalen Fotografen engagiert der eben weit vom Wohnort entfernt ist. Man glaubt an das Gute im Menschen, bezahlt einen angemessenen Preis und fällt dann eben aus allen Wolken, wenn die Auflösung absichtlich auf kleines Webformat getrimmt ist.
Wenn ein Fotograf auf Transparenz achtet und alle Konditionen vorab auf den Tisch legt weiß jeder was ihn erwartet. Wenn wichtige Aspekte verschwiegen werden, ist das für den Kunden halt frustrierend.

Ich hatte einen Fall, da hatte ein Freund einen Profi engagiert (war selbst der Trauzeuge) und da wurden die Bilder in der Auflösung der Nikon D90 auf DVD übergeben und das ist jetzt 12 Jahre her

guenter_w 20.07.2020 16:02

Zitat:

Zitat von Ellersiek (Beitrag 2150263)
Je nach Vereinbarung. Ich war vor zwei Jahren auf einer Hochzeit. Da konnte man als Gast Bilder, gegen Geld, beim Fotografen online bestellen. Die Voraransicht im Netz war mir deutlichem Wasserzeichen.

Kann man gut finden, muss man aber nicht. Als Gast der Hochzeit fühlten wir uns etwas vera... . Aber was soll`s: es war so vereinbart und es gab ja auch keinen Zwang zur Bestellung (die bei uns dann auch ausgeblieben ist).

Im allgemeinen sieht auf Hochzeitsbildern Personen abgebildet - und die haben nun mal das Recht am eigenen Bild! D.h. ohne Release kann der Fotograf nichts damit anfangen. Er wird wohl kaum von jedem Gast ein solches haben. Voransicht im Netz geht gar nicht - außer bei dem beschränkten Kreis der Hochzeitsgäste.

Ellersiek 20.07.2020 19:21

Zitat:

Zitat von guenter_w (Beitrag 2150288)
Im allgemeinen sieht auf Hochzeitsbildern Personen abgebildet - und die haben nun mal das Recht am eigenen Bild! D.h. ohne Release kann der Fotograf nichts damit anfangen. Er wird wohl kaum von jedem Gast ein solches haben. Voransicht im Netz geht gar nicht - außer bei dem beschränkten Kreis der Hochzeitsgäste.

Und wenn auf der Einladung stand, dass fotografiert wird und die Bilder gekauft werden können? Kann mich gerade nicht an das genaue Prozedere erinnern, aber es war vorher bekannt, dass man Abzüge hätte kaufen können.

Ja sicher war der eingeschränkt. Und man hat durch sein sein eigenes Verhalten dem Fotografiert werden zugestimmt, da gibt es auch einen juristischen Fachbegriff für: ...-Zustimmung, kann mich gerade nicht an den Begriff erinnern.

Gut, dass ich kein Hochzeitsfotograf bin. Da fotografiert man womöglich im Auftrag des Paares und ein Gast kommt mit dem Recht am eigenen Bild um die Ecke...

Gruß
Ralf

guenter_w 20.07.2020 19:33

Zitat:

Zitat von Ellersiek (Beitrag 2150320)
Und wenn auf der Einladung stand, dass fotografiert wird und die Bilder gekauft werden können? Kann mich gerade nicht an das genaue Prozedere erinnern, aber es war vorher bekannt, dass man Abzüge hätte kaufen können.

Ja sicher war der eingeschränkt. Und man hat durch sein sein eigenes Verhalten dem Fotografiert werden zugestimmt, da gibt es auch einen juristischen Fachbegriff für: ...-Zustimmung, kann mich gerade nicht an den Begriff erinnern.

Gut, dass ich kein Hochzeitsfotograf bin. Da fotografiert man womöglich im Auftrag des Paares und ein Gast kommt mit dem Recht am eigenen Bild um die Ecke...

Gruß
Ralf

Das gilt nur bei öffentlichen Veranstaltungen bzw. in der Öffentlichkeit. Ansonsten läuft ohne explizite schriftliche Zustimmung gar nichts! Bei privaten Feiern dürfen die Bilder nur innerhalb der Teilnehmer gezeigt werden.

Wo kein Kläger, da kein Richter! Darauf würde ich mich aber nie verlassen, denn irgendjemand könnte urplötzlich aus dem Busch kommen und Schwierigkeiten machen.


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