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Ist das nicht ein wenig zu einfach, ohne genaue Detailkenntnisse auf den Fotografen loszugehen? Gleich von Wucher zu sprechen?
Lieben Gruß Ralf |
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Kann man gut finden, muss man aber nicht. Als Gast der Hochzeit fühlten wir uns etwas vera... . Aber was soll`s: es war so vereinbart und es gab ja auch keinen Zwang zur Bestellung (die bei uns dann auch ausgeblieben ist). Gruß Ralf |
Es ist halt das Problem wenn ein Laie im Zuge der Hochzeitsvorbereitung einen lokalen Fotografen engagiert der eben weit vom Wohnort entfernt ist. Man glaubt an das Gute im Menschen, bezahlt einen angemessenen Preis und fällt dann eben aus allen Wolken, wenn die Auflösung absichtlich auf kleines Webformat getrimmt ist.
Wenn ein Fotograf auf Transparenz achtet und alle Konditionen vorab auf den Tisch legt weiß jeder was ihn erwartet. Wenn wichtige Aspekte verschwiegen werden, ist das für den Kunden halt frustrierend. Ich hatte einen Fall, da hatte ein Freund einen Profi engagiert (war selbst der Trauzeuge) und da wurden die Bilder in der Auflösung der Nikon D90 auf DVD übergeben und das ist jetzt 12 Jahre her |
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Ja sicher war der eingeschränkt. Und man hat durch sein sein eigenes Verhalten dem Fotografiert werden zugestimmt, da gibt es auch einen juristischen Fachbegriff für: ...-Zustimmung, kann mich gerade nicht an den Begriff erinnern. Gut, dass ich kein Hochzeitsfotograf bin. Da fotografiert man womöglich im Auftrag des Paares und ein Gast kommt mit dem Recht am eigenen Bild um die Ecke... Gruß Ralf |
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Wo kein Kläger, da kein Richter! Darauf würde ich mich aber nie verlassen, denn irgendjemand könnte urplötzlich aus dem Busch kommen und Schwierigkeiten machen. |
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