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-   -   Provokativer Ansatz: Recht auf eigenes Spiegelbild? (https://www.sonyuserforum.de/forum/showthread.php?t=195677)

minfox 28.06.2020 20:34

Zitat:

Zitat von MakiSG (Beitrag 2146260)
Ist „giltet“ Schweizerdeutsch?

Kindergartensprache: Das gildet nicht

BeHo 29.06.2020 02:25

@Milo: Ist Deine Frage ernst gemeint? :shock:

Itscha 29.06.2020 08:45

Zitat:

Zitat von kiwi05 (Beitrag 2146273)
Giltet, giltet nicht.

Im Original: "Dat gilted ned!";)

hpike 29.06.2020 09:33

Bei uns heißt es im Original "dat gildet nich". Sagen wir heute noch manchmal aus Spaß. Ist halt Platt.

MakiSG 30.06.2020 14:34

Danke euch für die Korrektur zu "giltet" :D

Und ja, war mein ernst mit der Frage. Da ein Foto eines Spiegelbilds ja beispielsweise eigentlich nicht mich abbildet... sondern mein Spiegelbild eben.
Das Muttermal, das links sitzt, sitzt im Spiegelbild rechts.
Klar gibts beim Gesamtbild eine Wiedererkennung. Aber trotzdem ist es eben das Spiegelbild und nicht die Person selbst.

Deshalb meine Frage.

Probierts mal aus, und zeigt jemandem euer Spiegelbild. Er wird euch sagen, dass irgendwas mit dem Bild nicht stimmt.

Dat Ei 30.06.2020 14:51

Zitat:

Zitat von MakiSG (Beitrag 2146502)
Aber trotzdem ist es eben das Spiegelbild und nicht die Person selbst.

Auch seitenrichtig wäre es nur ein Bild und nicht die Person selbst...


Dat Ei

nex69 30.06.2020 15:15

Zitat:

Zitat von MakiSG (Beitrag 2146260)
Ist „giltet“ Schweizerdeutsch?

Ja. Das gibt es im Deutschen nicht.

nex69 30.06.2020 15:16

Zitat:

Zitat von perser (Beitrag 2146184)
...oder auch (noch) optimaler bzw. optimalste, (noch) maximaler bzw. maximalste, extremste, echteste, meistverkaufteste, erstklassigste, minimalste, lupenreinste... Oder auch v o r programmieren.

Einzigste, Standart Oft benutzt aber trotzdem falsch...

XG1 30.06.2020 15:23

Dann halt der Allereinzigste.

patent_uck 30.06.2020 15:36

Zurück zur ursprünglichen Frage: (nach deutschem Recht): Eine Einwilligung zur Veröffentlichung einer Abbildung ist grundsätzlich dann erforderlich, wenn der Abgebildete individuell erkennbar ist. Die Abbildung muss daher nicht naturgetreu sein, um deren Veröffentlichung rechtswidrig zu machen. Selbstverständlich führt eine spiegelverkehrte Abbildung ebenso wie eine gewisse Verfremdung per Nachbearbeitung nicht aus dem Verbotstatbestand heraus, solange die Erkennbarkeit der abgebildeten Person - und sei es aus den Begleitumständen(!) - gegeben ist.


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