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- was sagt der Verwaltervertrag?
- als Thema für die nächste Eigentümerversammlung auf die Tagesordnung setzen lassen |
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Deshalb die Beantwortung obiger Frage, wenn Dir das Geld zu steht. Die Vorgehensweise ist eigentlich immer die Gleiche: Schreiben schicken (am Besten per Einschreiben Rückschein) mit Fristsetzung. Die Frist sollte in einem annehmbaren Rahmen sein, also 14 Tage (evtl. würde ich auch jetzt 3 Wochen nehmen wg. Corona). Die Frist muss benannt werden, also ein genaues Datum nennen. Wenn diese Frist verstreicht (ein paar Tage noch abwarten ob sich wirklich nichts tut) kannst Du getrost zum Anwalt gehen - oder selbst das Mahnverfahren einleiten. Sollten die sich nur schriftlich melden musst Du natürlich darauf eingehen. |
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Gibt es den Beschluss, ist der Betrag sofort fällig. Dann kann man wie beschrieben Druck machen und die Hausverwaltung in Verzug setzten. Hans |
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Richtig, aber dann wären auch die Auszahlungen an andere Miteigentümer nicht in Ordnung. Somit muss man eigentlich davon ausgehen, dass die Jahresabrechnung bereits beschlossen worden war.
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und Frage an den TO, er sollte das genau beantworten, sonst ist alles Spekulation. PS: Bin Jurist und sogar in dem Bereich tätig... aber zum Glück quasi nur noch für mich :cool: |
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