Thomas-O |
12.08.2018 16:54 |
Wo wir gerade bei Datenschutzverordnung sind: Kürzlich habe ich auf einem US-Car-Treffen fotografiert und natürlich haben die Wagen auch Kfz-Kennzeichen. Darf ich Fotos veröffentlichen? Lt einem Urteil aus 2007, wenn ich mich rechterinnere, ist das durchaus statthaft, weil kein normaler Bürger die Möglichkeit hat, den Halter anhand des Kennzeichens zu ermitteln. Außer, der Wagen steht vor der Haustür und der Besitzer ist zu sehen. Aber wie sieht das mit der neuen Datenschutzverordnung aus?
Jetzt zu dem Bild selber: Ich könnte mir eher vorstellen, dass man ohne Genehmigung eher Ärger mit dem Museum und dem Künstler bekommt. Ich fotografiere gerne in architektonisch interessanten Museen und habe dann anschließend nachgefragt, ob ich meine Fotos veröffentlichen darf. Die Antwort war oft: Bei den Räumlichkeiten selber habe man kein Problem, aber es käme darauf, welche Kunstwerke darauf zu sehen sind und man möchte ihnen daher die Bilder zusenden, ob eine Freigabe erfolgen kann. Von diesem Angebot habe ich bisher aber keinen Gebrauch gemacht, kann da also von keinen Erfahrungen berichten.
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